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Killen Bürgerprojekte den deutschen Markt für Onshore-Windenergie?

Die Konsequenzen der ersten Onshore-Ausschreibung könnten für institutionelle Investoren, die sich nicht rechtzeitig die besten Projekte gesichert haben, negativ sein. Es drohen niedriger Renditen und ein klarer Wettbewerbsnachteil.

Thomas Seibel, Geschäftsführer von re:cap global investors ag, thematisiert in einem Kommentar die Konsequenzen der ersten Onshore-Ausschreibung. Diese bestehen seiner Ansicht nach in mehr Wettbewerb, höherer Unsicherheit und weniger Investitionsobjekten. Institutionelle Investoren sollten daher entsprechendes, geplantes Exposure noch einmal auf den Prüfstand stellen bzw. in Bestandsprojekte investieren.

Erste Ausschreibungsrunde brachte niedrigere Preise
Die Bundesnetzagentur hat vergangenen Freitag, am 19. Mai 2017, die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Onshore-Windenergie veröffentlicht. Für das Ausschreibungsvolumen von 800 Megawatt wurden 256 Gebote abgegeben und davon 70 bezuschlagt. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 5,71 ct/kWh und damit deutlich unterhalb der bisherigen EEG-Vergütung von 8,03 ct/kWh. Akteure der Branche müssen sich laut Siebel jetzt also offiziell Gedanken über Strategien zur Preissenkung machen. Eine Entwicklung, die Projektentwickler, Turbinenhersteller und Investoren zwar vor neue Herausforderungen stellt, jedoch schon im Vorfeld absehbar war.

Mehr Bürgerenergie-Projekte - mehr Unsicherheit
Deutlich überraschender ist laut Seibel hingegen die Dominanz von Bürgerenergie-Projekten unter den bezuschlagten Geboten. 65 der insgesamt 169 eingereichten Bürgerenergie-Projekte haben einen Zuschlag bekommen. Dies entspricht rund 93 Prozent aller Zuschläge beziehungsweise 96 Prozent des Zuschlagsvolumens. Dieses Ergebnis bringt laut Seibel eine hohe Unsicherheit in den Zubau neuer Anlagen, denn Bürgerenergie-Gesellschaften dürfen laut EEG – im Gegensatz zu allen anderen Bietern – auch ohne vorherige Genehmigung ihrer Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz an der Ausschreibung teilnehmen. Zudem gilt für Bürgerenergie-Projekte eine zwei Jahre längere Realisierungsfrist; ihre Anlagen müssen erst 54 Monate nach öffentlicher Bekanntgabe in Betrieb genommen werden. Ob und wie viele dieser Projekte nun genehmigt und anschließend tatsächlich gebaut und wirtschaftlich betrieben werden, ist deshalb überhaupt noch nicht absehbar. Sicher ist nur, dass der Zubau 2019 zunächst zurückgehen wird.

Bürgerprojekte bevorzugt
Eine weitere Sonderregelung für Bürgerenergie-Gesellschaften: Der Zuschlagswert wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt. Das bedeutet, dass die bezuschlagten Projekte automatisch die maximale Förderhöhe erhalten. Für alle anderen erfolgreichen Bieter entspricht der Zuschlagswert dagegen lediglich dem individuellen Gebot. Dieses Vorgehen bietet einen klaren Vorteil für Bürgerenergie-Projekte und Bedenken, dass Gebote dieser Art vereinzelt etwas zu optimistisch kalkuliert werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen, sind leider gerechtfertigt. Sollte im EEG diesbezüglich nicht nachgebessert werden, könnte Bürgerenergie auch die nachfolgenden Ausschreibungen dominieren und so den Wettbewerb verzerren.

…weniger Investitionsmöglichkeiten
Die Folge: Für institutionelle Investoren wird es in Zukunft auf dem deutschen Wind-Markt deutlich weniger attraktive Anlagemöglichkeiten geben. Aus dieser Ausschreibungsrunde beispielsweise gibt es keine Projekte, die Finanzinvestoren zugänglich sind. Investoren, die mit dem Thema Erneuerbare Energien „liebäugeln“, sollten eine Entscheidung also nicht auf die lange Bank schieben. Denn Investitionen zu einem späteren Zeitpunkt werden von niedrigeren Renditen und höheren Risiken, beispielsweise Genehmigungsrisiken, gekennzeichnet sein. Aufgrund der sinkenden Anzahl verfügbarer Projekte in Deutschland wird zudem der Auslandsanteil in Portfolios steigen.

Durch Investitionen in Bestandsportfolios noch vom EEG 2014 profitieren
Die re:cap wird sich laut Seibel zunächst weiterhin auf deutsche Projekte konzentrieren, die bis Ende 2016 eine Genehmigung erhalten haben und damit noch unter den Bestandsschutz fallen und nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Das Portfolio des hauseigenen Teilfonds Wind Infrastructure I besteht zu über 80 Prozent aus deutschen Windparks. Attraktive ausländische Projekte würden zwecks Diversifikation selektiv beigemischt. So können Investoren sich direkt an einem operativen Bestandsportfolio beteiligen und noch von den garantierten Förderungen nach dem EEG 2014 profitieren. "Insgesamt darf in der Bundesrepublik 2017 und 2018 noch ein Volumen von fast 8,4 Gigawatt zu den alten Förderkonditionen gebaut werden, wodurch wir unseren Investoren in den kommenden Jahren eine gute Projekt-Pipeline und sehr kurze Abrufzeiten bieten können", betont Seibel in eigener Sache.

Über den FP Lux Investments S.A. SICAV-SIF:
Der FP Lux Investments S.A. SICAV-SIF ist eine Spezialfondslösung nach Luxemburger Recht, die sicherungsvermögens- sowie Master-KAG-fähig ist. Als AIFMD-konformes Investment?Vehikel erfüllt der Fonds die regulatorischen Voraussetzungen fast aller institutionellen Anleger. Das Investitionsvolumen des Fonds beträgt mittlerweile fast 1 Milliarde Euro. Insgesamt hält die FP Lux Gruppe in ihren Teilfonds Wind- und Solarprojekte mit einem Volumen von fast 500 Megawatt in Deutschland und Europa. Der Teilfonds Wind Infrastructure I ist noch zur Zeichnung offen. Sein Ziel sind langfristige Renditen von rund 6 Prozent pro Jahr.

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