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Rein virtuelle Generalversammlungen untergraben Aktionärsrechte

Die Stimmkarten für die Generalversammlungen 2023 von Aevis und Swatch Group boten den Aktionären nicht die Möglichkeit, ihre Stimmrechte zu delegieren. Ethos bedauert dies zutiefst weil es die Ausübung dieses grundlegenden Aktionärsrechts erschwert.

Vincent Kaufmann ist seit 2015 Direktor der Ethos Stiftung und der Gesellschaft Ethos Services. Von Oktober 2020 bis Januar 2023 war er auch Head Proxy Voting and Swiss ESG & Engagement ad interim. Vincent Kaufmann trat 2004 als Corporate-Governance-Analyst bei Ethos ein, wurde später Senior Analyst und Deputy Head Corporate Governance. Seit 2011 war er Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für die Vermögensverwaltung sowie seit 2013 stellvertretender Direktor.
Vincent Kaufmann ist seit 2015 Direktor der Ethos Stiftung und der Gesellschaft Ethos Services. Von Oktober 2020 bis Januar 2023 war er auch Head Proxy Voting and Swiss ESG & Engagement ad interim. Vincent Kaufmann trat 2004 als Corporate-Governance-Analyst bei Ethos ein, wurde später Senior Analyst und Deputy Head Corporate Governance. Seit 2011 war er Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für die Vermögensverwaltung sowie seit 2013 stellvertretender Direktor.

© Ethos

Aevis und Swatch Group sind die ersten beiden in der Schweiz kotierten Unternehmen, die am 9. Mai beziehungsweise 10. Mai 2023 Generalversammlungen (in Deutschland und Österreich: Hauptversammlungen) ohne physischen Ort - also als (virtuelle GVs - abhielten.

Verschlechterung bei den Aktionärsrechten moniert

Wie von Ethos befürchtet, nachdem die im Januar in Kraft getretene Revision des Obligationenrechts diese Option ermöglichte, führten diese beiden ersten zu 100 Prozent virtuellen GVs zu einer Verschlechterung der Aktionärsrechte. Keine der beiden, von Aevis und Swatch Group verschickten Stimmkarten, ermöglichte es den Aktionären, ihre Stimmrechte zu delegieren. Es wurde auch nicht erklärt, wie man von dieser Option Gebrauch machen kann.

Erste virtuelle Intervention von Ethos an der GV von Swatch

Die Ethos Stiftung ergriff an der Generalversammlung von Swatch das Wort, um ihre Besorgnis über die Gestaltung der Stimmkarte auszudrücken. Sie verlangte ebenfalls Korrekturen für das nächste Jahr, falls das Unternehmen an dem virtuellen GV-Format festhalten will.

Weitere Forderungen an Swatch

Ethos nutzte die Intervention auch, um den Verwaltungsrat aufzufordern, seine Unabhängigkeit durch die Ernennung neuer unabhängiger Mitglieder zu stärken. Bei Swatch beträgt die durchschnittliche Amtsdauer der Verwaltungsratsmitglieder mehr als 17 Jahre, während der Durchschnitt der SPI-Unternehmen bei etwas mehr als sieben Jahren liegt.

Ethos bekräftigt die Forderung, einen physischen Ort für Generalversammlungen beizubehalten

Résumé

Für die Ethos Stiftung haben diese ersten virtuellen Generalversammlungen weder überzeugt noch bewiesen, dass sie eine Lösung sein können, die die Interessen der Aktionäre wahrt. Ethos ist der Ansicht, dass Unternehmen ihrem Aktionärskreis die Wahl lassen müssten, wie jeder einzelen Aktionär an der Generalversammlung teilnehmen wolle. Daher sei es unerlässlich, einen physischen Ort für die Generalversammlung beizubehalten. Ethos werde den Dialog mit den in der Schweiz notierten Unternehmen mit dem Ziel fortsetzen, die Aktionärsrechte zu schützen.

Hybride GVs als Lösungsvorschlag

Die Ethos Stiftung, die die Aktionäre stets ermutigt hat, an den Generalversammlungen der Unternehmen, deren Miteigentümer sie sind, teilzunehmen, ist der Ansicht, dass die Teilnahme am besten durch "hybride" GVs erhöht werden kann. Diese bestehen aus einer physischen Versammlung und einer Live-Übertragung auf der Internetseite des Unternehmens mit der Möglichkeit, aus der Ferne abzustimmen und zu intervenieren. Somit könnten Aktionären, die Art und Weise wählen, auf die sie ihre Stimmrechte ausüben möchten. Die Durchführung einer hybriden Hauptversammlung erfordert auch keine Änderung der Statuten des Unternehmens. (kb)

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