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Deutsche Bank: Bafin droht Geldstrafe an

Die Bafin macht der Deutschen Bank Dampf bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Behörde hat dem Institut ein entsprechendes Schreiben geschickt – nebst Androhung einer Geldbuße.

Deutsche Bank
© Krisztian Bocsi / Bloomberg

Die Finanzaufsicht Bafin hat die Deutsche Bank bereits am 28. September dieses Jahres aufgefordert, ihre Kontrollsysteme zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Andernfalls droht eine Geldbuße. Das geht aus einer Mitteilung hervor, die die Behörde am Freitagabend (4.11.) veröffentlichte. Die größte Bank Deutschlands soll damit frühere Anordnungen der Aufsicht vom 21. September 2018 und vom 15. Februar 2019 umsetzen. 

Die Mitteilung der Bafin enthalte "keine neuen Erkenntnisse", sagte ein Banksprecher gegenüber "Bloomberg". Man sei sich mit der Bafin über die notwendigen Maßnahmen einig und habe einen großen Teil davon bereits abgeschlossen. "Die Bank werde weiterhin die notwendigen Ressourcen und die Aufmerksamkeit des Managements investieren, um ihr Kontrollumfeld zu verbessern und die regulatorischen Erwartungen zu erfüllen."

Zweifel bei der Behörde?
Dem "Handelsblatt" zufolge bezieht sich das Vorgehen der Aufsicht auf Probleme, die die Bank 2018 und 2019 bei der Kundenidentifizierung in der Unternehmens- und Investmentbank hatte. Die Bafin hatte das Institut damals dazu verpflichtet, die Angaben in den Akten von mehreren Zehntausend Firmenkunden zu überprüfen und für die Zukunft zuverlässige Regelprozesse dafür einzuführen. Der Bank wurde eine mehrjährige Frist gesetzt, in der sie nach Risiken gestaffelt die Probleme abarbeiten sollte. Die nun veröffentlichte Zwangsgeldandrohung lege nahe, dass der Aufsicht im Verlauf dieses Jahres dann Bedenken kamen, ob die Bank den vorgegebenen Zeitplan auch wirklich einhalten kann, so das "Handelsblatt". 

Die Behörde hatte dem Institut wegen der Probleme bei der Geldwäschebekämpfung bereits 2018 einen Sonderbeauftragten ins Haus geschickt. Dessen Mandat  wurde 2021 dann noch einmal ergänzt und verlängert. Schon damals mahnte die Bafin unter anderem "weitere angemessene interne Sicherungsmaßnahmen" sowie Sorgfaltspflichten "insbesondere in Bezug auf den Regelprozess bei Kundenaktualisierungen" an, so die Wirtschaftszeitung. (jb)

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