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Jeffrey Epstein-Causa: Banken wehren sich gegen Klagen

Die Deutsche Bank wie auch JP Morgan Chase wollen Klagen von Epstein-Opfern abweisen lassen, die die beiden Geldhäuser der "Komplizenschaft" im Missbrauchsring beschuldigen.

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© Brian Jackson / stock.adobe.com

Die Deutsche Bank und JPMorgan Chase & Co. haben vor einem Bundesgericht in den USA die Abweisung von Klagen beantragt, die Opfer des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein angestrengt haben. Sie beschuldigen die Banken, dessen Missbrauchsring ermöglicht zu haben. Darüber berichtet Bloomberg News.

In Anträgen auf Abweisung der Sammelklagen erklärten die Anwälte der Deutschen Bank, dass in den Klagen „nicht annähernd angemessen“ dargelegt worden sei, dass die Bank Teil von Epsteins Missbrauchsring gewesen sei. Die Bank hatte zwischen 2013 und 2018 Bankdienstleistungen für den Finanzier erbracht. 

Geschäftsbeziehung nach Bekanntwerden des Skandals sofort beendet
Der Antrag von JPMorgan war ähnlich und forderte die Abweisung aller Klagepunkte. Beide Banken erklärten, sie hätten ihre Beziehung zu Epstein beendet, nachdem der Miami Herald 2018 Vorwürfe über den Missbrauch junger Frauen und Teenager durch ihn veröffentlicht hatte.

Die Anwälte von JPMorgan schrieben in ihrem Antrag, dass die Kläger zwar Anspruch auf Gerechtigkeit hätten. Ihre Forderungen seien jedoch an die falsche Partei gerichtet und daher “rechtlich unbegründet”.

Vorwurf der "Komplizenschaft"
Die Opfer hatten im November Klage gegen JPMorgan und die Deutsche Bank eingereicht und dabei behauptet, Epsteins Sex-Netzwerk hätte ohne die Komplizenschaft der Banken nicht “existieren oder florieren” können.

Epstein wurde 2019 wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung angeklagt und Wochen später tot in seiner Gefängniszelle in New York aufgefunden. Seine ehemalige Freundin Ghislaine Maxwell wurde im Dezember 2021 wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt.

Während ihres Prozesses sagte eine JPMorgan-Bankangestellte aus, dass Epstein Maxwell 31 Millionen Dollar (29 Millionen Euro) überwiesen hatte, Geld, das die Staatsanwaltschaft als Bezahlung für die Vermittlung junger Mädchen an den Finanzier bezeichnete. (aa)

 

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