Logo von Institutional Money
| Vermischtes

Bafin ermittelt gegen "Sparkassa"

Die Finanzaufsicht hat den Betreiber der Website "sparkassa.org" ins Visier genommen. Dieser bietet angeblich Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten an, verfügt der Behörde zufolge jedoch nicht über eine erforderliche Erlaubnis.

© nmann77 / stock.adobe.com

Der Betreiber der Website "sparkassa.org" hat keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen. Dies teilt die Finanzaufsicht Bafin mit. Auch eine Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) liegt der Behörde zufolge nicht vor. Anders als der Betreiber der Website angibt, wird er nicht von der Bafin beaufsichtigt und ist auch nicht als Finanzanlagenvermittler gemäß Gewerbeordnung zugelassen.

Auf der Internetseite werden angeblich Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten angeboten. Der Inhalt der Website sowie Informationen, die der Bafin vorliegen, rechtfertigten die Annahme, dass "Sparkassa" unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und/oder Zahlungsdienste in Deutschland erbringt, schreibt die Behörde.

Vorsicht walten lassen
Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdiensten in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG, dem WpIG oder dem ZAG. Es gibt jedoch Unternehmen, die ohne die erforderliche Genehmigung tätig werden. Informationen darüber, ob eine Firma von der Bafin zugelassen ist, sind in der Unternehmensdatenbank der Behörde zu finden. Die Finanzaufsicht, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. (am)

Dieses Seite teilen