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Fairness Opinion: DVFA empfiehlt mehr Unabhängigkeit

Der Markt für Unternehmenstransaktionen ist zuletzt gewachsen, internationaler geworden und hat sich weiter spezialisiert. Deshalb nimmt auch die Bedeutung von Fairness Opinions kontinuierlich zu. Deshalb aktualisiert der Berufsverband seine „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“.

Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender des DVFA e. V., des Verbandes der Investment Professionals in Deutschland.
Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender des DVFA e. V., des Verbandes der Investment Professionals in Deutschland.© Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management

Die DVFA hat ihre ihre „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ komplett überarbeitet, um so den gestiegenen Anforderungen des Marktes zu entsprechen, erläutert Thorsten Müller, Vorstandsvorsitzender des DVFA e. V., Verband der Investment Professionals in Deutschland.

Ungeregelte Materie benötigt Richtschnur
"Fairness Opinions" sind ein zentrales Instrument für Unternehmensorgane zur Beurteilung von Unternehmenstransaktionen. Dabei prüft der Ersteller der Fairness Opinion, ob der gebotene Preis z. B. für einen Unternehmenserwerb oder eine öffentliche Übernahme aus Sicht des beauftragenden Organs finanziell angemessen ist. Da es keine gesetzliche Regelung für die Erstellung von Fairness Opinions gibt ist es von hoher Bedeutung, für den Markt eine unabhängige Richtschnur zu formulieren, erörtert Müller weiter.

DVFA-Expertengruppe „Fairness Opinions”
Sie setzt ich aus erfahrenen Bewertungsspezialisten, Finanzanalysten, Kapitalmarktjuristen und Wissenschaftlern der Finanzwirtschaft zusammen und hat unter Führung von Prof. Bernhard Schwetzler von der HHL Leipzig Graduate School of Management das Thema „Fairness Opinion“ ganzheitlich analysiert und klare Empfehlungen für deren Erstellung formuliert. Bereits die Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions (Grundsätze Fairness Opinions) der DVFA aus dem Jahr 2008 haben eine breite Marktakzeptanz erreicht und werden in vielfältigen gerichtlichen Auseinandersetzungen von unterschiedlichsten juristischen Ebenen bis heute zitiert.

Sind Transaktionsberater die Richtigen, um eine Fairness Opinion abzugeben?
Die Analyse öffentlicher Übernahmetransaktionen in Deutschland hat für den Zeitraum 2018 bis 2022 ergeben, dass knapp 70 Prozent der Fairness Opinions durch die Transaktionsberater erstellt werden, die auch die jeweilige Transaktion strukturierend begleiten, erläutert Schwetzler. Inwieweit diese als Ersteller einer Fairness Opinion wirklich unabhängig sein können, stellt Prof. Christian Strenger, Mitglied der DVFA-Expertengruppe und langjähriges Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, in Frage. Dies gilt insbesondere im Falle signifikanter erfolgsabhängiger Vergütungen der Transaktionsberater.

Empfehlungen
Aufgrund des vorher Gesagten ist es eine zentrale Empfehlung der DVFA-Expertengruppe, für die Fairness Opinion einen unabhängigen Ersteller zu beauftragen. Folgerichtig spricht sich die DVFA dafür aus, diese Empfehlung auch in den Corporate Governance Kodex aufzunehmen.

Weiterhin empfiehlt die Expertengruppe, dass die Vergütung des Erstellers einer Fairness Opinion unabhängig vom Transaktionserfolg sein sollte. Mögliche Interessenkonflikte auf Seiten des Erstellers der Fairness Opinion sind in jedem Fall offenzulegen. Hier gibt es noch erhebliche Defizite in der Marktpraxis, erläutert Prof. Christian Aders, stellvertretender Leiter der DVFA-Expertengruppe.

Mehr Transparenz
Um die Aussagefähigkeit des Opinion Letters zu erhöhen – in der Regel wird nur sehr knapp die finanzielle Angemessenheit beurteilt – sollte zukünftig die zusammenfassende Wertbandbreite im Opinion Letter dargestellt werden. Auch diese Empfehlung trägt zu deutlich mehr Transparenz bei, insbesondere bei öffentlichen Übernahmen.

Bewertungsseite
Hier sprechen sich die Verfasser klar für die Methodenvielfalt aus, anstatt einseitig die Ertragswertmethodik gegenüber den Multiplikatormethoden zu bevorzugen. Dies sei eine klare Positionierung in Richtung Marktbewertung, erläutert Aders. Als weiteren zentraler Punkt der neuen Grundsätze nennt Aders die Berücksichtigung und die Allokation transaktionsbedingter finanzieller Vorteile (zum Beispiel Synergien) im Rahmen der Fairness Opinion.

Öffentliche und private Transaktionen abgedeckt
Darüber hinaus decken die Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions in der neuen Fassung nicht nur öffentliche Transaktionen ab, sondern umfassen auch private Transaktionen. Damit sind die neuen Grundsätze auch eine Richtschnur für die zu erwartenden Firmenübernahmen im Rahmen des anstehenden Generationswechsels im deutschen Mittelstand.

Die komplette Ausarbeitung „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ sowie die vollständige Liste der Mitglieder der DVFA-Expertengruppe findet sich hier. (kb)

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