Pensions-Sicherungs-Verein PSVaG legt den Beitragssatz für 2022 fest
Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.
Geworden sind es dieses Jahr 1,8 Promille - so hoch ist der Beitragssatz 2022, dem der Aufsichtsrat des PSVaG in seiner Sitzung am 16. November 2022 zugestimmt hat.
Für die seit 2021 ebenfalls insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beträgt der gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG erhobene Beitrag 1,5 Promille der auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlage.
Ein Vorschuss für 2023 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2023 getroffen, heißt es in einer Aussendung des PSVaG. (kb)