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Insider-Fall: Lazard zahlt Buße

Die deutsche Tochter der Investmentbank muss wegen einer Lücke bei ihrer internen Aufsicht über eigene Mitarbeiter einen sechstelligen Eurobetrag bezahlen.

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© iQoncept / stock.adobe.com

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat die Deutschland-Tochter von Lazard Ltd. in einem Insiderhandelsfall zu einer Geldbuße von 190.000 Euro verdonnert, weil die Bank fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Ein früherer Mitarbeiter war in dem Fall vor einem Jahr verurteilt worden. Darüber berichtet Bloomberg News.

Die Geldbuße wurde im vierten Quartal 2022 festgesetzt, und Lazard hat sie inzwischen akzeptiert, erklärt eine Sprecherin der Behörde. Der ehemalige Banker war im Februar 2022 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er arbeitete in der Fusionsabteilung der Bank in Frankfurt und hatte Zugriff auf Gutachten zu Transaktionen. Vor Gericht hatte er erklärt, Lazard habe es ihm leicht gemacht, die Taten zu begehen.

Lazard reagierte professionell nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens
Lazard zufolge bezieht sich die Sanktion ausschließlich auf den Vorwurf, die Aufsichtspflicht sei verletzt worden. Auslöser sei das illegale Handeln des ehemaligen Mitarbeiters gewesen, der von 2019 bis Anfang 2020 bewusst strikte Vertraulichkeitsregeln missachtet habe. Als das Unternehmen von dem Fehlverhalten erfuhr, wurde ihm sofort gekündigt. Lazard leitete eine interne Untersuchung ein und traf zusätzliche vorsorgliche Maßnahmen, so ein Sprecher des Unternehmens.

Weitere Verdächtige und Verurteilte
Der Vorsitzende Richter im Strafverfahren gegen den Banker hatte erklärt, mangelhafte Sicherungsmaßnahmen hätten dem damaligen Mitarbeiter auch Zugriff auf Informationen zu Deals ermöglicht, an denen er selbst nicht mitarbeitete. Ein Mitangeklagter, der mit den Deals 8,5 Millionen Euro Gewinn machte, wurde zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die beiden Männer wetteten darauf, dass Aktien der Übernahmekandidaten steigen würden, sobald die Gutachten veröffentlicht werden würden. Dabei ging es unter anderem um das Übernahmeangebot von Carlyle und Bain für Osram Licht im Jahr 2018 und um KKRs Einstieg bei der Axel Springer, so das Gericht.

Auch gegen drei weitere Männer seien Ermittlungen abgeschlossen worden, so die Staatsanwaltschaft. Ein 43-Jähriger war im März 2022 angeklagt worden, aber das Verfahren wurde später mit Zustimmung des Gerichts eingestellt. Im September 2022 erklärte sich ein weiterer Beschuldigter bereit, eine Geldauflage zu zahlen, gegen die das Verfahren zu den Akten gelegt wurde. Die Ermittlungen gegen den Dritten wurden eingestellt, weil sich der Verdacht gegen ihn nicht bestätigt hatte. Bei einem vierten Beschuldigten waren die Ermittlungen bereits 2021 aus demselben Grund eingestellt worden. (aa)

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