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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gerät unter Druck: Einerseits führt die Reform der privaten Altersvorsorge laut aba zu einer Verschiebung der Altersvorsorge weg von der bAV, andererseits droht auch Ungemach aus Brüssel.
Es fielen Begriffe wie „Kannibalisierung“, „drohende Schieflage“ und „Regulierungstsunami“: Vor dem Hintergrund des frisch verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetzes und den jüngsten Regulierungsabsichten in Form des „Pension Package“ aus Brüssel steht die betriebliche Altersversorgung in Deutschland aktuell vor verschiedenen Herausforderungen. Einerseits sieht sich die betriebliche Altersversorgung durch die jüngste Reform in zunehmender Konkurrenz zur privaten Altersvorsorge (pAV), andererseits nimmt von EU-Ebene auch der Regulierungsdruck deutlich zu, sollten die Vorschläge der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie tatsächlich umgesetzt werden. In diesem Spannungsfeld aus Politik, Regulierung und dringend benötigten Reformen bewegten sich die Themen der Jahrestagung der aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12. und 13. Mai in Berlin. Schwerpunkte wie das Rentenpaket, das Betriebsrentenstärkungsgesetz II, das Altersvorsorgereformgesetz, ein mögliches Obligatorium sowie der erwartete Bericht der Alterssicherungskommission prägten die Debatte – wichtig sei jetzt eine klare Prioritätensetzung, forderte Beate Petry, aba-Vorstandsvorsitzende und Head of Pensions & other Benefits der BASF SE: „Ein Alterssicherungssystem mit einem dualen Kern aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung – das muss, wie auch im Ausland, Priorität bei uns haben.“ Man habe „kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem“, sagte Petry.
Konkurrenzdruck durch die pAV
Petry zeigte unter anderem auf, wie viel derzeit aus iher Sicht an den verschiedenen politischen Stellschrauben in Bewegung ist. Die jüngst verabschiedete Reform der privaten Altersvorsorge sieht die aba-Vorsitzende mit Sorge. „Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Förderung der privaten Altersvorsorge wird die betriebliche Altersversorgung nachhaltig beschädigen“, machte Petry auf der aba-Jahrestagung deutlich. Der starke Fokus auf ETF-Sparen und die Abkehr vom Leitbild der lebenslangen Leistung setzen aus Sicht der aba falsche Anreize und verschöben Risiken in die Auszahlungsphase.
Nach dem vom Bundesrat Anfang Mai verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz können Begünstigte wählen zwischen Produkten, in denen die Beiträge zu 100 Prozent oder zu 80 Prozent garantiert sind oder solchen, die auf jegliche Garantien verzichten – mit entsprechend höheren Renditechancen.
Auszahlpläne sind demnach bis zum Alter von 85 Jahren möglich. Die aba kritisiert diesen Aspekt der Begrenzung auf 85 Jahre als Abkehr vom Prinzip lebenslanger Leistungen. Petry: „Das Gesetz fördert keine nachhaltige Altersvorsorge, sondern eher die Vermögensbildung.“ Zudem warnt die aba-Vorsitzende vor Fehlsteuerungen im Gesamtsystem. Wenn Förderung und politische Kommunikation den Eindruck erweckten, kurzfristiger Vermögensaufbau sei Altersvorsorge, drohe das Vertrauen in kollektive, langfristig angelegte bAV-Lösungen zu leiden.
Garantieverzicht nur im Sozialpartnermodell
Im deutschen System der betrieblichen Altersversorgung existieren Verträge mit vollständigem Garantieverzicht nur im Sozialpartnermodell (SPM) – und das ist bisher noch vielen Branchen vorenthalten. In anderen bAV-Formen sind die Beiträge zu 100 Prozent garantiert. Die umfangreiche Förderung in Verbindung mit dem Garantieverzicht und den damit verbundenen höheren Renditechancen mache die betriebliche Altersvorsorge daher im direkten Vergleich mit der privaten geförderten Vorsorge unattraktiver, erläuterte zudem aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann im Pressegespräch am Vortag der Tagung. Insbesondere bei noch laufenden Riesterverträgen innerhalb der bAV sehe man hier dringenden Nachbesserungsbedarf der Politik, ansonsten drohe eine Abwanderung in private Altersvorsorgeverträge und ETF-Sparpläne. Viele Riesterverträge innerhalb der bAV bestünden heute noch vor allem im Bereich der chemischen Industrie, im Bereich der öffentlichen Versorgung oder im Baugewerbe – diese würden laut Stiefermann im Gegensatz zu privaten Riesterverträgen vielfach noch laufend bespart.
Gleiche Bedingungen
Für diesen Teilbereich fordert der aba-Geschäftsführer gleiche Bedingungen: „Arbeitnehmer mit Riester-Verträgen in der bAV können in die neue Förderung wechseln, aber nur zum Preis einer 100-Prozent-Garantie. Und weiter: Es gebe seitens der bAV mit der privaten Altersvorsorge derzeit „kein Level Playing Field“, was massive Auswirkungen auf die Fortführung von bAV-Verträgen und insbesondere auch auf die künftige Entgeltumwandlung vieler Arbeitnehmer haben könne: „Wir sehen die große Gefahr der Verschiebung von Geldern von der bAV in die private geförderte Altersvorsorge.“ Jeder Euro könne nur einmal ausgegeben werden.
Dementsprechend forderte auch die Petry: „Bessere Renditechancen müssen in allen Durchführungswegen der bAV ermöglicht werden.“
Erodierende Ordnung
Lilian Tschan, Beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), ging bei dieser Gelegenheit zunächst auf die Rahmenbedingungen von Altersvorsorgereformen vor dem internationalen Hintergrund von Kriegen und Konflikten, „explodierenden Energiepreisen und steigender Inflation“ ein. Die interne Ordnung erodiere und in der Gesellschaft und in der Wirtschaft sowie in der Arbeitswelt befinde man sich in „einem tiefgreifenden Wandel“. Es solle bei der Alterssicherung gerecht zugehen und dazu bekräftigte Tschan drei Elemente: Leistungsgerechtigkeit in der gesetzlichen Rente: „Die gesetzliche Rente ist eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung“, so Tschan. Zweitens die Maßgabe der Finanzierbarkeit: Beiträge dürften Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht übermäßig belasten und drittens eine verlässliche und stabile, langfristige Grundlage: „Wir dürfen nicht länger warten mit einer grundlegenden Reform“, sagte Tschan.
SPM in die Breite bringen
Die betriebliche Altervorsorge sei der „beste Weg“, zusätzlich vorzusorgen. Gemeinsames Ziel sei es, möglichst viele Beschäftigte von einer qualitativ hochwertigen Zusatzrente profitieren zu lassen. „Heute hat etwa jeder zweite Arbeitnehmer Anspruch“ auf eine Betriebsrente. In der bAV gebe es insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und im Bereich der Geringverdiener aber weiterhin große Lücken. Die Staatssekretärin im BMAS verwies auf neue Möglichkeiten der Verbreitung der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell (SPM), die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II geschaffen wurden und bereits auch angenommen würden.
Das Sozialpartnermodell sei effizient, sicher und mitbestimmt, es weise „langfristig die Richtung, die die Betriebsrente nehmen wird“, so Tschan. Inzwischen seien über 30 Modelle implementiert, die von vier branchenübergreifenden Versorgungseinrichtungen durchgeführt würden, so Tschan vom BMAS.
Schleppende Umsetzung
Das Sozialpartnermodell hängt jedoch stark von der Umsetzungsbereitschaft und der Zusammenarbeit der Sozialpartner ab. Nach der Einführung der gesetzlichen Grundlagen 2018 war das Sozialpartnermodell zunächst nur schleppend in Gang gekommen. Hinzu kommt: Nicht alle Gewerkschaften sind offen für die reine Beitragszusage. Die IG Metall hatte 2023 in einem Beschluss ihres höchsten Gremiums Betriebsrenten ohne Garantien eine Absage erteilt.
Zu den möglichen Inhalten der Alterssicherungskommission hielt sich Tschan in ihrer Rede bedeckt. Die Altersicherungskommission habe den Auftrag, Vorschläge zum Renteneintrittsalter, zur Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rente sowie dazu zu machen, wie „zusätzlich kapitalgedeckte Elemente noch besser in die Verbreitung kommen“.
Im Juni wird es erstmal spannend, welche Vorschläge die Alterssicherungskommission vorlegen wird – auch für die langfristige Verbreitung der bAV in Deutschland. Denn klar erscheint auch: 52 Prozent Versorgungsberechtigte reichen nicht aus. Zum Vergleich: Die Niederlande haben einen Verbreitungsgrad bei Betriebsrenten von über 85 Prozent.
Doch nicht nur deutschlandweit steht die bAV vor Reformen und Herausforderungen. Auch auf EU-Ebene wird versucht, dass Thema Verbreitung der bAV anzugehen. Ein richtiges Ziel, findet auch die aba.
Doch über die Wege wird derzeit viel debattiert.
Automatic Enrolment
Das Stichwort ist hier: Automatic enrolment. Auch dazu gab es einen Vortrag, von Thomas Post, Associate Professor der Universität Maastricht, der internationale Erfahrungen unter anderem in Großbritannien, Estland oder der Türkei anführte. Durch zum Teil zu niedrig gewählte Beiträge oder großzügige Entnahmepläne vor dem Renteneintritt hätte jedoch auto-enrolment laut Post vielfach nicht den erwarteten Erfolg für eine auskömmliche Zusatzrente im Alter gebracht.
Auch die EU hat derzeit Pläne für Automatic enrolment. So hat die EU-Kommission im November 2025 ihr Zusatzrentenpaket vorgelegt. Es enthält einen Vorschlag zur Überarbeitung der PEPP-Verordnung (PEPP steht für: Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt) sowie eine „Empfehlung zu Trackingsystemen mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersversorgung und zur automatischen Mitgliedschaft“ (in englisch: „Commission Recommendation on pension tracking systems, pension dashboards and auto-enrolment“).
Ein Obligatorium sieht Petry kritisch. „Wenn Arbeitgeber verpflichtet werden, zusätzlich zum Lohn Beiträge zu leisten, entspricht das einer Steigerung der Lohnzusatzkosten. Das wird die Hälfte der Arbeitgeber betreffen, die bisher noch keinerlei Betriebsrenten anbieten. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage wäre das problematisch.“ Wenn über Verpflichtungen gesprochen werde, müsse gleichzeitig über haftungsfreie, einfach administrierbare Wege gesprochen werden – und darüber, ob nicht zuerst die bestehenden bAV-Instrumente leistungsstärker und einfacher ausgestaltet werden sollten.
Solvency-II- ähnliche Stresstests
Zudem sieht das Zusatzrentenpaket Vorschläge der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie vor.Allein diese EbAV-II-Regulatorik hat es in sich, wie Peter Gramke, Berater für Regulatorik und Revision von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie Geschäftsführer der B&S Peter Gramke UG und Co-Leiter der aba-Arbeitsgruppe Europa, auf der Tagung in einem Vortrag ausführte: Demzufolge sieht das Papier für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zum Beispiel Solvency-II-ähnliche Stresstests vor.
Es enthalte zudem Ermächtigungen für weitere Level-2- und Level-3-Regulierungsvorgaben, etwa in Form von delegierten Rechtsakten und EIOPA-Leitlinien. Der Verband sehe hier die Gefahr von „Unwägbarkeiten“ und bürokratischer Überregulierung, da diese Umsetzungsbestimmungen die Regulierungsdichte derart anschwellen lassen könnten, dass dies den EbAV in „Deutschland nachträglich die Kalkulationsgrundlage für die verantworteten Betriebsrentenzusagen entziehen“ würde.
Dementsprechend gab es an dem Entwurf harsche Kritik. Dabei sei das übergeordnete Ziel des „Packages“, mehr Geld für die kapitalmarktorientierte Altersvorsorge bereitzustellen, ein gutes, aber in Kombination mit der EbAV-II-Richtlinie werde die Kapitalanlage im Kollektiv ausgebremst durch einen „Regulierungstsunami“, so Gramke, mit Verweis auf ein Zitat von Cornelia Schmid.
EU hält sich alle Türen offen
So zählte auch Beate Petry eine lange Liste aus verschärfter (Kapitalanlage-)Regulatorik auf: risikobasierte Eigenmittelanforderungen, quantitative Beschränkungen nur noch für Defined-Contribution-Systeme, neue Informationspflichten, veränderte Proportionalitätskriterien: „Die EU will eine einheitliche Regulierung und Aufsicht für EbAV im Sinne einer Vollharmonisierung.“ Fast alle Anforderungen enthielten Befugnisse für die EU-Kommission über delegierte Rechtsakte und für die EIOPA über Leitlinien, die erlaubten, Regeln später detailliert festzulegen und weiterzuentwickeln. „Der Fantasie zur künftigen EbAV-Regulierung sind daher keine Grenzen gesetzt“, so Petrys Fazit. Und klar auch ihre Forderung: „Dieser Vorschlag der EU-Kommission sollte zurückgezogen und durch einen neuen ersetzt werden.“
Auch erteilte Beate Petry politischen Plänen eine Absage, die in der Mobilisierung von Geldern für den Kapitalmarkt ein vordringliches Ziel kapitalmarktgedeckter Altersvorsorge sehen. Die Stärkung des Kapitalmarktes sei zwar ein wichtiges Ziel, jedoch nicht auf Kosten der Versorgungsberechtigen. „Es ist zentrale Aufgabe der betrieblichen Altersversorgung, einen Beitrag zur Sicherung des Lebensstandards im Alter zu leisten, und nicht als Instrument der Industriepolitik der Bundesregierung oder der EU-Kommission zu dienen.“
Vielfaches Thema in der Diskussion um den neuen EbAV-II-Review war auch das eines „Scaling-up“, eine Marktkonsolidierung herbeizuführen mit dem Ziel, am Ende weniger Institutionen und größere EbAV zu haben. Auch hierzu kritisierte Petry: „Ein ‚Scaling up‘ dürfte kaum die Aufgabe einer EU-Aufsichtsrichtlinie sein.“
EU-parlamentarische Denkweise
Auch Damian Boeselager, Mitglied des Europäischen Parlaments (EP), der Volt-Partei und Beteiligter an den Verhandlungen des Vorschlags zu EbAV-II im EP, stimmte Beate Petry zu: Ein Scaling-up lasse sich durchaus als Teil des EU-Kommissionsplans aus den Vorschlägen herauslesen: Wenn man zum Beispiel auf die Niederlande blicke mit ihren großen Pensionsfonds, schienen hierin durchaus Kostenvorteile zu liegen.
Es sei aber „nicht Aufgabe der Regulierung, so eine Konsolidierung herbeizuführen.“ Er schaue nicht unter diesem Gesichtspunkt auf das Gesetz, sondern darauf, welche Regelungen notwendig und hilfreich seien, um mehr Kapital auf die zweite Säule zu bringen. Weniger Bürokratie sei auch durch einen besseren Marktzugang und ein angewendetes Proportionalitätsprinzip für EbAV möglich sowie durch schnellere, vereinfachte Verfahren. Die Frage sei auch, ab welcher Größe einer EbAV die geplanten Regeln Anwendung finden sollten.
Einblicke gab es dann auch seitens des Bundesfinanzministeriums (BMF): Till Cordes, Leiter des Referats Versicherungsaufsicht berichtete über die Verhandlungen des Rats zu den geplanten EbAV-II-Regeln und äußerte ebenfalls Kritik an den umfangreichen Ermächtigungen zu „einer Vielzahl“ an delegierten Rechtsakten und EIOPA-Leitlinien. Stünden diese einmal fest, könnten die nationalen Regierungen im Rat diese „nur mit qualifizierter Mehrheit ablehnen“, was den politischen Spielraum seitens der Nationalstaaten einschränke. Daher habe man das Ziel, „alles was wichtig ist, in Level eins“ zu verankern und delegierte Rechtsakte möglichst komplett zu vermeiden. Auch übte er Kritik daran, dass der Entwurf „die Vielfalt der Systeme nicht ausreichend berücksichtigt“. Man setze sich auf EU-Ebene für eine Mindestharmonisierung ein.
Daniela Englert