EU-Haushaltsregeln: Weitere Aufweichung geplant
Die Europäische Union (EU) will den Nationalstaaten bei ihren Atomenergie-Ausgaben mehr Spielraum gewähren, um damit die Energiesicherheit zu erhöhen. Diese und weitere Ausnahmen bei den EU-Haushaltsregeln sollten Anleihegläubiger genau im Auge behalten.

Eckpunkte:
- Die EU-Haushaltsregeln sollen Plänen zufolge noch weiter aufgeweicht werden
- Das betrifft den Ausbau der Atomenergie
Die Europäische Union will Mitgliedsstaaten mehr Spielraum bei Investitionen in Atomenergie gewähren. Regierungen können Kernenergie künftig als eine jener Kategorien ihrer Energieausgaben angeben, die bei den EU-Haushaltsregeln flexibler gehandhabt werden. Das ist einem Bloomberg-Bericht zu entnehmen.
Die Europäische Kommission hat dazu im Vorfeld des zweitägigen Ecofin-Treffens der Finanzminister in Brüssel eine Liste möglicher Projekte an die Mitgliedstaaten übermittelt.
Eine weitere von vielen Ausnahmen
Ein von Bloomberg eingesehenes Dokument zeigt, dass dazu auch der Bau von Kernkraftwerken zählt. Weitere förderfähige Maßnahmen umfassen Batteriespeicher, Wasserstofftechnologien, Subventionen für elektrische Firmenfahrzeuge sowie öffentliche Investitionen in Bahn- und Metroinfrastruktur. Voraussetzung ist laut Dokument, dass die Maßnahmen national finanziert werden und sich direkt im Haushalt niederschlagen.
3,0-Prozent-Defizit-Limit wird immer öfter aufgeweicht
Die Details knüpfen an eine Entscheidung im vergangenen Monat an. Die Kommission hatte damals den Mitgliedstaaten erlaubt, wegen der Energiekrise von den Budgetregeln abzuweichen. Staaten können nun bis zu 0,3 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts für energiebezogene Maßnahmen ausgeben, ohne dass dies auf die EU-Defizitgrenze von 3,0 Prozent angerechnet wird.
Die Regelung erweitert eine bereits zuvor angekündigte Ausnahme für Verteidigungsausgaben und gilt als Erfolg für Länder wie Italien und Spanien, die seit Langem mehr fiskalischen Spielraum gefordert hatten.
Härte gezeigt
Das Dokument vom 24. Juni nennt auch Maßnahmen, die nicht von der Defizitberechnung ausgenommen werden dürfen. Dazu zählen Steuersenkungen auf Kraftstoffe, Preisobergrenzen, Subventionen für fossile Energien sowie Einkommenshilfen für Haushalte.
Energiesicherheit hat Priorität
Die Entscheidung verschafft Ländern wie Frankreich zusätzlichen Spielraum, um den Bau neuer Reaktoren und die Verlängerung bestehender Laufzeiten voranzutreiben, ohne dass diese Kosten ihre Haushaltsziele belasten.
Die Einbeziehung der Kernenergie gilt als deutliches Signal, dass die EU diese Technologie im Hinblick auf Energiesicherheit auf eine Stufe mit erneuerbaren Energien stellt.
Die Nutzung der Kernenergie unterscheidet sich innerhalb der Europäischen Union erheblich. Anders als Deutschland setzen Länder wie Frankreich und Belgien weiter stark darauf.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte Mitte März, sie halte es für einen “strategischen Fehler”, dass sich die EU von der Kernenergie abgewandt habe.
Mitgliedstaaten können bis Mitte August Anträge auf die Ausnahmeregelung stellen. Auch spätere Anträge werden geprüft. Die Kommission will im September Empfehlungen vorlegen, bevor sich die Finanzminister im Oktober erneut treffen. (aa)



