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| Regulierung

DVFA begrüßt Wiedereinführung des Bundlings

Die DVFA hat sich an der „Consultation on Technical Advice for MiFID II“ der europäischen Börsenaufsicht (ESMA) beteiligt. Bundling, also die Abwicklungsdienstleistungen und Finanzresearch zusammen zu bepreisen, soll breiter als bisher von der ESMA gestattet werden.

Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender der DVFA
Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender der DVFA© DVFA

Wesentlicher Grund für diese von der Europäischen Kommission initiierte Konsultation der ESMA ist die geplante Rückkehr, exekutionsbedingte Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch im Paket anzubieten und zwar unabhängig von der Marktkapitalisierung des Emittenten. Dieses Vorhaben befürwortet die DVFA ausdrücklich.

Unbundling war ein Schuss in den Ofen
„Die DVFA war bereits bei Einführung von MiFID II im Jahre 2018 ein großer Kritiker des sogenannten 'Unbundlings', bei dem abwicklungsspezifische Wertpapierdienstleistungen und Finanzresearch getrennt bepreist werden mussten“, sagt Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender der DVFA.

Bundling soll ausgeweitet werden
Diese Regelung des Unbundling führte erwartungsgemäß zu einem partiellen Austrocknen des Marktes für Finanzresearch für Nebenwerte. In Deutschland betraf das sowohl kleinere MDAX- sowie SDAX-Werte und gelistete KMU. Aufgrund zunehmenden Drucks im Markt erlaubte die ESMA das Bundling 2021 erneut für Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von bis zu einer Milliarde Euro. Nun soll das Bundling unabhängig von der Marktkapitalisierung wieder ermöglicht werden.

Rücknahme einer Regulierung findet leider viel zu selten statt
„Wir halten es für ein wichtiges Signal für alle Kapitalmarktteilnehmer, dass die ESMA eine vom Markt als kritisch eingestufte Regulierung wieder zurücknehmen möchte. Eben weil eine Rücknahme einer Regulierung selten ist, befürworten wir diesen Schritt ausdrücklich“, ergänzt Roger Peeters, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DVFA.

Erneute Anpassung der IT-Systeme und Prozesse vonnöten
Gleichwohl verdeutlicht diese Konsultation jedoch auch, wie langwierig und herausfordernd die Anpassung regulatorischer Vorgaben ist. Seit der Einführung von MiFID II im Jahr 2018 beschäftigt das Thema Unbundling den Markt bereits seit fast einem Jahrzehnt, die vorangegangenen Vorbereitungszeit für die betroffenen Marktteilnehmer eingerechnet. Dies unterstreicht die erhebliche Verantwortung des Regulators, da regulatorische Vorgaben nicht beliebig ein- oder ausgeschaltet werden können. Fraglich ist nun, ob die Marktteilnehmer zum Bundling zurückkehren, da eine abermalige Anpassung der IT-Systeme und Prozesse erneute hohe Kosten verursachen würde.

Rückkehr zum Bundling erneut mit zahlreichen Detailanforderungen verknüpft
Die DVFA sieht es äußerst kritisch, dass die Konsultation offenlegt, wie die wahrscheinliche Rückkehr zum Bundling erneut mit zahlreichen Detailanforderungen verknüpft werden soll, um beispielsweise Fonds vor übermäßigen Kosten zu schützen. Müller und Peeters sind der Ansicht, dass das völlig unnötig sei, da sich jeder Anbieter mit einer zu hohen Total Expense Ratio (TER) selbst aus dem Markt preise.

DVFA bewertet derzeitige Kapitalmarktregulierung als ausgesprochen kleinteilig
Daher empfiehlt sie der ESMA und der Europäischen Kommission, in den kommenden Jahren gezielt an einer Verschlankung der regulatorischen Vorgaben zu arbeiten – im Einklang mit den jüngsten, begrüßenswerten Ankündigungen der EU-Kommission. (kb)

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