Cum-Ex-Urteil: Ex-Warburg-Manager scheitert mit Revision vor BGH
Das Landgericht Bonn hatte den Geschäftsführer einer Tochter der Bank M.M. Warburg im April wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die darauffolgende Revision hat der Bundesgerichtshof nun verworfen.
Nun steht es fest: Ein ehemaliger Geschäftsführer einer zur Bank M.M. Warburg gehörenden Fondsgesellschaft muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor wenigen Tagen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) Bonn vom 9. Februar dieses Jahres bestätigt (Az. 62 KLs - 213 Js 131/20 - 3/20). Dies geht aus einer Pressemitteilung des BGH hervor. Das oberste deutsche Gericht hat die "auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege als unbegründet verworfen", heißt es in der Mitteilung. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Nach Feststellungen des LG Bonn verantwortete der Angeklagte in den Jahren 2008 und 2009 zwei Investmentfonds, deren Anlagestrategie allein darin bestand, mit Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften Profite zu erlangen. Diese Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, die in Wirklichkeit nicht entrichtet worden war.
Schlüsselfigur
Die Erstattungsanträge, die falsche Angaben zu tatsächlich nicht bestehenden Steuererstattungsansprüchen der Fonds enthielten, unterzeichnete der Angeklagte zwar nicht selbst. Er wirkte laut Bericht des BGH jedoch als Schlüsselfigur an der Aufsetzung der Fonds und der Umsetzung von Cum-Ex-Transaktionen mit. Gemeinsam mit weiteren Verantwortlichen habe der Angeklagte erreicht, dass die zuständigen Finanzbehörden zugunsten der Fonds zu Unrecht insgesamt über 100 Millionen Euro auszahlten. (jb)