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1/2025 | Steuer & Recht

Saubere Finanzströme

Die AMLA ist die neue europäische Anti-Geldwäsche-Behörde. Sie wird Standards schaffen, wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung (AML-Verordnung) im Detail zu verstehen ist. Außerdem wird ein EU-Vermögensregister geschaffen, in dem die Vermögenswerte der Bürger erfasst werden.

Mit der EU-AML-Verordnung will die EU-Kommission nicht nur einen einheitlichen, sondern auch einen glaubwürdigen Rahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schaffen.
Mit der EU-AML-Verordnung will die EU-Kommission nicht nur einen einheitlichen, sondern auch einen glaubwürdigen Rahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schaffen.© juliars | stock.adobe.com

Wer organisierte Kriminalität, Steuerhinterziehung und Korruption wirkungsvoll bekämpfen will, kommt um die Verhinderung von Geldwäsche nicht herum. Die EU hat dafür mit der Authority for Anti-Money Laundering (AMLA) sogar eine eigene Behörde geschaffen, die die umfangreichen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention überwachen soll. Und auch wenn man als ehrlicher Steuerzahler eine solche Institution begrüßen muss, steht doch fest, dass die Bürokratieproblematik durch sie sicher nicht entschärft wird.

Bisher unterschiedliche Regelungen

Derzeit gibt es eine EU-Direktive zur Bekämpfung von Geldwäsche, die EU-Geldwäscherichtlinie. Diese wurde von den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt, beispielsweise wurde 1993 das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) verabschiedet, und es gab ähnliche Geldwäschege­setze in Österreich, Frankreich und in jedem anderen EU-Land.

„Das Problem war, dass die Richtlinie einige Spiel­räume lässt, die von den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich ­genutzt wurden. Daher existieren teilweise ziemlich unterschiedliche Geldwäscheregelungen in Europa“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Achim Döser, Counsel für Bankaufsichtsrecht und Asset Management bei der Kanzlei King & Spalding in Frankfurt. Nicht nur, dass es teilweise große Unterschiede bei den Geldwäschebestimmungen gibt, sondern die EU-Direktive gegen Geldwäsche wurde von einigen Ländern zu spät, zu lax und in seltenen Fällen sogar gar nicht umgesetzt.

Künftig ein „Single Rulebook“

Weil der EU-Kommission die unterschiedlichen Regelungen missfielen, hat sie zu einem anderen Mittel gegriffen und die EU-AML-Verordnung erlassen. „Verordnungen brauchen nicht in nationales Gesetz umgesetzt zu werden, sondern sie gelten unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsland“, sagt Döser. Die Verordnung stellt also ein einheitliches EU-weites Rechtssystem zur Bekämpfung der Geldwäsche dar. „Sie tritt am 10. Juli 2027 in Kraft“, verweist Döser darauf, dass es nicht mehr lange hin ist. Er warnt: „Geldwäsche wird von den Behörden sehr ernst genommen. Ziel der europäischen AML-Verordnung ist nicht, die bisherigen Anti-Geldwäsche-Regelungen komplett umzukrempeln. Vielmehr sollen die Regelungen EU-weit ­vereinheitlicht werden“, so Döser.

Betroffen von der EU-AML-Verordnung sind nicht nur Kreditinstitute, sondern auch weitere Unternehmen. Und da Verstöße empfindlich sanktioniert werden können, ist es ratsam, sich zu informieren, ob man zum Kreis der Verpflichteten gehört. „Unter die AML-Verordnung fallen zum einen (fast) alle Kredit- und Finanzdienstleistungs- sowie Wertpapierinstitute und Fondsverwaltungsgesellschaften, aber auch Versicherungen, sofern sie Lebensversicherungen oder andere Anlageprodukte verkaufen. Damit fallen gegebenenfalls auch Pensionskassen darunter“, zählt Döser den Kreis der Verpflichteten auf. Ferner gilt die Verordnung auch für bestimmte Güterhändler. „Anbieter von reinen Sachversicherungen fallen nicht in den Anwendungsbereich“, erklärt Döser. Dabei stellt sich die Frage, ob bei der Versicherung von hochwertigen Kunst- und Luxusgegenständen nicht doch noch ein Bezug zur Geldwäsche hergestellt werden könnte.

Mehr wirtschaftlich Berechtigte

Für die Mehrheit der Finanzmarktakteure dürfte von Bedeutung sein, dass der Kreis der wirtschaftlich Berechtigten erweitert wird. „Jeder wirtschaftlich Berechtigte ist genauso zu identifizieren wie ein Kunde, also mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit und zusätzlich der Ausweisnummer. Das wird dazu führen, dass die Marktakteure künftig mehr Daten zu ermitteln und weitere Datenfelder zu befüllen haben als bisher“, sagt Döser.

Dabei müssen die Unternehmen prüfen, ob sie ihre Daten­erfassung erweitern müssen. „Aktuell haben wir eher wenige Berührungspunkte zu den Inhalten der AML-Verordnung“, sagt Tilo Kraus, Geschäftsführer der Rentnergesellschaft Vedra Pension. „Uns ist bewusst, dass die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der Verpflichteten deutlich verschärft werden. Allerdings werden die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern im Rahmen unseres gründlichen Due-Diligence-Prozesses seit jeher entsprechend überprüft.“

Döser erklärt, wie es dazu kommt, dass es künftig mehr wirtschaftlich Berechtigte geben wird. „Handelt es sich bei einem Kunden um eine nicht natürliche Person, sind die ­Eigentums- und Kontrollverhältnisse festzustellen. Sobald ­eine Person mehr als 25 Prozent Eigentum oder Beherrschung an einer Gesellschaft hat, gilt sie als wirtschaftlich ­berechtigt“, so Döser. Es muss bei komplexen Gesellschaftsstrukturen also auf jeder Ebene genau geschaut werden, wie die Eigentums- oder Beherrschungsverhältnisse sind.

„Bisher wird auf der zweiten Ebene lediglich geprüft, ob jemand die Gesellschaft beherrscht, also mehr als 50 Prozent der Anteile hält. Das wird sich in Deutschland grundlegend ändern, weil nach der neuen Regelung durchgerechnet wird“, sagt Döser und gibt ein Beispiel: „Die Müller AG ­eröffnet ein Konto. 80 Prozent der Müller AG gehören der Humba GmbH. Diese hat zwei Gesellschafter zu je 50 Prozent. Dann hat durchgerechnet jeder der beiden GmbH-­Gesellschafter 40 Prozent an der Müller AG.“ Bislang gilt in Deutschland nur derjenige als wirtschaftlich Berechtigter (kraft Beteiligung), der entweder direkt mehr als 25 Prozent an einer Gesellschaft hält, oder – bei indirekter Beteiligung – eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent beherrscht, und es wurde nicht durchgerechnet.

Die Kunden müssen nicht nur beim Onboarding identifiziert werden, sondern zu den Sorgfaltspflichten gehört auch die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung. Hierzu gibt es Fristen für die Intervalle, in denen die Kundendaten zu aktualisieren sind. „Eine Verschärfung der bisherigen Geldwäscheregelung ist auch, dass die Institute, die unter die Verordnung fallen, bei jedem Kunden prüfen müssen, ob er oder sie unter aktuelle Sanktionen fällt“, weist Döser auf die Sorgfaltspflichten hin.

Ausweis ist zu prüfen

Nach wie vor gilt: Ein wirtschaftlich Berechtigter ist immer eine natürliche Person, ein Mensch. Dieser ist zu identifizieren, und es gibt auch Änderungen dazu, wie das genau zu geschehen hat. Bisher müssen Kreditinstitute beim Onboarding eines Neukunden insbesondere drei Dinge tun: sich den Ausweis im Original zeigen lassen, die persönlichen Daten aufzeichnen und prüfen, ob es jemanden im Hintergrund gibt, der wirtschaftlich berechtigt ist. Zusätzlich muss festgestellt werden, ob der Kunde oder der wirtschaftlich Berechtigte eine politisch exponierte Person ist. „In Deutschland ist es bisher so, dass im Normalfall eine Ausweiskopie nicht genügt, der Ausweis ist im Original vorzulegen. Das sieht auch die BaFin so, und der Bundesgerichtshof hat dies bestätigt“, erklärt Döser. Die Vorlage des Originaldokuments kann lästig sein, weil man eigens bei der Bank vorstellig werden muss, um seinen Ausweis herzuzeigen. Wenn ausnahmsweise ein geringeres (kein normales) Geldwäscherisiko vorliegt, genügt die Ausweiskopie.

„Um der Digitalisierung Rechnung zu tragen, hat die ­BaFin auch die Videoidentifizierung zugelassen und betrachtet diese unter Beachtung bestimmter Anforderungen als Vorlage des Originaldokuments. Zur Videoidentifizierung gibt es viele Regelungen, unter anderem braucht man dafür speziell geschultes Personal“, so Döser. Viele kennen inzwischen das Verfahren, bei dem der Ausweis vor der Kamera bewegt und gedreht werden muss, um das Hologramm zu sehen und die Echtheit des Dokuments nachzuweisen.

In anderen europäischen Ländern verläuft die Kundenidentifizierung derzeit noch wesentlich einfacher. „Manchmal reicht schon eine Strom- oder Wasserrechnung mit dem Namen und der Adresse des Kunden aus“, so Döser. „Es ist ein Anliegen der EU-Gesetzgeber, die Kundenidentifikation EU-weit zu vereinheitlichen.“

Obergrenze für Barzahlungen

Außerdem wird mit der AML-Verordnung eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro eingeführt. Bereits bei Barzahlungen ab 3.000 Euro sind die Kunden zu identifizieren und die Käuferdaten festzuhalten, was eine spätere Rückverfolgung ermöglichen soll, sollten sich Unregelmäßigkeiten ergeben. Diese Regelung aus der AML-Verordnung betrifft neben Kreditinstituten unter ­anderem auch Edelmetallshops, Wechselstuben, Juweliere, Autohäuser, Kasinos und weitere Unternehmen, bei denen mit größeren Bargeldbeträgen hantiert wird. Wie ­bereits heute nach dem deutschen Geldwäschegesetz sind Unternehmen auch unter der EU-Verordnung verpflichtet, verdächtige Aktivitäten zu melden. Das war in der Vergangenheit insofern nicht immer einfach, weil Unternehmen damit ihre eigenen Kunden anzeigen mussten.

Die Einschränkung von Bargeldtransaktionen stößt nicht bei allen auf Gegenliebe. Insbesondere in Deutschland hält man gern am Bargeld fest. „Wir respektieren es, dass Bürger Bargeld mögen, und wir wollen es nicht abschaffen“, sagte EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness im Mai 2021 der „Süddeutschen Zeitung“. „Doch wir wollen saubere Euros, keine dreckigen. Geldwäsche vergiftet das Wirtschaftssystem; das Geld stammt aus kriminellen Aktivitäten und fließt in den legalen Wirtschaftskreislauf.“

Bisher gibt es in Deutschland keine Obergrenze für Barzahlungen – wer will, darf jeden Betrag in bar bezahlen. Bei größeren Beträgen – mehr als 10.000 Euro – gibt es für ­Güterhändler allerdings die Pflicht, sich auszuweisen und Auskunft über die Herkunft des Geldes zu erteilen.

Unter der EU-AML-Verordnung haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen, was sie teilweise schon jetzt tun. „In Frankreich liegt die Höchstgrenze der Bargeldauszahlungen beispielsweise für französische Steuerzahler bei 1.000 Euro. Höhere Geldbe­träge müssen per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. Für Ausländer liegt die Obergrenze hingegen bei 10.000 Euro. In Italien sind Bargeldauszahlungen bis 2.999 Euro ohne Nachweis möglich, und in Spanien liegt die ­Höhe bei nunmehr 2.500 Euro“, schreibt die Sparkasse auf ihrer Homepage. Neben Deutschland gibt es auch in Ländern wie Österreich, Luxemburg und Zypern keine Begrenzung für Bargeldtransfers.

International gibt es mit der „Better than Cash Alliance“ (BTCA) bereits Bemühungen, Bargeldtransaktionen zugunsten digitaler Bezahlmethoden weltweit einzudämmen. Das Portal www.deutsche-wirtschafts-nachrichten.de merkt dazu kritisch an: „Hinter der in New York ansässigen Organisa­tion stehen nicht nur Microsoft-Gründer und Multimilliardär Bill Gates sowie die Clinton Development Initiative, sondern auch die US-Regierung, Großbanken wie die Citibank und mit Mastercard und Visa auch zwei weltweit führende Kreditkartenunternehmen.“

Neben dieser internationalen Allianz gibt es auch eine ­internationale Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen (Proliferation). Dabei handelt es sich um die Financial Action Task Force (FATF) mit Hauptsitz in ­Paris.

Anbieter von Kryptowertedienstleistungen gehören künftig ebenfalls zum Kreis der Verpflichteten und müssen strengere Sorgfaltspflichten erfüllen. „Es ist bekannt, dass Bitcoins ein beliebtes Zahlungsmittel in der Unterwelt sind. Daher fallen Kryptowertedienstleister unter die AML-Verordnung“, so Döser. Wie man allerdings in der Praxis Krypto-Asset-Transfers tatsächlich nachvollziehbar machen will, um wirksam die Möglichkeit der Geldwäsche einzudämmen, das wird sich zeigen müssen.

Besondere Anforderungen bei Luxusgütern

Auch der Kauf von Luxusgütern aller Art – Privatflugzeuge, Yachten, hochwertige Autos – fällt unter die AML-Verordnung, wenn der Wert größer als 250.000 Euro ist. Die Händler solcher Güter werden zu strengen Know-Your-Customer- (KYC)-Prüfungen verpflichtet. „Zudem führt der Verkauf dieser Produkte automatisch zu einer Berichterstattung an die Financial Intelligence Units, wenn der Kauf von Unternehmen oder Trusts außerhalb der EU getätigt wurde“, schreibt das Anwaltsportal www.anwalt.de und weiter: „Auch beim Verkauf von Schmuck, Edelsteinen, Gold und anderen Edelmetallen sind die Händler zu Kontrollen verpflichtet, wenn der Kaufpreis 10.000 Euro übersteigt.“

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch der ­Profi­fußball ins Visier der Geldwäscheregulierung gerät, da es hier mitunter um hohe Beträge geht. Profifußballvereine und -agenten werden daher unter gewissen Bedingungen verpflichtet, Transaktionen zu überwachen, beispielsweise wenn es um Spielertransfers, Investitionen oder Sponsoring geht.

Einrichtung eines EU-Vermögensregisters

Daneben soll eine umfassende Datenbank eingerichtet werden, in der die verschiedenen Vermögenswerte der Bürger erfasst werden, sofern sie insgesamt den Betrag von 200.000 Euro überschreiten. Dazu zählen neben Immobilien, Bankkonten und Wertpapierdepots auch Fahrzeuge, Kunstwerke, Edelmetalle und Kryptowerte im In- und Ausland. Angesiedelt wird das neue Register bei der EU-Behörde AMLA, und Behörden sowie weitere „berechtigte Personen“ sollen Zugriff auf die Daten erhalten. Der Edelmetallhändler Kettner beschreibt auf seiner Homepage, welcher Kreis zu den „berechtigten Personen“ zählt: „Darunter sollen z. B. bestimmte Journalisten, Berichterstatter, andere Medien, Finanzämter und andere NGOs wie Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen fallen“, schreibt Kettner.

Das EU-Vermögensregister birgt Brisanz, weil einige Bürger befürchten, dass es nicht nur zur Bekämpfung von Geld­wäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt wird, sondern auch als Grundlage für eine noch einzuführende Vermögenssteuer dienen werden könnte. Angesichts der aktuell diskutierten enormen neuen Staatsverschuldung über sogenannte „Sondervermögen“ und generell klammer öffentlicher Kassen ist dies zumindest kein abwegiger Gedanke.

EU-Behörde ALMA

Das EU-Geldwäschepaket sieht auch die Einrichtung einer europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde vor. Die bisherige Aufteilung der Zuständigkeiten führte zu „ineffizienter Zusammenarbeit zwischen den für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständigen Behörden, den Aufsichtsbehörden, den zentralen Meldestellen und den Strafverfolgungsbehörden“, teilt die EU-Kommission in einer Pressemeldung mit.

Die neue Behörde namens AMLA (Anti-Money Laundering Authority) wurde am 26. Juni 2024 gegründet, und die Stadt Frankfurt jubelte, als bekannt wurde, dass sie diese neue EU-Institution beherbergen darf. Die neue Behörde im Frankfurter Messeturm soll über umfangreiche Befugnisse zur Überwachung von Finanzströmen innerhalb der EU verfügen, beispielsweise Konten sperren, Zahlungen verhindern und Finanzströme kontrollieren können. Aktuell stellt die AMLA ein: Gestartet ist man mit 15 Beschäftigten, bis Ende des Jahres sollen es 80 sein. Ab Sommer 2025 soll die AMLA ihre operative Arbeit aufnehmen.

„Die AMLA ist verantwortlich für die Geldwäscheaufsicht. Sichtbar wird dies beispielsweise daran, dass sie zumindest die 40 wichtigsten Institute (ggf. auch mehr) in der EU beaufsichtigen wird. Ob ein Institut so wichtig ist, bestimmt sich unter anderem nach dem Geldwäscherisikoprofil und weiteren Kriterien“, so Döser. „Außerdem wird die AMLA Standards schaffen, wie die neue Europäische AML-Verordnung im Detail zu verstehen ist, und entsprechende Auslegungshinweise veröffentlichen.“ Er hält die Verordnung für kein Schreckensgesetz. „Schon jetzt haben wir ein Geld­wäschegesetz. Es könnte sogar sein, dass durch die EU-ALM-Verordnung die Regelungen in einzelnen Punkten leichter werden“, versucht er zu beruhigen. Er rät: „Zwar wird die AMLA noch Auslegungshinweise festlegen und damit helfen, die ALM-Verordnung zu verstehen, aber es ist sinnvoll, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen.“

ANKE?DEMBOWSKI

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