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Das war der Pensionskassentag von Willis Towers Watson + Fotogalerie

Wie viele Herausforderungen Pensionskassen derzeit haben, zeigte sich auch auf der Willis Towers Watson-Konferenz. Viel Aufwand durch die Regulierung, die Einbeziehung von ESG-Kriterien, schwankende Mitarbeiter-Bestände sowie schwer zu modellierende Tariflohn-Abschlüsse, um nur einige zu nennen.

Rund 40 Pensionskassen-Verantwortliche folgten der Einladung von Willis Towers Watson zum Pensionskassentag am 28. Mai in Frankfurt, der dieses Jahr zum 7. Mal stattfand. Die Highlights dieser Tagung finden Sie in einer Fotogalerie.

Die Veranstaltung stand unter der Überschrift „Pensionskassen 2019 – dem Wandel begegnen und ihn gestalten“, und tatsächlich gibt es derzeit vieles, das für die Pensionskassen im Wandel ist.

Pensionskassen müssen weiterhin auf Trapp bleiben
Dr. Heinke Conrads, Head of Retirement Germany & Austria bei Willis Towers Watson, begrüßte die Gäste und gab ein Übersichts-Bild über die aktuelle Lage der Pensionskassen in Deutschland: Viel Beschäftigung mit der Regulatorik, jährliche EIOPA-Stresstests, Berücksichtigung von ESG-Themen und damit mehr Aufwand bei der Ausübung der Stimmrechte.

Auch die steuerrechtlichen Themen, die zu beachten sind, werden nicht weniger. Darüber berichtete Dr. Thomas Jesch, Geschäftsführender Vorstand vom Bund Institutioneller Investoren e.V. Er ging auf die Problematik zur möglichen Gewerblichkeit von Private-Equity-Fonds ein. „Wir gehen davon aus, dass Beteiligungen an Private-Equity-Fonds nicht gewerblich sind“, erklärte Jesch.

Außerdem sprach er über die Zinsschranke, die seit vielen Jahren ein Problem für die Investoren darstellt, und am 1. Januar 2019 auch in Luxemburg eingeführt wurde. Aktuell müssten sich Pensionskassen auch mit dem großen Schreiben des BMF zum Investmentsteuergesetz herumschlagen, bei dem es u.a. um die Vorabpauschale und die Verschmelzung von Investmentfonds geht.

Absenkung des Rechnungszinses kostet viel Geld, daher zeitliche Streckung
Jochen Löhr, Vorstandsvorsitzender der Pensionskasse der HypoVereinsbank, erklärte, wie man bei ihm im Hause die Administration der Pensionskasse umgestellt hat. Seine Kasse wurde 1998 für Neuzugänge geschlossen, und neue Mitarbeiter gehen zum BVV, der aber seine Leistung bereits um 30 Prozent reduziert habe. Natürlich sei es im jetzigen Kapitalmarktumfeld schwierig, den derzeitigen Rechnungszins i.H.v. 3,25 Prozent zu erreichen. Daher werde der Rechnungszins langfristig abgesenkt, was aber viel Geld kostet. „Wir streben eine Absenkung auf 2,75 Prozent an, strecken das Ganze aber, vermutlich bis 2025“, so Löhr.

Bei der Kapitalanlage erwies sich das Vehikel des Spezialfonds als geschickt. Zwei Drittel seiner Kapitalanlage liegen in drei dieser typisch deutschen Vehikel. Letztes Jahr habe die Rendite nicht ausgereicht, um den Rechnungszins von 3,25 Prozent zu erreichen. „Wir sind überzeugt, dass wir stärker in Aktien gehen müssen“, erklärt Löhr seine Konsequenz. Dazu sei ein Laufzeitfonds in Planung, der 50:50 in Renten und in Aktien investiert. Eine weitere Baustelle seien die Rentenbezugsmitteilungen (REBSI), an deren Verbesserung man in seinem Haus derzeit arbeite.

Entscheidung über Einstandspflicht bei Insolvenz des Trägerunternehmens vor EuGH
Über die Lücken beim gesetzlichen Insolvenzschutz berichtete Dr. Michael Karst, Direktor bei Willis Towers Watson.

Generell haben Betriebsrentner zwei Stellen, die sich in Anspruch nehmen können: Die Pensionskasse und den Arbeitgeber. Eine Lücke kann sich auftun, wenn die Pensionskasse ihre Leistungen kürzen muss, und außerdem der Arbeitgeber insolvent wird, denn dann kann der Arbeitgeber seiner Leistungspflicht nicht mehr nachkommen.

Karst ging auf die Frage ein, ob in solchen Fällen nicht womöglich doch der Pensionssicherungsverein (PSV) oder der deutsche Staat einspringen muss, auch wenn nach deutschem Recht der PSV nicht einstandspflichtig ist.

Hierzu gibt es aktuell ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), zu dem der Generalanwalt des EuGH kürzlich vier Schlussanträge gestellt hat. „Im Laufe dieses Jahres werden wir dazu sicher noch etwas hören. Wir dürfen sehr gespannt sein“, so Karst.

Tariflohn-Abschlüsse sind schwer zu modellieren
Auf das Kapitalanlagen-Management ging Dr. Christoph Kiehn ein, der für die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) das Risikomanagement leitet. Bei ihm im Hause habe man die ALM selbst programmiert, um es besser an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Dabei greife man auf stochastische Markt-Szenarien zurück, die Willis Towers Watson bereitstellt. „Schwierig zu modellieren sind dabei die illiquiden Assets, aber wir nehmen auch gern die Illiquiditäts-Prämie mit“, so Kiehn. Diese sehe man bei rund 2,0 Prozent.

Auch die Modellierung der Beiträge sei eine Herausforderung, da diese von vielen Variablen, wie z.B. der Tariflohn-Entwicklung oder der Inflation, abhänge. Bei der Berücksichtigung von ESG-Kriterien sei man bei der SOKA-Bau noch nicht sehr weit fortgeschritten. Als eine der ersten Maßnahmen hätte man Wirtschaftszweige mit hohem CO2-Verbrauch mit einem Beta größer 1 modelliert.

Fiduciary Management kann eine Lösung sein
Für viele Pensionskassen dürfte die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im gleichzeitig ohnehin anspruchsvollen Kapitalmarktumfeld zu viel sein. Als Lösung empfiehlt Sabine Mahnert, Senior Investment Consultant bei Willis Towers Watson, Fiduciary Management. „Die neuen Anforderungen an das Risikomanagement durch die EbAV II-Richtlinie veranlassen jetzt einige Pensionskassen, über Fiduciary Management nachzudenken“, so Mahnert.

Simulation mit Markt-Szenarien
Wie man künftige Finanzierungsfragen lösen kann, erklärte Susanna Adelhardt, die bei Evonik die Altersversorgungssysteme leitet. Ergänzt wurde ihr Vortrag von Peter Hermle, Direktor und Aktuar bei Willis Towers Watson. „Wir simulieren Markt-Szenarien, um künftige Beiträge prognostizieren zu können“, erklärte Adelhardt.

In den Ergebnissen wird deutlich, dass je weniger aktive Mitglieder ein Pensionssystem hat, desto volatiler der Arbeitgeber-Anteil wird. In speziellen Szenarien und einzelnen Jahren ergaben sich bei den Berechnungen Arbeitgeber-Anteile von weit über 1000 Prozent, wobei sich herausstellte, dass auf lange Sicht 3,4 Prozent dann doch ausreichend sind. (ad)

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