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Basel: Krypto-Regulierung für Banken ist wohl in trockenen Tüchern

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wird von der BIZ administriert, dessen Agenda und Führung werden aber von den Zentralbanken der G10-Staaten bestimmt. Die Änderungen der aktuellen Basel-III-Standards sollen mit 1. Januar 2026 Gültigkeit besitzen.

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Der Basler Ausschuss tagte am 2. und 3. Juli und traf Entscheidungen zu Themen wie der Offenlegung der Krypto-Investitionen von Banken, schreibt der "Cointelegraph". Die Entscheidungen seien Teil der Basel-III-Reformen, die 2019 begonnen wurden, um die Widerstandsfähigkeit der Banken in der Europäischen Union durch Regulierung, Aufsicht und Risikomanagement zu verbessern.

Ein Rahmen für die Offenlegung von Krypto-Assets der Banken wurde bereits im Dezember 2022 vorgeschlagen und im Mai 2023 zur Stellungnahme freigegeben. Der Rahmen umfasst eine Reihe gezielter Änderungen am ursprünglichen Vorschlag und Überarbeitungen des aufsichtsrechtlichen Standards für Stablecoin-Bestände.

Langer Weg zur Regulierung
Die Offenlegung solle die Transparenz erhöhen und die Marktdisziplin fördern. Die aktualisierten Standards würden laut einer Erklärung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) im Juli veröffentlicht, so der Cointelegraph.

Was seit 2019 geschah
Überlegungen des Ausschusses zu Krypto-Investitionen von Banken stammen aus dem Jahr 2019. 2021 schlug der Basler Ausschuss vor, Kryptowährungen in die Hochrisikogruppe 2 der Assets aufzunehmen. Kryptowährungen hätten ein Risikogewicht von 1.250 Prozent,wodurch Banken Eigenkapital in Höhe des Wertes ihrer Krypto-Assets vorhalten müssten. Die Bestände der Gruppe 2 waren auf weniger als ein Prozent des Wertes ihrer Bestände der Gruppe 1 beschränkt.

Finanz-Community war not amused
Diese erhielten in diesem Kontext die neue Klassifizierung 1b, die keine über die Gruppe 1 hinausgehenden Anforderungen an die Bestände der Banken stellt. Stablecoins mit „unwirksamen Stabilisierungsmechanismen“ wurden jedoch der Gruppe 2 zugeordnet. Die Finanzbranche reagierte allerdings wenig begeistert auf die vorgeschlagenen Beschränkungen.

Im Dezember schlug der Ausschuss zudem vor, eine maximale Laufzeitbegrenzung für die Währungsreserven der Banken einzuführen und die Stablecoin-Bestände zu überbesichern, um ein mögliches Depegging (Abkopplung) auszugleichen.

Basel und MiCA sorgen für neue Krypto-Regeln
Darüber hinaus habe der Ausschuss die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen der Emission von Stablecoins durch Banken erörtert. Er sei dabei zu dem Schluss gekommen, dass diese Risiken im Großen und Ganzen vom Basler Framework erfasst würden, aber der Ausschuss werde diesen Bereich dennoch weiterhin genau beobachten. Zusätzlich zu den neuen Basler Standards müssten Stablecoin-Emittenten ab sofort auch die neuen Krypto-Regulierungsvorschriften der EU namens Markets in Crypto-Assets (MiCA) erfüllen. (kb)

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