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Bafin nimmt Clearingstellen der Deutschen Börse ins Visier

Tochtergesellschaften des Konzerns Deutsche Börse, die für die Verwahrung und Abwicklung über sie vorgenommener Börsentransaktionen zuständig sind, erregen bereits seit einiger Zeit die Aufmerksamkeit der Bafin. Sie erachtet deren Geschäftsorganisation als nicht ausreichend ordnungsgemäß.

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Die für Clearingaufgaben zuständigen Tochtergesellschaften der Deutschen Börse, Clearstream Holding, Clearstream Banking und Eurex Clearing, haben von der Bafin auferlegt bekommen, ihr Geschäft ordnungsgemäß zu organisieren. Die bereits Ende November vergangenen Jahres erlassenen Anordnungen sind seit gestern, 5. Januar, bestandskräftig.

Die Bafin sieht bei den Clearinghäusern Vorgaben des Paragraf 25a Kreditwesengesetz, der besondere organisatorische Pflichten festlegt, als nicht ausreichend erfüllt an. Neben der Beseitigung der beanstandeten Mängel hat die Bafin den Wertpapierverwaltern auch auferlegt, sie über den Fortschritt ihrer Mangelbehebung regelmäßig zu unterrichten.

Clearingdienste kämpfen anscheinend mit langfristigen Baustellen
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bafin der Clearstream Banking auferlegt, mehr Eigenkapital vorzuhalten. Bei den aktuellen Anordnungen geht es gemäß "Börsen-Zeitung", die eine Stellungnahme der Deutschen Börse zitiert, um "etablierte Maßnahmen im Bereich IT-Outsourcing" und um "Monitoringmaßnahmen in Bezug auf Steuerrisiken durch die Nutzung der Clearinginfrastruktur". (tw)

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