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DVFA legt Empfehlungen für Non-GAAP-Berichterstattung vor

Die Standardisierung von Leistungskennziffern soll Transparenz und Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen verbessern, wünscht sich die Standesorganisation der Investment Professionals in den deutschen Finanz- und Kapitalmärkten mit 1.400 persönlichen Mitgliedern.

Investoren, Gläubiger und Finanzanalysten sind darauf angewiesen, dass die Berichterstattung von Unternehmen transparent, vergleichbar und nachprüfbar ist; nur so können sie fundierte Investitionsentscheidungen treffen. Zunehmend werden jedoch auch Leistungskennzahlen in den Geschäftsberichten und in anderen Publikationen der Unternehmen verwendet, die nicht auf den Konventionen der jeweiligen Rechnungslegungsnormen (z.B. IFRS, US-GAAP, HGB) beruhen.

Non-GAAP-Kennzahlen bedürfen der Vereinheitlichung
Diese sogenannten Non-GAAP Measures – wie etwa adjustierte Umsatzerlöse, um Sondereffekte bereinigtes EBIT etc. – werden in der Regel zur Verfügung gestellt, um ein besseres Bild über die Ertragskraft oder Ergebnisqualität zu vermitteln. „Jede spezifischere und aussagekräftigere Information ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Christoph Schlienkamp, Vorstandsmitglied bei der DVFA. So könne es durchaus sinnvoll sein, betragsmäßig hohe und voraussichtlich nicht wiederkehrenden Aufwendungen oder Erträge zu eliminieren. „Aber wenn solche spezifischen Kennziffern keiner systematischen Methodik folgen, sie von jedem Unternehmen individuell definiert werden und ein akzeptierter Standard fehlt, leidet die Vergleichbarkeit“, so Schlienkamp. Das könne die Analyse erschweren, zumal wenn die bereinigten Ergebnisse – wie zumeist – höher ausfielen als die nach den verbindlichen Regeln aus IFRS oder GAAP.

Kommission „Unternehmensanalyse“
Hier setzt die Kommission an, der Schlienkamp, im Hauptberuf Analyst beim Bankhaus Lampe, vorsitzt. Sie erarbeitete zwölf Empfehlungen für eine analysten- und investorenorientierte Non-GAAP-Berichterstattung.

Zwölf Empfehlungen
1. Ausweis von Einmaleffekten (Non-Recurring Items): Investoren und Finanzanalysten erwarten, dass Unternehmen grundsätzlich und im Interesse von Transparenz und Glaubwürdigkeit Einmaleffekte in der Finanzberichterstattung ausweisen.
2. Überleitungsrechnung: Kernstück der Berichterstattung von angepassten Größen sollte eine detaillierte, übersichtliche und transparente Überleitungsrechnung sein.
3. Konzerninterne Richtlinie zur Anwendung von Non-Recurring Items in der externen Berichterstattung: Investoren und Finanzanalysten erwarten, dass Unternehmen den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Non-Recurring Items in der externen Berichterstattung in einer konzerninternen Richtlinie festhalten und diese Richtlinie veröffentlichen.
4. Definition, Schwellenwerte, Periodizität: Die Richtlinie sollte eine Definition von Non- Recurring Items (in Abgrenzung zu „Recurring Items“) beinhalten. Schwellenwerte, sowie eine Aussage zur Periodizität, d.h. innerhalb welcher Periode Ereignisse als wiederkehrend definiert werden, sollten benannt werden. Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e.V.
5. Restrukturierungs-Aufwendungen: Für eine transparente und nachvollziehbare Darstellung sollten Unternehmen Restrukturierungs- Aufwendungen möglichst granular und detailliert berichten.
6. Erträge: Nicht nur einmalige Aufwendungen, auch einmalige Erträge sollten adjustiert und transparent ausgewiesen werden.
7. Gleichrangige Benennung: Zur Transparenz und Weiterverarbeitung der Finanzdaten ist es unerlässlich, die Basis der Bereinigung durch die Non-Recurring Items offenzulegen, nämlich das direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung ableitbare EBIT oder EBITDA.
8. Kontinuität, Stetigkeit, Vergleichbarkeit: Definition der Ergebnisgrößen, der Kategorien der Non-Recurrings und auch der Kriterien hierfür sollten von Unternehmen kontinuierlich weiterverfolgt werden.
9. Graphische Darstellungsweise: Umfang und Effekte der einzelnen Anpassungen sollten zusätzlich graphisch dargestellt werden.
10. Mehrjährige Betrachtung: Investoren und Finanzanalysten erwarten, dass Unternehmen eine Darstellung der Anpassungen über mehrere Jahre berichten.
11. Erläuterung der internen Verwendung der Adjusted Non-GAAP: Unternehmen sollten offenlegen, auf welche Weise und für welche Zwecke adjustierte Non-GAAP Kennzahlen intern verwendet werden.
12. Ableitbarkeit aus Rechnungswesen: Non-GAAP-Elemente sollten grundsätzlich aus dem Rechnungswesen des Unternehmens hergeleitet werden, z.B. aus dem Konzernabschluss.

Taugliches Tool an die Hand gegeben
Mit der Veröffentlichung des Leitfadens mitsamt seinen Beispielen aus der Praxis erhalten Analysten und Investoren ein Werkzeug, mit dem sie bei Unternehmen ihrer Forderung nach mehr Transparenz Nachdruck verleihen können. „Vielleicht kann unser Verband, der unter anderem die Investmentanalysten in Deutschland vertritt, so eine Lücke schließen, die im Vergleich der gelebten Praxis zu den hergebrachten Normen der Rechnungslegung entstanden ist“, so Schlienkamp. (kb)

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