Gas- und Strompreisbremse kommt rückwirkend
Betreffend die Gas- und Strompreisbremse wurden weitere Details bekannt. Das Maßnahmenpaket soll Mitte Dezember beschlossen werden.
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Die Gas- und Strompreisbremse der Bundesregierung tritt zum 1. März in Kraft, wird aber nach Angaben aus Regierungskreisen bereits ab dem 1. Januar wirksam. Gaskunden erhalten überdies noch eine Einmalzahlung des Staates für Dezember, berichtet Bloomberg News.
Aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sind für das Maßnahmenpaket, das am 16. Dezember vom Bundesrat verabschiedet werden soll, bislang 54 Milliarden Euro veranschlagt.
Rückwirkende Steuer ist verfassungswidrig und untergräbt Investitionswillen
Zum Teil werden die Beihilfen durch eine Sondersteuer auf Zufallsgewinne bei Stromproduzenten finanziert, die nach Einschätzung der Beamten einen zweistelligen Milliardenbetrag einbringen wird. Einige Versorger warnen, dass die Steuer, die rückwirkend ab September erhoben wird, sich negativ auf Investitionen auswirken könnte.
Details zur Deckelung
Für Privatkunden werden die Gaspreise mit 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt, basierend auf dem Verbrauch des letzten Jahres. Für industrielle Abnehmer liegt die Grenze bei 70 Prozent. Die Strompreise werden mit 40 Cent pro kWh gedeckelt.
Die ursprünglichen Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck, im Gegenzug zu den Subventionen Bonuszahlungen bei den Versorgern zu verbieten, wurden aufgegeben. (aa)