EIOPAs Nachhaltigkeitspräferenzen sollten Verbraucher in Fokus rücken
Insurance Europe hat seine Antwort auf eine Konsultation der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Eignungsbeurteilung veröffentlicht.

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Insurance Europe schätzt die Tatsache, dass EIOPA viele der Herausforderungen anerkennt, denen sich die Versicherer bei der Anpassung an das neue System gegenübersehen. Insbesondere sehen sich die Versicherer mit erheblichen Schwierigkeiten beim Zugang zu Daten und inkohärenten Zeitplänen in der übergreifenden Gesetzgebung konfrontiert.
Mehr Flexibilität à la ESMA von der EIOPA eingefordert
Der von EIOPA verfolgte Ansatz ist jedoch wesentlich weniger flexibel als der der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA). Die derzeitigen Level-1- und Level-2-Vorschriften zur Eignungsbeurteilung funktionieren in der Praxis gut: Sie bieten zwar solide Regeln für den Inhalt der Beurteilung, sind aber auch abstrakt genug, um sich an unterschiedliche Kunden, Produkte und Situationen anzupassen. Im Gegensatz dazu können zu detaillierte Bestimmungen mehr praktische und rechtliche Schwierigkeiten verursachen, als sie beseitigen. Dieses Risiko ist bei neuen, noch nicht erprobten Vorschriften besonders groß. Es ist wichtig, dass die Leitlinien den Distributoren genügend Spielraum lassen, um eine pragmatische und effiziente Umsetzung auf den verschiedenen EU-Märkten zu ermöglichen. Das Ziel muss immer sein, dem Kunden zu helfen, und nicht, ihn auf bestimmte Produkte oder Ziele hin zu lenken.
Weniger Kundenlenkung als Hilfe sollte im Fokus stehen
EIOPA sollte daher die vorgeschlagenen Leitlinien im Hinblick auf die Beseitigung allzu detaillierter Anforderungen und Vorschriften neu bewerten, um die Bewertung der Nachhaltigkeitspräferenzen so einfach und zugänglich wie möglich zu halten. Das Ziel sollte darin bestehen, eine Anleitung zu geben, aber ohne detaillierte Anforderungen, die weder den Versicherern noch den Kunden nützen. Wo immer möglich, sollte EIOPA die Flexibilität einiger ESMA-Leitlinien als Anregung nehmen, indem sie gegebenenfalls "könnte" statt "sollte" verwendet. In Anbetracht der Ähnlichkeiten in der Level-2-Verordnung ist eine Abweichung, die nur auf Level 3 eingeführt wird, nicht gerechtfertigt.
Mehr Zeit für die Umsetzung moniert
Gleichzeitig möchte die Branche auf die Schwierigkeiten hinweisen, die sich ihr bei der Umsetzung derart umfangreicher Leitlinien in einem so kurzen Zeitrahmen stellen werden. Die technische Umsetzung, die Datenverfügbarkeit, die Klassifizierung von Fonds und die Anwendung auf Multioptionsprodukte sind erhebliche Herausforderungen, die mehr Zeit erfordern. Um die Leitlinien mit dem Anwendungsdatum der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte in Einklang zu bringen, sollten sie ab dem 1. Januar 2023 gelten, wobei die Umsetzung bis dahin nach besten Kräften erfolgen sollte. (kb)