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DIA und Zurich Gruppe Deutschland wollen die bAV stärken

Die Zurich Gruppe Deutschland (Zurich) und das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) wollen die Betriebsrente in Deutschland durch die angekündigte Rentenreform gestärkt sehen. Sie legen nun in einem gemeinsamen Positionspapier Vorschläge für eine Reform vor.

Die bAV als zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland soll nach dem Willen von DIA und Zurich Gruppe Deutschland gestärkt werden. 
Die bAV als zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland soll nach dem Willen von DIA und Zurich Gruppe Deutschland gestärkt werden. © magele-picture / stock.adobe.com

Eckpunkte:

  • Betriebsrente als tragende Säule des Altersversorgungssystems
  • Kein Obligatorium, aber Anreizsysteme und Auto-Enrolment
  • Geringverdiener besser fördern
  • Unsicherheiten bei Haftungsfragen reduzieren

Ohne eine grundlegende Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werde die Rentenreform ihre Ziele verfehlen, glauben die Zurich Gruppe Deutschland und das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Beide haben nun ein gemeinsames Positionspapier mit Reformvorschlägen vorgelegt. Diese erscheinen im Vorfeld des Berichts der Alterssicherungskommission, der für Ende Juni erwartet wird.

Struktur der AV neu denken
Im deutschen Alterssicherungssystem finanzierten immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenempfänger, während gleichzeitig die Rentenbezugsdauer deutlich steige. Zudem stießen zentrale Stellschrauben an Grenzen: Höhere Beitragssätze, steigende Bundeszuschüsse, ein späterer Renteneintritt oder geringere Leistungen verschöben die Belastungen jeweils an andere Stellen im System. Mit rund 130 Milliarden Euro hat der Bund 2025 bereits circa ein Viertel seines Haushalts zur gesetzlichen Rentenversicherung beigesteuert. „Eine langfristige und generationengerechte Lösung wird nur möglich sein, wenn die Altersversorgung in ihrer gesamten Struktur neu gedacht wird“, sagt Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge. „Die Fokussierung auf einzelne Stellschrauben greift zu kurz – entscheidend ist, wie alle drei Säulen künftig zusammenwirken.“

Vor diesem Hintergrund sprechen sich Zurich und DIA dafür aus, die betriebliche Altersversorgung deutlich stärker in die Reformüberlegungen einzubeziehen. Sie könne nicht nur zusätzliche Alterseinkommen aufbauen, sondern grundsätzlich auch Risiken wie Invalidität und Hinterbliebenenschutz absichern. „Wenn die gesetzliche Rente an ihre Grenzen stößt, braucht Deutschland eine stärkere zweite Säule“, sagt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland. „Die betriebliche Altersversorgung ist der naheliegendste Hebel, um Versorgungslücken wirksam zu schließen – nicht nur bei der Altersrente, sondern auch bei der Absicherung biometrischer Risiken.

Derzeit verfügt etwa jeder zweite Arbeitnehmer über eine Betriebsrentenzusage, zugleich ist das Vertrauen in die bAV hoch. Dennoch bleibt ihre Verbreitung gerade in kleinen und mittleren Unternehmen deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Der generellen Komplexität der bAV begegnend haben die Autoren des Positionspapiers „Stärkung der bAV – Reformansätze für die Alterssicherung in Deutschland“ nun konkrete Reformansätze in einem Neun-Punkte-Plan gebündelt.

Der Reformplan umfasst im Einzelnen die folgenden neun Punkte: Anreizsysteme (1), Auto-Enrolment-Systeme mit Widerspruchsrecht (2), die bessere Einbindung von Geringverdienern (3), die Reduzierung von Haftungsfragen (4), die Vereinfachung der Administration (5), die Verbesserung der Portabilität (6) und die Stärkung von Gruppenlösungen für biometrische Risiken (7). Punkte 8 und 9 widmen sich eine verbesserten Wertschätzung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch mehr Transparenz und eine stärkere Finanzbildung.

Von Anreizsystemen und Auto-Enrolment
Statt eines starren Obligatoriums schlagen die Autoren ein gestuftes Bonus-Malus-Modell vor: Unternehmen, die frühzeitig bAV-Systeme einführten, könnten gezielt gefördert werden. Wer sich dauerhaft entzieht, müsste dagegen perspektivisch mit Nachteilen oder zusätzlichem Transparenzdruck rechnen. Ziel ist es, insbesondere im Mittelstand mehr Dynamik bei der Einführung von Betriebsrenten auszulösen.

Ergänzend plädieren die Autoren für einen klaren gesetzlichen Rahmen für Auto-Enrolment-Systeme mit Widerspruchsrecht (Opt out). Beschäftigte würden dabei automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen, könnten aber aktiv widersprechen. Internationale Erfahrungen zeigten, dass solche Modelle die Teilnahmequoten deutlich erhöhten. Voraussetzung sei jedoch Rechtssicherheit – insbesondere bei der bislang erforderlichen individuellen Zustimmung zur Entgeltumwandlung.

Ein weiterer Schwerpunkt der Vorschläge liegt auf der besseren Einbindung von Geringverdienern. Die bestehende Förderung greife hier nach Einschätzung des Papiers bislang kaum, weil steuerliche Anreize ins Leere laufen und die eigene Sparfähigkeit begrenzt sei. Vorgeschlagen wird daher ein stärker gefördertes Mischmodell, bei dem Beiträge von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat kombiniert werden. Der Effekt: Bereits kleine Eigenbeiträge würden spürbar aufgestockt und attraktiver.

Haftungsfragen reduzieren
Um Vorbehalte auf Arbeitgeberseite abzubauen, fordern DIA und Zurich zudem eine Reduzierung rechtlicher Unsicherheiten, insbesondere bei Haftungsfragen. Diskutiert werden sowohl eine Absenkung des Garantieniveaus in bestimmten Zusageformen als auch weitergehende Modelle zur Entlastung der Arbeitgeber. Dies gewinne zusätzliche Bedeutung, wenn automatische Einbeziehungssysteme stärker verbreitet würden.

Vereinfachung der Administration
Gerade kleinere Unternehmen würden durch komplexe Prozesse abgeschreckt. Als langfristige Lösung wird eine zentrale digitale Infrastruktur skizziert, über die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre bAV standardisiert verwalten können. Alternativ sollten zumindest Melde- und Abstimmungsprozesse deutlich vereinfacht werden.

Flankierend sprechen sich Zurich und DIA für Verbesserungen bei der Portabilität aus, damit erworbene Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel leichter übertragen werden können. Auch rechtliche Klarstellungen und standardisierte Verfahren könnten hier die Praxis deutlich erleichtern.

Kollektive Lösungen für biometrische Risiken
Besonderes Gewicht legt das Papier zudem auf die Stärkung von Gruppenlösungen für biometrische Risiken. Während die gesetzliche Absicherung bei Invalidität und Tod deutlich zurückgegangen ist, zeigen internationale Beispiele, dass kollektive Lösungen über Arbeitgeber hier eine zentrale Rolle spielen können – vorausgesetzt, regulatorische Hürden würden abgebaut.

Schließlich sehen die Autoren Verbesserungsbedarf bei der Wahrnehmung der bAV. Viele Beschäftigte unterschätzten den Wert ihrer Ansprüche, während Arbeitgeber die Vorteile häufig nicht vollständig erkennen würden. Mehr Transparenz, bessere Information und stärkere Finanzbildung gelten aus Sicht der Autoren daher als wichtige ergänzende Maßnahmen.

„Wir haben uns gezielt angeschaut, warum Systeme mit hoher Absicherung im Ausland funktionieren – nicht, um sie zu kopieren, sondern um ihre Erfolgsprinzipien zu verstehen“, betont Bohnhoff. „Der entscheidende Punkt ist: Diese Prinzipien müssen wir konsequent auf unser eigenes, bereits gut entwickeltes bAV-System übertragen.“ Damit gehe es nicht um zusätzliche Einzelmaßnahmen oder neue Systembausteine, sondern um eine klare strategische Weiterentwicklung – und damit um eine stärkere Verankerung der betrieblichen Altersversorgung im Gesamtsystem. DIA und Zurich sehen nun die Politik am Zug: Die bAV dürfe nicht länger als Ergänzung gedacht werden, sondern müsse als tragender Bestandteil der Reform verbindlich gestärkt werden. (de)

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