BVerfG-Urteil: Kommt die Selbstermächtigung der EZB nun bald ans Ende?
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die milliardenschweren Staatsanleihenkaufprogramme der Europäischen Zentralbank als teilweise grundgesetzwidrig beanstandet, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben, sagt Bernhard Matthes, Bereichsleiter BKC Asset Management.

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Bernhard Matthes kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie folgt: „Das Bundesverfassungsgericht erweist sich als notwendiges Korrektiv zur immer weitergehenden Selbstermächtigung der EZB über die Grenzen des Mandats hinaus. Das Gericht hätte gut daran getan, bereits 2017 eine eindeutige Positionierung herbeizuführen und der Bundesbank die Beteiligung an den Ankäufen zu untersagen."
Ob das aktuelle Urteil nun tatsächlich zu weniger Intervention der EZB und zur Rückkehr marktwirtschaftlicher Preisbildung an den Rentenmärkten führt, sei indes fraglich, so Mathhes weiter: "Dem Appell an die EZB zur Nachbesserung und den Bundestag zur Prüfung könnte möglicherweise formal genüge getan werden, ohne dass sich in der ökonomischen Natur der Ankaufprogramme wesentliche Änderungen ergeben."
Die EZB ermutige mit ihren Programmen die weiter ausufernde Verschuldung von Staaten, in denen keine weitere Tragfähigkeit für zusätzliche Verschuldung bestehe. Die Erfahrung der letzten Jahre zeige, dass die Notenbanken eine nur sehr begrenzte Bereitschaft und Fähigkeit zur Normalisierung der Geldpolitik hätten: "Die Notstandspolitik wird weit über den Notstand hinaus beibehalten und wird zum schädlichen Dauerzustand“, so Matthes in seinem Résumé. (kb)