BaFin warnt: Neue Regeln sorgen für neue Risiken
In einem Fachartikel warnt die Bafin Lebensversicherer vor dem Hintergrund der neuen Regeln für die geförderte private Altersvorsorge vor steigenden Stornorisiken. Durch das Altersvorsorge-Depot, das ab 2027 kommt, würden sich nicht nur Chancen, sondern auch Risiken für die Assekuranz ergeben.

Eckpunkte:
- Aus Aufsichtsperspektive eröffnen sich mit dem Altersvorsorge-Depot nicht nur Chancen – es steigen auch Liquiditäts- und Ertragsrisiken für Lebensversicherer
- Bafin erwartet Auswirkungen auf die Vertriebsvergütung
- Beim Altersvorsorge-Depot müssen angesetzte Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die gesamte Ansparphase verteilt werden
Das Altersvorsorge-Depot bietet ab dem kommenden Jahr nicht nur Chancen, sondern auch erhöhte Stornorisiken für Lebensversicherer. Darauf weist Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens in einem aktuellen Fachbeitrag auf der Website der Bafin hin. Mit dem neuen Altersvorsorge-Depot könnten Lebensversicherer neue Kundengruppen erschließen, gleichzeitig berge die neue Regulatorik jedoch auch Risiken. Das gelte vor allem dann, wenn Bestandskunden ihr Kapital auf einen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen wollten. Dies könne zu hohen Mittelabflüssen und somit Liquiditätsbedarfen führen. In ihrem Risikomanagement müssten Versicherer diese erhöhten Stornorisiken angemessen berücksichtigen.
Spannungsverhältnis zu Einmalprovisionen
Außerdem macht Wiens in dem Beitrag darauf aufmerksam, dass die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten von geförderten Altersvorsorgeprodukten künftig gleichmäßig auf die gesamte Ansparphase verteilt werden müssen. Dadurch entstehe ein Spannungsverhältnis zu den bisher üblichen Einmalprovisionen in der Lebensversicherung. Vermittler wollten für ihren Aufwand bei Vertragsabschluss am besten direkt nach Vertragsabschluss vollständig vergütet werden. Versicherer müssten dagegen das Stornorisiko berücksichtigen, was für laufende Provisionszahlungen spreche.
Zum Hintergrund: Versicherer müssen ihre Prämien auskömmlich kalkulieren. Das bedeutet: Die bei einem Vertrag anfallenden Kosten müssen von den Prämien abgedeckt werden. Versicherungsnehmer können ihren Vertrag jedoch vorzeitig beenden. Es kann passieren, dass zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung eine gezahlte Einmalprovision noch nicht refinanziert ist. Um dieses Risiko zu reduzieren, vereinbaren die Versicherer üblicherweise Stornohaftungszeiträume mit den Vermittlern.
Stornohaftung: üblich sind fünf Jahre
Versicherer müssten daher Einmalprovisionen ausreichend vorsichtig festlegen. „Und zwar mit Blick auf deren Höhe und mit Blick auf die Dauer des Stornohaftungszeitraums. Bisher ist bei Lebensversicherern ein Stornohaftungszeitraum von fünf Jahren üblich. „Das wird der neuen Risikolage unter Umständen nicht gerecht“, sagt Wiens.
Damit die einkalkulierten Abschlusskosten trotz der flexibleren Wechselmöglichkeit auskömmlich sind, müsse der auf die Stornohaftungszeit entfallende Teil ausreichen, um in dieser Zeit gezahlte Einmalprovisionen und laufende Provisionen zu decken. Gleichzeitig dürften die einkalkulierten Kosten nur so hoch sein, dass die Produkte noch einen angemessenen Kundennutzen hätten.
Auch Riesterbestandsverträge betroffen
Es könne durchaus auch Auswirkungen auf Provisionszahlungen für bestehende Riesterverträge geben, so Wiens weiter. „Vermittlerinnen und Vermittler sind auch bei bestehenden Verträgen in der Beratungspflicht, auch nach Ablauf der Stornohaftung.“
Einmalprovisionen beschränkt
Nach dem Altersvorsorgereformgesetz ist es verboten, bei einem Vertragswechsel das übertragene geförderte Kapital bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten zu berücksichtigen, ergänzt Wiens. Die Möglichkeit zur Zahlung von Einmalprovisionen sei dadurch beschränkt. „Die einkalkulierten Kosten müssen nämlich so hoch sein, dass sie die tatsächlich zu erwartenden Kosten dauerhaft decken. Und dazu gehören auch eventuell vorgesehene Einmalprovisionen auf übertragenes Kapital.“ (de)



