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Investorenrisiken: die Kehrseite der lettischen Geldwäschebekämpfung

Nach diversen Korruptions- und Geldwäschevorwürfen wurde der Kampf gegen illegale Finanzaktivitäten in Lettland von anderen EU-Staaten durchwegs gelobt. Nirgends wurden in den letzten Jahren mehr Gelder konfisziert und Konten eingefroren als in dem baltischen Staat.

Daiga Sili?a, Partner der Anwaltskanzlei Davidsons un partneri
Daiga Sili?a, Partner der Anwaltskanzlei Davidsons un partneri

© Davidsons un partneri

Die Kehrseite der Medaille: Das Land wird für die europäischen Investoren immer unberechenbarer aufgrund der strengen Anwendung der nationalen Geldwäschevorschriften und der uneinheitlichen Auslegung der EU-Gesetze.

Lettlands Banken kamen 2018 zu zweifelhaftem, internationalem Ruhm als die ABLV-Bank, als drittgrößte Bank des Landes, quasi das ganze System zu Fall brachte. Zu oft hatten Behörden über mögliche Geldwäscheaktivitäten hinweggesehen. Danach folgte die Kehrtwende, und die Regierung in Riga räumte radikal auf. „Es ist gut zu sehen, dass die Regierung aus Fehlern gelernt hat und bereit ist für Veränderung, aber man kann Jahrzehnte der Passivität nicht mit übermäßig aggressiven und formalen Maßnahmen wettmachen“, erklärt Sandis Bertraitis, Partner der lettischen Kanzlei Fort Legal.

Herausforderungen für institutionelle Investoren aus Europa
Nach Angaben der Bank von Lettland ist der ausländische Investitionsfluss seit 2017 leicht zurückgegangen. Schuld daran seien laut Jelena Kvjatkovska, Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Rode & Partners, unter anderem das feindselige Klima bei den beteiligten Institutionen wie Banken und der Financial Intelligence Unit (FIU): „Es ist mittlerweile Usus, dass die Behörden Überweisungen von Konten beobachten und Gelder einfrieren. Über die Gründe des Verdachts wird allerdings meist keine Auskunft erteilt, was es für die Betroffenen so schwierig macht sich zu wehren.“ Zudem ist es für Investoren aktuell notwendig, Dokumente über alle Finanztransaktionen übermäßig lange aufzubewahren. „Lettische Banken sind dafür bekannt, dass sie Nachweise über Finanzgeschäfte ihrer Kunden auch zehn Jahre rückwirkend anfordern, obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Dokumente für solch eine lange Zeit gibt“, gibt Bertraitis zu bedenken.

Gesamte Beweislast liegt beim Kontoführer
Die lettischen Banken sind die wichtigste Quelle für die Strafverfolgungsbehörden. Sie sind nämlich verpflichtet, verdächtiges Verhalten zu melden, und zwar auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften und offizieller Empfehlungen der lettischen Finanz- und Kapitalmarktkommission (FCMC) sowie der FIU. Yelena Kvjatkovska hält diese für absurd: „Die Leitlinien sind so allgemein gehalten, dass quasi jeder verdächtige oder unverdächtige Kunde in das Muster fällt.“ Hat die Bank den potenziellen Verstoß oder die verdächtige Aktivität, die teilweise bis zu 20 Jahre zurückliegt, auf einem Konto festgestellt, liegt die gesamte Beweislast beim Kontoführer. Das Skurrile dabei: Laut Kvjatkovska reicht allein die subjektive Überzeugung des Ermittlers, dass es sich „wahrscheinlich“ um Gelder illegalen Ursprungs handeln könnte, als Beweis. „Die Behörden setzen verdächtige Transaktionen, kriminelle Aktivitäten und Geldwäscheaktivitäten gleich. Die Beweislast wird dabei auf den Einzelnen übertragen, der zum Teil keinerlei Möglichkeiten hat, die genauen Vorwürfe gegen ihn zu überprüfen. Der Beweisstandard wird hier auf die Wahrscheinlichkeit gesenkt“, unterstreicht Daiga Sili?a, Partner der Anwaltskanzlei Davidsons un partneri. (ad)

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