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EZB verschärft Regeln für Räte und Aufseher

Die Europäische Zentralbank weitet die Regeln für persönliche Investitionen ihrer wichtigsten Entscheidungsträger aus. Zuvor hatte ein Handelsskandal bei der US-Notenbank dort ähnliche Maßnahmen ausgelöst.

Christine Lagarde, EZB
Christine Lagarde, EZB: "Die Änderungen an unserem Verhaltenskodex haben die volle Unterstützung aller hochrangigen EZB-Vertreter und sind ein deutliches Zeichen für unser unerschütterliches Engagement für den öffentlichen Auftrag der EZB, der von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen der Europäer ist, denen wir dienen."
© Alex Kraus / Bloomberg

Die Mitglieder des EZB-Rats und des für die Geschäftsbanken zuständigen Aufsichtsgremiums der EZB dürfen nur noch "börsennotierte, breit gestreute" Produkte wie börsengehandelte Fonds und Investmentfonds kaufen. In einzelne Aktien und Anleihen einzelner Länder hingegen dürfen sie nicht mehr investieren. Zudem müssen die Beamten ihre Anlagen nun ein Jahr lang halten, wie die EZB mitgeteilt hat. Bisher lag die Mindest-Anlagedauer bei nur einem Monat.

"Die Änderungen an unserem Verhaltenskodex haben die volle Unterstützung aller hochrangigen EZB-Vertreter und sind ein deutliches Zeichen für unser unerschütterliches Engagement für den öffentlichen Auftrag der EZB, der von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen der Europäer ist, denen wir dienen", erklärte EZB-Präsidentin Christine Lagarde. "Während sich der derzeitige Kodex als solide und wirksam erwiesen hat, werden die neuen Regeln die ethischen Standards der EZB auf die nächste Stufe heben und sicherstellen, dass wir weiterhin zu den führenden Institutionen in diesem Bereich gehören", führte sie aus.

Neue Regeln gelten ab 2023
Die am 1. Januar in Kraft tretenden Regeln ähneln jenen, die die Federal Reserve vergangenes Jahr eingeführt hat. Zuvor hatte es Enthüllungen über ungewöhnliche Handelsaktivitäten einiger führender US-Notenbanker in einer Phase gegeben, in der die Fed massiv auf die Corona-Krise reagierte. 

Wertpapiere, die Betroffene bereits besitzen, aber nach den neuen Regeln nicht mehr kaufen dürfen, können als Altbestand behalten werden. Verkäufe müssen aber von der EZB-Ethikkommission genehmigt werden. "Die neuen Regeln und Grundsätze zielen darauf ab, die Risiken des Missbrauchs vertraulicher Informationen und möglicher Interessenkonflikte zu mindern", so die EZB. "Die Änderungen der Regeln für private Finanztransaktionen schärfen das derzeitige System mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht und Transparenz der EZB zu verbessern." (mb/Bloomberg)

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