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Greenwashing: Nach Artikel 9 geht es nun Artikel 8-Fonds an den Kragen

Asset Manager müssen sich auf neue Vorschriften zu nachhaltigen Investitionen einstellen, die das Potenzial haben, die größte ESG-Fondskategorie in Europa umzukrempeln. Unterm Strich könnten viele Artikel 8 SFDR-Fonds auf Artikel 6 herabgestuft werden.

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© beeboys / stock.adobe.com

Nach Ansicht von Bloomberg News geht der "ESG-Fonds-Tumult" weiter: Nach Artikel 9 SFDR werden die Artikel 8-Fonds kritisch auf den Prüfstand gestellt. Die Marktaufsichtsbehörde ESMA arbeitet an quantifizierbaren Richtlinien für ESG und nachhaltiges Investieren, die Fondsmanager dazu zwingen, die Gestaltung und Vermarktung einer als Artikel 8 bekannten ESG-Fondsklasse zu überdenken. Nach Schätzungen von Morningstar erfüllen derzeit nur 18 Prozent der vier Billionen Euro schweren Artikel-8-Fonds die von der ESMA erwogenen Kriterien. Darüber berichtet Bloomberg News.

ESG: Nach dem Rausch folgt nun der Kater
“Ein kalter Wind der Realität” wehe durch die Investmentbranche aus Angst, mit den Bezeichnungen daneben zu liegen, meint Matt Townsend, Partner bei Allen & Overy in London. Jefferies ortet ein Gefühl der “Massenfrustration” bei Fondsmanagern, die mit den Entwicklungen kaum Schritt halten können.

Denn gerade erst haben die Investmentmanager zahlreiche so genannte Artikel-9-Fonds — die Bestnote der Europäischen Union für nachhaltige Fonds — auf den etwas weniger strengen Artikel 8 heruntergestuft. Das Artikel-8-Label zu verlieren bedeutet jedoch den Verlust des Rechts, ein Produkt überhaupt als ESG oder nachhaltig zu vermarkten.

ESMA zieht die Schrauben an
Doch genau das scheint das Ziel der europäischen Behörden zu sein. Sie sind entschlossen, strengere Standards festzulegen, für das was Fondsmanager als ESG und nachhaltig bezeichnen können. Deshalb aktualisieren sie kontinuierlich das Greenwashing-Regelwerk der EU, die Offenlegungsverordnung ("Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor", auf Englisch abgekürzt SFDR), die seit März 2021 anwendbar ist.

Gemäß SFDR müssen Artikel-9-Fonds ein ESG-Ziel “anstreben”, wie zum Beispiel eine Reduktion von Emissionen. Artikel-8-Produkte hingegen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ESG-“Merkmale” “bewerben”. An den Selbstbezeichnungen der Fonds setzt nun auch die jüngste Initiative der ESMA an.

Die ESMA schlägt vor, dass ein Fonds, der mit ESG verbundene Bezeichnungen in seinem Namen führt, künftig mindestens 80 Prozent seiner Investitionen in Bereichen halten muss, die seiner eigenen Strategiebeschreibung entsprechen. 

Strenger werden die Anforderungen bei Fonds, deren Namen “nachhaltig” oder Varianten und Kombinationen dieses Wortes enthalten. Bei ihnen muss die Hälfte dieser 80 Prozent nicht nur der eigenen, sondern auch der EU-Definition von nachhaltigen Vermögenswerten entsprechen.

Laut ESMA-Chefin Verena Ross ist das Ziel der Behörde, “sicherzustellen, dass Anleger vor ungerechtfertigten oder übertriebenen Behauptungen zur Nachhaltigkeit geschützt werden”. Dazu wolle die ESMA klare und messbare Kriterien an die Hand geben.

Fondsmanager, diese Schwellenwerte nicht einhalten, werden entweder den Namen ändern oder ihr Portfolio umschichten müssen, erklärt Hortense Bioy, Leiterin des Sustainability Research bei Morningstar.

Von den mehr als 4.000 in der EU domizilierten Fonds, die sich selbst als ESG- oder Nachhaltigkeitsfonds oder mit einer Variante eines dieser Begriffe bezeichnen, waren laut Esma im Juli etwa 65 Prozent auch als Artikel 8-Fonds registriert.

Asset Owner sind erfreut
Einige institutionelle Anleger begrüßen die jetzt vorgeschlagenen strengeren Standards. “Wir befürworten eine klar definierte Wesentlichkeitsschwelle für Artikel 8, um sicherzustellen, dass die SFDR nicht zu regulatorisch motiviertem Greenwashing führt”, sagt Anastasios Pavlos vom Lobbyverband Pensions Europe, dessen Mitglieder rund sieben Billionen Euro an Pensionsfonds verwalten.

Auch Analysten, die die Fondsbranche verfolgen, halten es für dringend erforderlich, dass die Unternehmen ihre ESG-Werbung mäßigen.

Es sei nicht immer klar, ob falsche ESG-Angaben “absichtlich oder unabsichtlich gemacht wurden, ob sie einfach nur konzeptlos und schlecht durchdacht sind”, so Patrick Wood Uribe, Geschäftsführer des ESG-Datenanbieters Util. Aber die Klarstellungen und Neueinstufungen von Fonds seien jedenfalls wichtig.

Jefferies-Analyst Luke Sussams erwartet Herabstufungen von Artikel-8-Produkten auf Artikel 6, wenn die Esma tatsächlich quantitative Schwellenwerte festlegt und von Managern verlangt, ihren Beitrag zu ESG zu quantifizieren. (aa)

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