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In der Kostenfalle: Worauf man als Stiftungsmanager achten sollte

"Sparsam und wirtschaftlich" soll die Verwaltung einer Stiftung erfolgen. So ausdrücklich wie das Baden-Württembergische formuliert es zwar nicht jedes Landesstiftungsgesetz. Aber auch die Aufsichtsbehörden der anderen Bundesländer achten darauf, dass die allgemeinen Verwaltungskosten der steuerbegünstigten Stiftungen nicht zu hoch ausfallen. Schließlich soll das Vermögen langfristig der Zweckverwirklichung dienen und nicht durch Verwaltungskosten aufgezehrt werden. Neben Personal- und Sachkosten zählen dazu auch die Kosten der Vermögensanlage.

Eine konkrete Obergrenze für die Verwaltungskostenquote ist dabei gesetzlich nicht festgelegt. "In der Praxis prüfen viele Stiftungsaufsichten genauer, wenn die allgemeinen Verwaltungskosten ein Drittel der Einnahmen übersteigen", erläutert Stefan Fritz (Bild links), Leiter Stiftungsmanagement im Private Baning und Wealth Management der Hypovereinsbank, die gängige Praxis. "Als Einnahmen zählen dabei etwa Zins- und Dividendenerträge, vereinnahmte Mieten oder Spenden." Diese Berechnungsmethode führe insbesondere bei kleineren Kapitalstiftungen, die überwiegend oder ausschließlich im Renten- und Einlagenbereich investiert sind, zu erheblichem Kostendruck. "Denn selbst wenn die Verwaltungsausgaben über Jahre stabil bleiben, steigt die Kostenquote mit zurückgehenden Zinseinnahmen automatisch an", so Fritz. Und die Erträge einer defensiven Vermögensverwaltung mit hohem Rentenanteil würden heute selbst bei moderaten marktüblichen Gebühren oft gerade ausreichen, um die Eigenkosten innerhalb dieser Drittelquote zu halten. Für die weiteren Verwaltungskosten der Stiftung bleibe dann kaum noch Luft.

Fondslösungen statt Einzeltitel

"Viele Stiftungen wissen sich nicht anders zu helfen, als von Einzeltiteln und Einzeltitel-Vermögensverwaltungen in Fondsprodukte umzuschichten", ergänzt Jörg Seifart (Bild rechts), Geschäftsführer der Gesellschaft für das Stiftungswesen (GfdS) in Düsseldorf. Der vermeintliche Vorteil: Die laufenden Kosten seien in Form der Total Expense Ratio (TER) zwar in der Regel bekannt. "Da sie aber nicht in Rechnung gestellt, sondern direkt aus dem Fondsvermögen ausgebucht werden, bleiben sie in der Einnahmen-/Ausgaben- bzw. Gewinn- und Verlustrechnung unsichtbar", so Seifart. Lediglich die Bankprovision (Ausgabeaufschlag) belaste im Zeichnungsjahr sichtbar die Bilanz.

Für die Stiftungen sei dieses Vorgehen mit zwei gravierenden Nachteilen verbunden, glaubt Seifart. "Fondslösungen sind in aller Regel teurer als Einzeltitellösungen", so der Stiftungsexperte. "Und die geringere Transparenz erschwert auch dem Stiftungsvorstand das effiziente Finanzmanagement." Die Kostenkontrolle der Stiftungsaufsicht erreiche dadurch im Ergebnis oft genau das Gegenteil des Bezweckten - unnötige Kosten anstatt einer möglichst sparsamen Verwaltung.

Auch die Finanzämter achten bei steuerbegünstigten Stiftungen auf die Verwaltungskosten. Wenn der Staat zur Stärkung des privaten Engagements für das Gemeinwohl auf Steuereinnahmen verzichtet, sollen sich schließlich nicht Dritte übermäßig bereichern. "Daher setzen die Finanzämter die Aufgriffsschwelle häufig noch niedriger an als die Aufsichtsbehörden", erklärt HVB-Experte Fritz. 25 Prozent scheinen nach seinen Beobachtungen in der Praxis üblich zu sein. Doch Vorsicht: Die Finanzämter berechnen die Quote anders. Sie setzen meist nur die Überschüsse aus der Vermögensverwaltung, also den Saldo nach Abzug der Kosten der Vermögensverwaltung ins Verhältnis zu den übrigen Kosten der Vermögensverwaltung. Daher kommen die Finanzämter in der Regel zu niedrigeren Quoten als die Aufsicht. (hh)

Hintergrundwissen im Seminar:

Jörg Seifart und Stefan Fritz wollen ihr Hintergrundwissen auch anderen Finanzdienstleistern zugänglich machen. Die beiden Experten haben dazu eine eigene Seminarreihe mit dem Thema "Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten" entwickelt. Damit wollen sie der immer noch weit verbreiteten Unsicherheit darüber, welche Finanzprodukte und -strategien für Stiftungen zulässig und empfehlenswert sind, begegnen. Im Hinblick auf eine bedarfsorientierte Beratung beantwortet das Praxistraining die ersten wichtigen Fragen für Berater. Je nach Tagungsort sind auch weitere ausgewiesene Fachleute als Referenten mit an Bord: Am 10. November in Hamburg wird beispielsweise Jörg Plesse, Erb- und Stiftungsmanager im Private Banking der Norddeutschen Landesbank , mit dabei sein, am 17. November in Hannover referiert zusätzlich Dieter Lehmann, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Vermögensanlage der VolkswagenStiftung (siehe dazu auch unser Interview mit Dieter Lehmann in der Ausgabe 3/2015 von Institutional Money im E-Magazin - nur für angemeldete Nutzer). Infos zur Seminarreihe "Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten" gibt es auf der Webseite der Gesellschaft für das Stiftungswesen (GfdS).

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