Gesetzentwurf 2.0.: KMUs sollen leichteren Kapitalmarktzugang erhalten
Emissionen von jährlich bis zu 8 Millionen Euro sind in Deutschland von der Prospektpflicht befreit – so steht es in einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in ihrer letzten Kabinettssitzung beschlossen hat. Der Verband Kapitalmarkt KMU hat sich dafür stark gemacht.
Die Prospektverordnung der Europäischen Union sieht vor, dass Mitgliedstaaten
öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bis
zu einem Gesamtgegenwert von acht Millionen Euro von der Prospektpflicht ausnehmen
können.
Zweiter Entwurf bessert nach: Von einer auf acht Millionen
In einem Referentenentwurf hatte das Bundesfinanzministerium die Prospektfreiheit in Deutschland jedoch nur bis zu einer Million Euro vorgesehen – aus Sicht von Kapitalmarkt KMU eine Benachteiligung für deutsche Unternehmen. Andere Mitgliedstaaten der EU sahen deutlich weitergehende Regelungen vor. So sah es auch die Bundesregierung und ebnete den Weg, die EU-Regelung voll auszuschöpfen.
Gute Argumente machten sich letztlich bezahlt
„Der Verband Kapitalmarkt KMU begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung“, sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Ende März hatte der Verband „Kapitalmarkt KMU“ seine Argumente gegen den ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen gebündelt vorgelegt und die negativen Auswirkungen für Unternehmen erläutert. „Wir freuen uns sehr, dass kleinere Unternehmen mehr Spielraum bei der Finanzierung erhalten. Der Anlegerschutz bleibt dabei durch ein verpflichtendes dreiseitiges Informationsblatt gesichert. Dies ist ein sehr schöner Erfolg und eine tolle Rechtfertigung für unseren Interessenverband, der sehr großen Zuspruch aus dem Mittelstand erhält. Dies wird uns weiter
erheblichen Auftrieb geben.“
Erfreuter Mittelstand
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf machte der Verband deutlich, dass
er große Nachteile für deutsche Unternehmen gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten sieht. Denn in anderen Ländern wie Frankreich, Italien oder Polen war eine Prospektbefreiung in deutlich größerem Umfang vorgesehen als in dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. (kb)