Konfiszierung russischer Vermögen wäre verfassungswidrig
Während in vielen Ländern gefordert wird, das Privatvermögen russischer Bürger zu beschlagnahmen, obwohl diese vielfach nichts mit dem Krieg zu tun haben, schiebt die Schweiz entsprechenden Überlegungen einen Riegel vor. Denn das könnte im Worst Case einen unbeabsichtigten Präzedenzfall schaffen.

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Die Schweiz hat erklärt, dass die Konfiszierung eingefrorener russischer Vermögenswerte und deren Verwendung für den Wiederaufbau der Ukraine einen Rechtsbruch darstellen würde. Darüber berichtet Bloomberg News.
Eine vom Bundesamt für Justiz geleitete Arbeitsgruppe sei zu dem Schluss gekommen, dass “die Konfiskation privater russischer Vermögenswerte gegen die Bundesverfassung und die geltende Rechtsordnung verstoßen würde”, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Unabhängig hiervon werde die Unterstützung der Ukraine fortgesetzt.
Die Schweiz hat etwa 7,5 Milliarden Franken an Vermögenswerten von sanktionierten Russen eingefroren - das ist ein Bruchteil der 150 Milliarden Franken an russischen Vermögenswerten, die sich Schätzungen zufolge im Land befinden. Eine Gesetzesänderung, die eine Beschlagnahmung dieser Vermögenswerte ermöglichen würde, würde ein Referendum erfordern, sagte der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis letzten Monat. (aa)