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Warum Artikel 9-Klassifizierungen für echten Impact nicht ausreichen

Entwickelt, um "grüne" Investitionen zu fördern und das Vertrauen von Anlegern in nachhaltige Produkte zu stärken, hat sich die SFDR seit ihrer Einführung als ein entscheidender, aber auch kontroverser Meilenstein im Bereich der nachhaltigen Finanzregulierung etabliert.

Miki Yokoyama ist Managing Director bei Aurum Impact, der Impact-Investing-Gesellschaft der Goldbeck-Familie. Über Aurum Impact investiert sie sowohl in Impact-Fonds als auch direkt in Startups, die eine messbare positive ökologische oder soziale Wirkung erzielen möchten.
Miki Yokoyama ist Managing Director bei Aurum Impact, der Impact-Investing-Gesellschaft der Goldbeck-Familie. Über Aurum Impact investiert sie sowohl in Impact-Fonds als auch direkt in Startups, die eine messbare positive ökologische oder soziale Wirkung erzielen möchten.© Miki Yokoyama

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) wurde ins Leben gerufen, um Transparenz in der Finanzbranche zu schaffen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu fördern.

Artikel 9 SFDR: höchster verfügbarer Standard
“Für Family Offices und institutionelle Investoren, die ernsthaftes Interesse an Impact Investments haben und gezielt nach den besten europäischen Impact Fonds suchen, bietet die SFDR Artikel 9 Klassifizierung aktuell den höchsten verfügbaren Standard. Aber Impact bedeutet mehr als nur das Streben nach Nachhaltigkeitszielen. Die SFDR hat in ihrer aktuellen Form keine präzisen Definitionen und verbindlichen Anforderungen, die sicherstellen können, dass ambitionierte soziale und ökologische Ziele tatsächlich erreicht werden,” erklärt Miki Yokoyama, Managing Director bei Aurum Impact, der Impact Investing Gesellschaft der Goldbeck Familie. Sie betont, dass die Artikel 9 Klassifizierung allein nicht ausreicht, um die Qualität eines Impact Fonds zu bewerten. „Deshalb sollte Artikel 9 nur ein Werkzeug unter vielen sein, um Impact Fonds ganzheitlich zu bewerten – von einer klaren Impact Strategie bis hin zu tief integrierten Impact- und ESG-Analysen im gesamten Investmentprozess.“

Artikel 9-Klassifizierung ist nicht genug
Doch wie können Fond-Investoren die Offenlegungsverordnung in ihre Due Diligence Prozesse integrieren, um Fondsinvestments zu einem wirkungsvollen Werkzeug für nachhaltige Transformation zu machen? Im Folgenden beleuchtet Miki Yokoyama die Chancen und Herausforderungen der SFDR-Richtlinien und wie institutionelle Investoren sinnvoll damit umgehen können.

Artikel 9: Ein Schritt in die richtige Richtung
Für Fonds, die positive ökologische und/oder soziale Wirkung (“Impact”) in den Mittelpunkt stellen, bietet Artikel 9 eine Möglichkeit, ihr Engagement für transparente und nachhaltige Investments zu unterstreichen. Viele institutionelle Investoren werten diese Klassifizierung als Qualitätsmerkmal, das Vertrauen schafft und Kapitalzuflüsse fördert.

Mehr als ein Label: Der Unterschied zwischen nachhaltigen und Impact Investments
Doch obwohl Artikel 9 eine klare Richtung vorgibt, stößt er im Bereich Impact Investing an seine Grenzen: Eine Klassifizierung nach SFDR Artikel 9 ist keine Kategorie für Impact Investing, sondern für nachhaltige Investments. Investoren, die neben finanziellen Renditen auch messbare soziale und ökologische Ziele verfolgen, stoßen hier oft an ihre Grenzen.

Eine klare Definition von Impact Investing fehlt bislang
Viele Artikel 9 Fonds erfüllen nicht die hohen Anforderungen, die Impact Investoren an sie stellen – von klar definierten Impact-Zielen über die vollständige Integration in den Investmentprozess bis hin zu fortlaufender Impact-Messung und -Berichterstattung. Diese Lücken erschweren es Investoren, Fonds zu identifizieren, die echte Wirkung erzielen, anstatt lediglich regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Herausforderungen in der Umsetzung
Eine der größten Herausforderungen der SFDR ist die hohe Transparenzanforderung. Für kleinere Fonds und frühphasige Startups, in die diese Fonds investieren, sind die komplexen Berichtspflichten oft schwer umzusetzen. Der zusätzliche Aufwand zur Einhaltung dieser Anforderungen erfordert einige Ressourcen. Fonds, die sich nicht in der Lage sehen, diese Anforderungen zu erfüllen, verbleiben oft in Artikel 8 und verpassen damit potentielle Investitionen von institutionellen Anlegern, die aufgrund eigener Anlagestrategien ausschließlich in Artikel 9 Fonds investieren dürfen oder wollen.

Reformen und neue Ansätze
Um die Lücken im Bereich Impact Investing zu schließen und weiteres Potential freizusetzen, hat die Initiative #UnitedforImpact – ein Zusammenschluss von 55 Impact Investoren aus 16 EU-Ländern – regulatorische Anpassungen angestoßen. In ihrem Positionspapier fordern sie eine präzisere Definition von Impact Investing und die Schaffung einer neuen Fondskategorie im Rahmen der SFDR, um „Impact-Washing“ zu verhindern.

Vier Kategorien statt drei
Darüber hinaus schlagen sie vor, Offenlegungspflichten für kleinere Unternehmen zu harmonisieren und die Kapazitäten von EU-Finanzierungsinstrumenten wie dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zu stärken, um die Mobilisierung von privatem Kapital zu erleichtern. Die EU-Kommission hat bereits einen Reformprozess gestartet, der die bestehenden Klassifizierungen grundlegend überarbeiten soll. Geplant ist die Unterscheidung zwischen Artikel 6-Produkten (keine Nachhaltigkeitsziele), Artikel 8-Produkten (ökologische oder soziale Merkmale) und Artikel 9-Produkten (nachhaltige Investitionsziele) durch ein neues System mit vier Kategorien zu ersetzen. Eine der vorgeschlagenen Kategorien ist speziell für Impact-Produkte vorgesehen: Fonds, die messbare positive Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft erzielen.

"Aurum Impact unterstützt diese Reformen nachdrücklich, da wir eine Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen als entscheidend erachten, um das Wachstum von Impact Investing zu fördern und den Zufluss finanzieller Mittel in Impact Fonds zu steigern". hält Miki Yokoyama fest. (kb)

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