GDV zu Entlastungskabinett: Weichen für Wettbewerbsfähigkeit gestellt
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommentiert die Fortschritte der Bundesregierung bei den angekündigten Entlastungen von bürokratischen Anforderungen und der Reduzierung von Regulierung und warnt an anderer Stelle vor Goldplating.

Eckpunkte:
- Bundesregierung will Berichtspflichten-Bremse
- GDV: Geplante Beweislastumkehr bei Berichtspflichten und der Verzicht auf nationales Goldplating werden Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken
- Brüssel sollte selben Kurs verfolgen, fordert der GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommentiert die Fortschritte der Bundesregierung bei den angekündigten Entlastungen von bürokratischen Anforderungen und der Reduzierung von Regulierung. Wie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung schreibt, ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung auf diesem Weg die systematische Entastung von Berichts- und Dokumentationspflichten. „Wir werden ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden, mit dem wir die Beweislast umkehren: Erhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit im Rahmen der Gesetzgebung zum Berichtsentlastungsgesetz seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird oder die mit entsprechender Begründung in Rechtsverordnungen des jeweils zuständigen Bundesministeriums als weiter geltend bestimmt werden“, so das Ministerium auf seiner Website.
Neue Berichtspflichten vermeiden
Das Gesetz sehe hierfür eine entsprechende Verordnungsermächtigung vor. Für künftige Gesetzgebung sollen demnach neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden („Berichtspflichten-Bremse“). Die Ressorts würden alle Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, in einem ersten Schritt mindestens jede Vierte dieser Pflichten binnen 12 Monaten abzuschaffen“, so das Ministerium.
EU-Ebene schränkt Spielräume ein
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, kommentierte dieses Entlastungskabinett am Mittwoch mit folgendem Statement: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem zweiten Entlastungskabinett den Bürokratieabbau weiter vorantreiben will. Die geplante Beweislastumkehr bei Berichtspflichten und der Verzicht auf nationales Goldplating werden Unternehmen spürbar entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Entscheidend ist jetzt, dass die Bundesregierung denselben Kurs auch in Brüssel verfolgt. Denn der größte Teil der Bürokratiebelastung entsteht nach wie vor auf EU-Ebene und schränkt die Spielräume für nationale Entlastungen erheblich ein.“
Einige Tage zuvor (am 6. Juli 2026) hatte der GDV zum Rahmen einer Anhörung der Verbände zum Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) nationale Zusatzbelastungen kritisiert.
Goldplating in Form eines zusätzlichen Abwicklungsfonds
In der entsprechenden Mitteilung heißt es, dass die Bundesregierung mit dem VSAAG die Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) in nationales Recht umsetzt. Im Rahmen der Verbändeanhörung bewerte der GDV die geplante Einführung eines zusätzlichen Abwicklungsfonds als unnötig.
Dazu sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen laut Mitteilung: „Der spartenübergreifende Abwicklungsfonds, den der deutsche Gesetzgeber im Zuge der nationalen Umsetzung der IRRD einführen möchte, ist ein klarer Fall von Goldplating. Versicherungssparten werden bewusst getrennt geführt, damit jede Sparte finanziell für sich stabil bleibt. Ein pauschaler Sammeltopf für alle Sparten hebelt dieses Prinzip aus. Am Ende haftet eine Sparte für Risiken, die sie gar nicht selbst verursacht hat. Das schafft Intransparenz und gefährdet die Stabilität des gesamten Systems. Die IRRD alleine schafft vielen unnötigen Aufwand, das Goldplating der IRRD noch mehr.“
Der Begriff „Goldplating“ stammt aus dem Englischen und bezeichnet im Kontext von Regulierung das Übererfüllen von Vorgaben oder Standards. Bezogen auf EU-Regulatorik gehen die nationalen Regulierungsbehörden hierbei über die reinen EU-Vorgaben hinaus. (de)