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1/2026 | Theorie & Praxis

Manchmal Laut

Der Doyen der betrieblichen Altersvorsorge Deutschlands, Klaus Stiefermann, hat neben der Geschäftsführung der aba auch den Vorstandsvorsitz von PensionsEurope übernommen. Wie er die Rolle dieser ­Interessengemeinschaften – und seiner selbst – sieht, hat er uns in Berlin erzählt. Eines vorweg: Nicht immer liegt in der Ruhe die Kraft.

Er ist deutschlands stimme in Europa, wenn es um das Thema betriebliche Altersvorsorge geht. Denn im November 2025 trat Klaus Stiefermann den Vorstandsvorsitz von PensionsEuope an. Wir trafen den aba-Geschäftsführer zu diesem Anlass in der Berliner Zentrale. Es wurde eine veritable Tour de Force, bei der sich der Pensionsexperte auch nicht zu schade war, sich zum Foto-Shooting vor die knalligen Graffiti aus Kreuzberg zu stellen – und ­warum auch nicht? Manchmal muss es eben auch laut sein, wie Stiefermann selbst sagt. Aber lesen Sie selbst.

Herr Stiefermann, Sie haben kürzlich die Rolle des Vorstandsvorsitzenden von PensionsEurope übernommen. Wie werden Sie dieses Amt angehen, welche Spielräume haben Sie, und was haben Sie konkret vor?

Klaus Stiefermann: (lacht) Das beginnt gleich mit einer schwierigen Frage! Aber im Ernst: Die Agenda für die nächsten Monate hat uns die Kommission vorgegeben. Wir haben kurz vor Weihnachten das sogenannte Pension Package erhalten. Das war alles andere als ein höchst willkommenes Weihnachtsgeschenk, da wir uns nun mit einer Überarbeitung der IORP-II-Richtlinie befassen müssen und auch ein Relaunch des Pan-European Personal Pension Product (PEPP) vorgesehen ist. Die EU will das kaum genutzte PEPP durch zahlreiche Erleichterungen attraktiver machen – sogar mit Arbeitgeberbeiträgen, automa­tischer Einbeziehung und flexibleren Regeln. Gleichzeitig drohen den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) deutlich strengere Anforderungen durch mehr Aufsicht ähnlich Solvency II, zusätzliche Vorgaben für Kapitalanlage und Nachhaltigkeit, strengere ­Informations? und Verhaltenspflichten sowie weniger Spielraum beim Proportionalitätsprinzip. Damit entsteht ein Ungleichgewicht mit Entlastung und Förderung für individuelle Vorsorge (PEPP), aber mehr Regulierung und Belastung für kollektive Betriebsrentensysteme. Auch die Reform der SFDR verschärft den Druck auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), obwohl sie strukturell nicht mit Finanzprodukten vergleichbar sind. Dagegen müssen wir uns wehren und auch mal laut werden. Es steht zu viel auf dem Spiel für all die Menschen, die auf gute Altersversorgung angewiesen sind. Das Ganze ist zudem in die Savings and Investment Union eingebettet. Für die EU und ihre Mitgliedsstaaten hat es oberste Priorität, einen starken europäischen Kapitalmarkt zu schaffen, um europäisches Kapital für Investitionen in Europas Transformationsprozesse zu nutzen. Institutionelle Investoren wie Pensionskassen und Pensionsfonds sind dabei von großer Bedeutung. Sie können enorme Mengen Geld sehr langfristig investieren und daher auch in gewissem Maße Risiken tragen. Auch hier müssen wir deutlich machen, dass EbAV natürlich auf gute und starke Finanzmärkte angewiesen sind. Es ist aber nicht ihre primäre Aufgabe, diese Kapitalmärkte zu vertiefen und weiterzuentwickeln. Nur bei einer Win-win-Situation wird für uns eine Story daraus! Insgesamt ist die große Herausforderung, dass die betriebliche Altersversorgung als aus unserer Sicht wichtigste ergänzende Säule zum jeweils staatlichen System weiterhin gut positioniert wird und dass die besonderen Qualitäten der betrieblichen Altersversorgung erhalten bleiben.

Welche besonderen Qualitäten sind das, die Sie verteidigen möchten?

Klaus Stiefermann: Die betriebliche Altersversorgung bietet als kollektives System eine ganze Menge Vorteile gegenüber individueller privater Vorsorge. Sie ist angelegt als Sozialleistung im Betrieb, also nicht zu reduzieren auf ein reines Finanzmarktprodukt. In diesem Zusammenhang können, wenn gewünscht und sozialpolitisch sinnvoll, auch Risiken wie Invalidität oder Hinterbliebenen­versorgung integriert werden. Und ganz wichtig: Betriebliche Altersversorgung kann auf attraktive Weise lebenslange Leistungen generieren. Das muss nicht zwingend eine Rente sein, das sieht man in Deutschland am Sozialpartnermodell mit der reinen Beitragszusage. Dieses Modell ermöglicht eine Auszahlungsmodalität, die lebenslang leistet und gleichzeitig durch Pufferbildung die typischen Berg-und-Tal-Fahrten der Kapitalanlage ausgleichen kann. Darüber hinaus bietet die betriebliche Altersversorgung die Möglichkeit, besonders effizient zu arbeiten, weil man Abschlusskosten reduzieren oder ganz wegfallen lassen kann und je nach Ausgestaltung auch der Vertriebsaufwand entfällt. Das sehen wir ganz deutlich in Ländern, in denen es obligatorische oder quasi obligatorische Betriebsrentensysteme gibt. Gleichzeitig eröffnet sie die Möglichkeit, viel Kapital anzusammeln und dadurch besonders effizient zu arbeiten. Aus Arbeitgebersicht ist die betriebliche Altersversorgung natürlich ein wichtiges personalwirtschaftliches Instrument, um Arbeitnehmer zu gewinnen und langfristig zu binden – ein Aspekt, der angesichts der demografischen Entwicklung wieder an Bedeutung gewinnt.

Wie lässt sich bei der Veranlagung die berühmte Berg-und-Tal-Fahrt vermeiden? Gerade bei den berufsständischen Versorgungswerken sieht man ja, wie das auch schiefgehen kann …

Klaus Stiefermann: Die betriebliche Altersversorgung unterliegt in Deutschland einer vollkommen anderen Aufsicht als berufsständische Versorgungswerke, die ja von der Systematik her auch zur ersten Säule der Alterssicherung gehören. Wir stehen nicht unter Länderaufsicht, sondern auf der Basis von u. a. IORP II unter Aufsicht der BaFin, die das deutlich strenger reguliert. Vor diesem Hintergrund haben wir grundsätzlich andere Rahmenbedingungen, auch für die Kapitalanlage.

Kapitalgedeckte Systeme unterliegen natürlich den Schwankungen auf den Kapital­märkten. Die Frage ist, wer diese Risiken trägt. Bei den Defined-Benefit-Plänen, die noch das Gros der deutschen Zusagen ausmachen, trägt sie der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält die versprochene Leistung unabhängig von der Kapitalmarktsituation. Bei der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell werden die Schwankungen mithilfe von Finanzpuffern ausgeglichen und letztlich vom Arbeitnehmer getragen.

Angenommen, Sie könnten ein System ohne regulatorische Restriktionen völlig neu konzipieren – wie sähe das aus?

Klaus Stiefermann: Die betriebliche Altersversorgung ist eine von drei Säulen der deutschen Alterssicherung, daher muss man bei Reformen stets auch die an­-deren „mitdenken“. Eine Kombination von umlagefinanzierter Säule und kapitalgedeckten Säulen ist aus meiner Sicht sehr sinnvoll. Für Arbeitnehmer sollte die kapitalgedeckte Altersversorgung vorrangig in der betrieblichen Altersversorgung stattfinden. Dann könnte, wie im Ausland, eine solide Altersversorgung mit einem dualen Kern aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung entstehen. Aufgrund des ­kollektiven Ansatzes kann dort kostengünstig, sicher und unter Berücksichtigung aller biometri­schen Risiken rentierlich eine Versorgung aufgebaut werden. Wenn sich dann noch die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverhandlungen darauf einigen, dass bestimmte Teile der jeweiligen Verteilmasse für die Betriebsrenten aufgewendet werden sollen, wäre schon eine Menge gewonnen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen reinen Beitragszusagen oder Zusagen, die Garantien enthalten, könnte die Akzeptanz bei den Arbeitnehmern steigern. Viele von ihnen wünschen sich nämlich solche Garantien und nehmen dafür geringere Renditechancen in Kauf. Arbeits-, Steuer- und Aufsichtsrecht müssten deutlich entschlackt werden, digitale und transparente Prozesse sollten möglich sein, und die Systeme müssten auch leichter an zukünftige Entwicklungen anpassbar sein.

Stichwort ETF-Begeisterung bei der Jugend: Sehen Sie das als Konkurrenz zur betrieblichen Altersvorsorge?

Klaus Stiefermann: Kapitalmarktorientierte Sparformen erfahren in den letzten Jahren vor allem bei jungen Menschen eine wachsende Zustimmung. Das zeigt sich etwa auch in der Jugendstudie von MetallRente. Nicht zuletzt die sozialen Medien und Informationen aus dem Internet haben das Interesse an Finanzthemen wachsen lassen. Das heißt aber lange noch nicht, dass ausreichende Finanzbildung vorhanden ist. Vorsorge soll nach dem Willen junger Menschen transparent, flexi­bel und selbstbestimmt sein. Dem ­kommen ETFs natürlich entgegen, vor allem wenn sie „spielerisch“ mittels Smartphone bespart beziehungsweise genutzt werden können. Sie allein sind aber keine Altersversorgung, sie allein können keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos schaffen, sie dienen der Vermögensbildung. Und genau da sehe ich die große Gefahr, wenn ich nicht sicherstelle, dass das gebildete Vermögen am Ende auch für eine lebenslange ­Leistung zur Verfügung steht. Wie hoch können monatliche Einkünfte aus einem ­Kapital von 100.000 oder 200.000 Euro sein? Daraus können 300 Euro bis 400 Euro lebenslange Monatsleistung werden. In der Bevölkerung wird irrigerweise von deutlich höheren Leistungen ausgegangen. Gleichzeitig zeigt die Jugendstudie etwas Über­raschendes: Die Jugendlichen haben ein sehr großes Zutrauen zu den Sozialpartnern, teilweise sogar mehr als zu den eigenen Eltern.

Ist das so?

Klaus Stiefermann: Das ist so. Die Studie zeigt, dass junge Menschen sich Sicherheit, Transparenz und verlässliche Regeln wünschen – alles Stärken kollektiv organisierter Vorsorgemodelle. Die Sozialpartner gelten als unabhängige, kompetente und faire Akteure, die einen Rahmen schaffen, in dem niemand allein gelassen wird. Die Erwartung ist, dass ein Arbeitgeber ein originäres Interesse hat, dass seine Arbeitnehmer keinen Schaden nehmen. Außerdem geht man davon aus, dass er in finanziellen Fragen in der Regel mehr Erfahrung hat als man selbst. Und so ist es regelmäßig auch. Zudem gilt: Eine Betriebsrentenzusage kostet den Arbeitgeber einiges, und auch er hat ein Interesse daran, dass der Wirkungsgrad jedes eingebrachten Euro größtmöglich ist. Er wird daher versuchen, attraktive Gruppenkonditionen auszuhandeln, oder gar ein eigenes Versorgungswerk aufbauen.

Stichwort Riester-Reform: In der Fokusgruppe beim Finanzministerium wurde ja diskutiert, was Altersversorgung eigentlich ist. Wie sehen Sie das?

Klaus Stiefermann: In der Fokusgruppe der letzten Regierung wurde das Thema intensiv diskutiert, das stimmt. ­Daran knüpft auch der Gesetzentwurf für ein neues Altersvorsorgereformgesetz an. Ein Altersvorsorgeprodukt ist demnach auch eines, das einen Auszahlungsplan bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres beinhaltet. Aus meiner Sicht passt das nicht zum Ziel, das sich die Bundesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf selbst gesetzt hat: „Neben der gesetzlichen Rente soll eine ergänzende, freiwillige Altersvorsorge einen Beitrag dazu leisten, den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern.“ Dieses Ziel kann mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht werden! Von 100.000 67-Jährigen werden rund 50 Prozent der Frauen und mehr als 30 Prozent der Männer älter als 85. Aber ab dem 86. Lebensjahr wird die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge keinen Beitrag mehr zur Lebensstandard­sicherung leisten. Das ­halte ich für bedenklich, da erfahrungsgemäß aufgrund von Pflegebedürftigkeit gerade die letzten Lebensjahre recht teuer sein können.

Wie zufrieden sind Sie mit dem BRSG II?

Klaus Stiefermann: Das BRSG II bringt zwar einige spürbare Verbesserungen, aber insgesamt zu wenige, um den eigentlich notwendigen Boom in der betrieblichen Altersversorgung auszulösen. Positiv wirken etwa die dynamisierten Einkommensgrenzen und die höheren Fördersätze bei der Geringverdienerförderung, die um 50 Prozent angehobene Grenze für die zustimmungsfreie Abfindung als echter Beitrag zur Entbürokratisierung, ein größerer Kapitalanlagespielraum für Pensionskassen und -fonds mit entsprechend besseren Renditechancen sowie die Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells, das Unternehmen im Organisationsbereich einer Gewerkschaft grundsätzlich Zugang eröffnet. Gleichzeitig zeigt gerade dieser Punkt, dass der Gesetzgeber hinter seinen Möglichkeiten zurückgeblieben ist: Gibt es im Organisationsbereich kein Sozialpartnermodell, profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte nicht von dieser attraktiven Form der Betriebsrente. Das gilt derzeit etwa für Betriebe im Metall- und Elektrobereich. Auch die neuen Regeln zu Optionsmodellen bleiben weitgehend wirkungslos, weil sie nur für nicht tariflich geregelte Entgeltbestandteile gelten – und solche gibt es kaum. Zudem ist nicht nachvollziehbar, weshalb Arbeitgeber dabei einen Zuschuss von 20 Prozent zahlen sollen, also mehr als bei der klassischen Entgeltumwandlung. Schließlich gehen Schritte zu mehr Entbüro­kratisierung und Digitalisierung bislang nur in Richtung Pensions-Sicherungs-Verein und nicht zugunsten der bAV insgesamt. Hier besteht klarer Nachbesserungsbedarf. Besonders ärgerlich ist auch, dass die bessere Geringverdienerförderung nicht bereits 2026, sondern erst 2027 beginnt.

Aber ist das so schlimm, ob ein Jahr früher oder später – Hauptsache, es kommt?

Klaus Stiefermann: In der Altersversorgung zählt jedes Jahr. Daher ist der verzögerte Start ärgerlich. Und auch die Begründung für die Verzögerung ist ärgerlich. Die Arbeitgeber hätten die Neuregelungen sofort umsetzen können, wenn sie noch 2025 verabschiedet worden wären. Aber der Gesetzgeber hat die Verabschiedung des Gesetzes verzögert, wahrscheinlich deshalb, weil er den Haushalt 2026 noch nicht mit den zu erwartenden Mehrkosten belasten wollte.

Welches europäische Land macht es bei der betrieblichen Altersvorsorge am besten?

Klaus Stiefermann: Das ist eine schwierige Frage. Aber man kann sicher sagen, dass die Altersversorgung in den Niederlanden und vor allem die betriebliche Altersversorgung einen neidisch machen können. Da sind zum einen ­Sozialpartner, die über Tarifverträge ein „Quasi-Obligato­rium“ geschaffen haben, dass mehr als 90 Prozent aller Beschäftigten in den Genuss einer Betriebsrente kommen, und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße. Zum anderen sind die Niederländer der Überzeugung, dass die gesetzliche Altersversorgung den Lebensstandard bei Weitem nicht sichern kann und man die Arbeitnehmer nicht allein auf die private Vorsorge vertrösten will. Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen ermöglichen es zudem, sehr renditestark anzulegen. Und dann sind die Beiträge von Arbeitgebern und -nehmern auch vergleichsweise hoch. Denn der Blick in die Niederlande, nach Schweden oder in die Schweiz zeigt: Systeme können noch so effizient und renditestark sein, wenn hohe Betriebsrenten das Ziel sind, müssen auch hohe Finanzierungsbeiträge geleistet werden.

Waren Sie früher nicht gegen eine Obligatorik und sind inzwischen eher dafür?

Klaus Stiefermann: Der Hintergrund, warum wir in der Vergangenheit kategorisch gegen Obligatorien waren, ist die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers, die es in dieser Form nur in Deutschland gibt. Der Arbeitgeber gibt das arbeitsrechtliche Versprechen, dem Arbeitnehmer später eine Betriebsrente zu zahlen. Selbst wenn er sich einer externen Versorgungseinrichtung bedient und alle Beiträge immer zahlt, müsste er die Lücke füllen, die entstehen könnte, wenn die Versorgungseinrichtung, aus welchen Gründen auch immer, die versprochene Leistung doch nicht in vollem Umfang erfüllen kann. In der Vergangenheit hätte ein Obligatorium also immer Haftungstatbestände für die Arbeitgeber bedeutet. Wir haben gesehen, dass aufgrund des regulatorischen Rahmens in Kombination mit der Niedrigzinsphase dieses Problem kein rein theoretisches ist. Deshalb war ein Obligatorium ein absolutes No-Go. Wenn wir jetzt aber eine reine Beitragszusage über Sozialpartnermodelle haben, stellt sich die Frage ein wenig anders. Plötzlich kann man unter diesem Gesichtspunkt ganz anders auf die Sache schauen, aber nur, wenn die reine Beitragszusage leichter zugänglich ist.

Aber wieso sind die Arbeitgeber dann immer noch skeptisch?
Klaus Stiefermann: Weil sie davon ausgehen, dass sie die Hälfte der Zeche zahlen müssen. Gewerkschaften, einige Sozialpolitiker und Wissenschaftler verstehen unter einer obligatorischen betrieblichen Altersversorgung immer eine paritätisch finanzierte – so wie bei der obligatorischen gesetzlichen Rentenversicherung. Der Blick in die Niederlande zeigt, dass dort sogar der Löwenanteil von den Arbeitgebern zu zahlen ist. Ein Obligatorium würde daher automatisch die Lohnzusatzkosten erhöhen. Und Obligatorien sind nicht leicht umsetzbar: Es ist eine Sache, einem kleinen Handwerksbetrieb aufzugeben, betriebliche Altersversorgung durchführen zu müssen. Eine ­andere Sache ist die Frage, wie er es in die Tat umsetzen soll. Wie kommt er an entsprechende Versorgungseinrichtungen ­heran? Was ist, wenn ein Arbeitgeber schon eine betriebliche Altersversorgung anbietet, kann er die auf ein solches Obligatorium anrechnen? Wie wird die Einhaltung der Verpflichtung zum Angebot einer Betriebsrente überprüft? Das muss man sich alles sehr wohl überlegen. Vom Grundsatz her sind wir kein Freund von Zwang, sondern der Auffassung, dass Rahmenbedingungen so sein sollten, dass sie die Beteiligten animieren, etwas zu tun.

Was gehört für Sie in ein BRSG III?

Klaus Stiefermann: Die Politik wird abwarten, was die Alterssicherungskom­mis­sion sagt. Aber einige Punkte sind für uns zentral: weitere Verbesserungen bei der Geringverdienerförderung, weitere Öffnung der Sozialpartnermodelle, Entbürokratisierung. Für die Administration der betrieblichen Altersversorgung brauche ich eine Menge Personaldaten, die vielfach die Sozialversicherung schon hat – dennoch muss ich sie nochmals beim Einzelnen erheben. Da gibt es keinen zufriedenstellenden Datenaus­tausch. Dazu das Thema Schriftformerfordernis: Warum müssen wir heutzutage noch alles physisch unterschreiben? Wir haben seit etwa zwei Jahren die ­digitale Rentenübersicht, wo Versorgungseinrichtungen mit großem Aufwand Daten übertragen. Unsere Hoffnung ist, dass man dann die jährliche Standmitteilung nicht noch per Post verschicken muss. Aktuell steht dem aber vielfach Europarecht entgegen. Zur Entbürokratisierung gehört auch eine drastische Reduzierung aller Dokumenta­tions- und Berichtspflichten. Unsere Einrichtungen berichten sich noch zu Tode. Und dann brauchen wir mehr Flexibilisierung im Arbeitsrecht. Es kann doch nicht sein, dass der Besitzstandsschutz de facto vielen Änderungen von Versorgungssystemen entgegensteht. Von der Zusageerteilung bis zur Zahlung der letzten Monatsrente ­können viele Jahrzehnte vergehen, da muss es doch möglich sein, leichter Änderungen vorzunehmen.

Sie sagen, die Regulierung muss runter. Gleichzeitig fordern Sie ein eigenes Aufsichtsregime für die bAV. Wie passt das zusammen?

Klaus Stiefermann: Aufsicht hat ihren Wert. Aufsicht ist aber kein Selbstzweck. Und Aufsicht muss den zu beaufsichtigenden Sachverhalten ­angemessen Rechnung tragen. Aufsicht muss etwa sicherstellen, dass versprochene ­Leistungen erbracht werden können. Deshalb ist es bedauerlich, dass es so lange gedauert hat, bis sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass Pensionskassen nicht zu jedem Zeitpunkt voll ausfinanziert sein müssen – weil nicht zu jedem Zeitpunkt die volle Leistung abgerufen werden kann. Anders als Lebensversicherer kennen wir kein Storno. Das Beispiel zeigt: Manchmal müssen wir mit großer Kraftanstrengung dicke Bretter bohren, um Einsicht zu erreichen. Das ist letztlich auch das, was ich immer wieder von unseren europäischen Kollegen höre, wo ähnliche Erfahrungen gemacht werden. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – das gilt auch für die Aufsicht. Dort wo der Arbeitgeber subsidiär haftet, muss das beim Aufsichts­regime berücksichtigt werden. Entsprechend muss auch die Proportionalität berücksichtigt werden.

Einrichtungen der betrieblichen Altersver­sorgung sind keine andere Form von Lebensversicherern. Sie sind ­Einrichtungen, die Sozialleistungen generieren, ­keine Finanzdienstleister. Wenn wir mehr betriebliche Altersversorgung in Deutschland brauchen und mehr Verbindlichkeit in Richtung Sozialpartnermodelle bekommen, dann brauchen wir dafür ein ­eigenes Aufsichtsregime. Das Entscheidende ist, dass man angemessene Regelwerke hat – andernfalls hindern uns Regelwerke aus der Lebensversicherung daran, unseren Job richtig zu machen.

Zurück nach Brüssel: Es gibt so ­viele Systeme wie Länder, so viele demografische und kulturelle Voraussetzungen. Wie bringt man das als PensionsEurope unter einen Hut?

Klaus Stiefermann: Das frage ich mich auch immer wieder. Aber es gelingt regelmäßig. PensionsEurope organisiert einen politischen und fachlichen Rahmen, in dem Unterschiede respektiert werden, gemeinsame Interessen formuliert werden können und nationale Stärken sichtbar bleiben. Man kümmert sich darum, den größten gemeinsamen Nenner zu finden, und muss dann auch akzeptieren, dass dieser von der Außenwahrnehmung her vielleicht relativ klein ist. Aber er ist stabil und belastbar, und man weiß, dass die Mitglieder diese Position gemeinsam vertreten können. Auch auf europäischer Ebene gilt: Nur gemeinsam sind wir stark!

PensionsEurope ist wichtig, weil es die gemeinsame Stimme der betrieblichen und kapitalgedeckten Altersversorgung auf EU?Ebene ist. Die EU verhandelt nur mit europäischen Verbänden, nicht mit einzelnen nationalen Organisationen – genau deshalb wurde PensionsEurope vor 45 Jahren gegründet, und darum gewinnt der Verband mit jeder neuen EU?Initiative weiter an Bedeutung. Er bündelt die Interessen von Verbänden aus den meisten EU-Ländern und vertritt sie gegenüber Kommission, Parlament und Aufsichtsbehörden. Für Themen wie IORP?II?Überarbeitung, PEPP?Regulierung, SFDR?Reformen, Renten?Dashboards oder Auto?Enrollment ist PensionsEurope ein zentraler Akteur, der früh eingebunden wird und Einfluss nimmt.

Eine Mitgliedschaft lohnt sich, weil sie den Zugang zu EU?Prozessen eröffnet, die zunehmend direkt auf betriebliche Altersversorgungssysteme einwirken. Mitglieder profitieren von frühen Informationen und Bewertungen von politischen Prozessen, vom Austausch mit anderen Ländern, vom Zugang zu Arbeitsgruppen und der Möglichkeit, nationale Positionen in ­europäische Entscheidungen einzubringen. Für die aba ist der Verband besonders wertvoll, da er kollek­tive, kapitalgedeckte Systeme verteidigt und sicherstellt, dass ihre Besonderheiten in der horizontalen EU?Regulierung berücksichtigt werden. PensionsEurope schafft Sichtbarkeit, wirkt an zentralen Dossiers mit und ist ein unverzichtbares Forum, um Entwicklungen in Europa zu verstehen, zu beeinflussen und sich frühzeitig darauf einzustellen. Gäbe es PensionsEurope nicht, jetzt wäre der Zeitpunkt, einen solchen Verband zu gründen.

Sarah Praetorius/ Hans Weitmayr

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