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Ex-Deutsche Bank-Händler verklagt Ex-Arbeitgeber nach Libor-Freispruch

Ein ehemaliger Händler der Deutschen Bank, der vom Vorwurf der Manipulation des Libor-Referenzzinssatzes freigesprochen wurde, verklagt nun seinen früheren Arbeitgeber. Er ist damit der zweite vor Gericht freigesprochene Mitarbeiter, der von der Deutschen Bank Schadensersatz verlangt.

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Gavin Black
© Bloomberg / Bloomberg News

Händler Gavin Black und sein ehemaliger Kollege Matthew Connolly waren 2018 in New York für schuldig befunden worden, die Libor-Meldungen der Deutschen Bank in betrügerischer Absicht manipuliert zu haben. Jedoch sprach ein Berufungsgericht die beiden im vergangenen Jahr frei. Das berichtet Bloomberg News.

Black folgt Connolly
Connolly verklagte die Bank im November und warf ihr vor, gegenüber dem US-Justizministerium falsche Angaben gemacht und Informationen vorenthalten zu haben mit dem Ziel, leitende Angestellte der Bank zu decken. Die Deutsche Bank bestreitet die Vorwürfe und fordert die Abweisung der Klage. Black reichte am Mittwoch beim State Court in Manhattan seine Klage ein, ohne einen ausführlichen Schriftsatz zur Begründung vorzulegen. Er fordert mindestens 30 Millionen US-Dollar Schadensersatz von der Deutschen Bank, wie es in der Gerichtsakte heißt.

Ein Sprecher der Deutschen Bank teilte am Donnerstag in einer E-Mail, us dem Bloomberg News zitiert, mit, sie werde sich “energisch” gegen die Vorwürfe verteidigen.

Seinerzeitige Vergleichsbedingungen sahen Rausschmisse vor
Die Deutsche Bank verpflichtete sich 2015 zur Zahlung von 2,5 Milliarden US-Dollar und zur Entlassung von sieben Händlern, darunter Black und Connolly, um die Ermittlungen zu ihrer Rolle in dem Libor-Skandal zu beenden. Die beiden Männer beharrten jedoch darauf, dass sie für eine Praxis verantwortlich gemacht wurden, die in der Branche üblich war und von den Führungskräften der Bank gutgeheißen wurde. 

Schon die erstinstanzliche Richterin hatte nach den Schuldsprüchen davon abgesehen, Connolly und Black zu Haftstrafen zu verurteilen. Sie könne sie nicht zu “Sündenböcken für die gesamte Branche” machen, da sie “nur sehr unbedeutend beteiligt” gewesen seien, erklärte die Richterin seinerzeit. (kb)

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