Kapitalmarktunion bringt einheitliche Regelung beim Forderungshandel
Das freut so manchen Akteur, der sich durch die Kollisionsnorm eine Erleichterung seines Geschäfts verspricht. Denn die EU will den grenzüberschreitenden Handel mit Forderungen erleichtern.
Dies geht aus einem Schreiben der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktunion hervor, das am Montag veröffentlicht wurde. Die Übertragung von Forderungen auf Akteure in anderen EU-Ländern führe laut der Kommission aktuell häufig zu Kollisionen aufgrund unterschiedlicher Vorschriften in den einzelnen Staaten. Künftig soll in Streitfällen das Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Forderungsverkäufers gelten.
Die EU-Kommission will mithilfe der Kapitalmarktunion vor allen Dingen kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu benötigtem Kapital erleichtern. Darüber hinaus soll die Wirtschafts- und Währungsunion weiter gestärkt werden. Die Kapitalmarktunion soll noch vor den Europa-Wahlen Mitte 2019 abgeschlossen sein.
Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Forderungsverkäufers sticht künftig
Debitos-Geschäftsführer Timur Peters begrüßt den aktuellen Vorstoß der EU-Kommission ausdrücklich: „Momentan ist es so, dass in Europa viele verschiedene Regelungen bezüglich des Gerichtsstands beim Forderungshandel gelten. Eine Vereinheitlichung würde den Handelspartnern größere Sicherheit geben und das System so für alle Parteien verbessern.“
Die Debitos GmbH ermöglicht Dax-Unternehmen, KMUs sowie Banken den Verkauf von offenen Forderungen über einen europaweit einmaligen Online-Marktplatz. Mehr als 500 Investoren sind aktuell auf der Plattform des Frankfurter FinTechs registriert und steigern auf die angebotenen Forderungen. (kb)