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Bafin schränkt private Finanzgeschäfte ihrer Mitarbeiter ein

Beschäftigten der Finanzaufsicht ist es ab sofort weitgehend verboten, privat mit Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren zu handeln. Als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal hat die Behörde ihre Vorschriften für solche Geschäfte noch einmal deutlich verschärft.

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© Alex Kraus / Bloomberg

Die Finanzaufsicht Bafin schränkt als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal die Möglichkeiten ihrer Mitarbeiter weiter ein, privat mit Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren zu handeln. Eine entsprechende Dienstanweisung ist am 1. September 2022 in Kraft getreten. Darüber informiert die Behörde auf ihrer Webseite. Ziel der Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Bafin-Beschäftigten sei es, "jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden", erklärt Bafin-Präsident Mark Branson. Die neuen Vorschriften, die eine Übergangsregelung aus dem Oktober 2020 ersetzen, zählten zu den strengsten weltweit.

Mitarbeitern der Finanzaufsicht ist es daher nun unter anderem verboten, Aktien von Unternehmen zu handeln, die die Behörde beaufsichtigt. Die neuen Vorschriften untersagen auch spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln beispielsweise mit Derivaten oder Aktien. Alle Bafin-Beschäftigten müssen Finanzgeschäfte ab dem ersten Euro melden. Einem Teil der Mitarbeiter, hauptsächlich solchen aus der Marktaufsicht, ist es auch verboten, Geschäfte mit Finanzinstrumenten zu machen, die im inländischen Freiverkehr gehandelt werden.

Erste Verschärfung bereits erfolgt
Die Finanzaufsicht hatte bereits nach dem Zusammenbruch des Zahlungsabwicklers Wirecard im Juni 2020 ihre zuvor eher laxen Vorgaben für Finanzgeschäfte von Beschäftigten verschärft. Im Zuge des Skandals war ans Licht gekommen, dass einige Mitarbeiter noch mit Wirecard-Derivaten gehandelt hatten, kurz bevor das Unternehmen Insolvenz anmelden musste.

Der Bafin zufolge haben sich bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals bei 42 Beschäftigten der Finanzaufsicht Anhaltspunkte für einen Verstoß im Zusammenhang mit den Regeln zu privaten Finanzgeschäften ergeben. Davon seien in elf Fällen die behördlichen Verfahren abgeschlossen. Zwölf Verwaltungsverfahren liefen noch, in 19 Fällen werde derzeit geprüft, ob ein Verfahren eröffnet werden soll. 

Ermittlungen eingestellt
Von den elf abgeschlossenen Fällen zogen vier Maßnahmen gegen die Beschäftigten, etwa Geldbußen, nach sich, teilt die Bafin mit. Sieben Fälle seien nach weiteren Abklärungen als Bagatellverfehlungen eingestellt worden. In einem einzigen Fall, in dem Anhaltspunkte für strafbaren Insiderhandel gefunden wurden, konnten nach Angaben der Aufsicht alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben ihre Ermittlungen zu privaten Finanzgeschäften bei der Bafin inzwischen eingestellt. (am)

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