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Steuer & Recht

4/2022 | Steuer & Recht
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Rentenreform in der Schweiz

In der Schweiz wurde kürzlich über eine Reform der AHV, der ersten Säule der Altersvorsorge, abgestimmt. Eine leichte Erhöhung der Mehrwertsteuer soll die AHV zusätzlich finanzieren, und außerdem wird das Renteneintrittsalter für Frauen und Männer angeglichen.

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Die AHV-Reform in der Schweiz soll das System für die nächsten zehn Jahre stabilisieren. Danach ist wieder mit einer Unterdeckung zu rechnen. Neben der ersten Säule steht bald auch eine Reform der zweiten Säule an. Dort sollen die Renten gesenkt werden.

© Gina Sanders | stock.adobe.com
Gerade wurde in den Niederlanden die größte Pensions­reform seit dem 2. Weltkrieg beschlossen (s. Heft 3/2022), schon geht der Reigen weiter: Am 25. September 2022 haben Volk und Stände in der Schweiz die Reform „AHV 21“ angenommen. Als „Alters- und Hinterlassenenver­sicherung“ stellt die AHV die erste Säule der Sozialversicherung dar. „Sie ist obli­gatorisch für alle in der Schweiz lebenden Personen – unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Selbst ­Studenten zahlen einen minimalen Beitrag“, erklärt Reiner Denner, Partner Tax bei KPMG in der Schweiz. 
 
In der Volksabstimmung wurde die AHV-Reform mit hauchdünner Mehrheit angenommen: Die Abstimmung führte zu 50,5 Prozent Ja- und 49,5 Prozent Nein-Stimmen. 2004 und 2017 waren Rentenreformpakete in der Schweiz noch an der Wahlurne gescheitert. Dies zeigt, wie schwierig es für Politiker ist, Rentenreformen durchzusetzen, seien sie finanziell auch noch so dringlich.
 
Demografische Situation 
Notwendig wurde die Schweizer Reform aufgrund einer Situation, die sich auch in anderen Ländern abzeichnet: Die Babyboomer kommen ins Pensionsalter, und deren Renten sind von immer weniger Erwerbs­tätigen zu stemmen. Außerdem steigt die Lebenserwartung in der Schweiz seit Jahren an, sodass die Menschen ihre Rente längere Zeit beziehen. Abgestimmt wurde im September über zwei Vorlagen, die miteinander verknüpft waren: 
a) die Änderung des AHV-Gesetzes 
b) den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer 
 
In Kraft treten wird die Reform voraussichtlich am 1. Januar 2024, und Denner ­erklärt, welche drei Eckpunkte die Reform ausmachen: „Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Eintritt in die Altersrente wird ­flexibilisiert und die Mehrwertsteuer wird leicht erhöht, um damit eine Zusatzfinanzierung der AHV zu bewerkstelligen.“
 
Von den heute erwerbstätigen versicherten Personen können Männer mit 65 und Frauen mit 64 abschlagfrei in Rente gehen. Künftig soll ein flexibler Rentenbeginn zwischen 63 und 70 Jahren möglich sein, und zwar für beide Geschlechter. Außerdem ­dürfen Erwerbstätige dank Teilrenten ihre Arbeitszeit schrittweise reduzieren.
 
Angleichung Rentenalter
„Das bisher für Männer und Frauen ­unterschiedliche Referenzalter, bei dem die Altersrente ohne Zu- oder Abschläge aus­gezahlt wird, soll künftig angeglichen werden“, sagt Denner. Das betrifft Frauen ab Jahrgang 1961 und jünger. Für sie wird das Referenzalter ab 2025 schrittweise um jeweils drei Monate von 64 auf 65 Jahre erhöht. „Das Hochsetzen des Rentenalters für Frauen war ein heißes Politikum, das in der Schweiz bereits seit etwa 20 Jahren diskutiert wird. Es hat dazu auch schon drei Volksabstimmungen gegeben, aber erst diesmal ist es knapp durchgegangen, und das vermutlich auch nur wegen der groß­zügigen Übergangsmaßnahmen, die eingeführt wurden“, so Denner. Von den Übergangsmaßnahmen profitieren Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969: Diese neun Jahrgänge können entweder zu günstigeren Konditionen früher in die Altersrente gehen oder erhalten einen Zuschlag zur AHV-Rente, wenn sie sich erst mit 65, dem neuen Referenzalter, pen­sio­nieren lassen. „Insofern haben die nächsten Jahrgänge an Frauen, die in die Altersrente gehen, kaum Leistungsabbau“, meint Denner.
 
„Dass Frauen früher als Männer in Rente gehen dürfen, wurde in der Schweiz 1948 festgelegt und entspricht dem Frauenbild von damals, als Frauen oft nicht berufstätig waren. In Anerkennung ihrer Arbeit im Haushalt hat man sich damals entschlossen, sie früher in Rente gehen zu lassen“, erklärt Christian Trixl, CEO von Amundi Schweiz. „Dass Frauen und Männer jetzt im gleichen Alter in Rente gehen werden, ist eigentlich eine historische Entrümpelung und entspricht dem heutigen Frauenbild der Gleichstellung. Heute gibt es dank Flexwork auch viel mehr Möglichkeiten für junge Fami­lien, dass beide Partner auch mit Kindern im Arbeitsleben bleiben können. Dem trägt das neue AHV-System nun Rechnung.“
 
Mehrwertsteuer ­angehoben
Eine weitere Maßnahme der jüngst beschlossenen Reform ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Die beiden Vorlagen – Mehrwertsteuererhöhung und Leistungsanpassung der AHV – waren miteinander verknüpft. Wäre eine der beiden abgelehnt worden, hätte das die gesamte Reform zum Scheitern gebracht.
 
Da aber beide Vorlagen durchkamen, wird nun der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht und der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. „Die zusätz­lichen Einnahmen aus der Verbrauchssteuer sollen in die AHV fließen, um diese zu stabilisieren. Dieser Teil der Abstimmung war in der Schweiz weniger ein Politikum“, erklärt Denner. Trixl ergänzt: „Die AHV ist eine staatliche Versicherung, finanziert durch Umlageverfahren. Der Staat bürgt dafür. Daher werden jetzt auch die höheren Kosten auf die Steuerzahler abgewälzt, indem die Konsumsteuer angehoben wird.“ Er ­verweist darauf, dass die AHV auch eine soziale Komponente hat: „Für die AHV gilt keine Beitragsbemessungsgrenze wie in Deutschland, sondern der Beitrag von 10,6 Prozent muss auf die gesamte Lohnsumme abgeführt werden. Die Rentenhöhe ist aber gedeckelt auf 2.390 Franken pro Person ­beziehungsweise auf 3.585 Franken für ein Ehepaar. Eine sozial gerechtfertigte Umverteilung findet hier also statt.“
 
Da kommt noch mehr
Die Stabilisierung der AHV war offenbar dringend nötig, denn Prognosen des Bundes haben gezeigt, dass das Jahresergebnis der AHV ohne Reform ab 2025 negativ ausgefallen wäre. Schätzungen zufolge hätte sich ohne die ­Reformmaßnahmen bis 2032 eine Finanzierungslücke von 18,5 Mil­liarden Franken aufgetan. 
 
Mit der aktuellen Reform soll die Finanzierung der ersten Säule zunächst einmal bis 2030 gesichert sein. Im Gleichgewicht ist die AHV, wenn die Einnahmen der Versi­cherung die laufenden Ausgaben ­decken. Da nicht immer eine Punktlandung gelingt, spricht man in der Schweiz von „stabilen Finanzen der AHV“, wenn ein vorübergehendes Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben über mehrere Jahre ausgeglichen werden kann. Dazu ist in der Schweiz ein Ausgleichsfonds vorgesehen, dessen Sollgröße etwa eine Jahresausgabe der AHV beträgt. 
 
„Dass die Stabilisierung der AHV nur für die nächsten zehn Jahre halten wird, macht den Bürgern in der Schweiz etwas Angst“, erklärt Trixl. „Wenn jemand immer in die erste und zweite Säule eingezahlt hat, darf er eine Rente in Höhe von 60 Prozent des Lohns erwarten. Jetzt machen sich die Menschen Sorgen, was nach den zehn Jahren ist, angesichts der demografischen Situation, die wir in der Schweiz haben. Es ist zu spüren, dass jetzt die private Vorsorge, die dritte Säule, stärker in den Vordergrund rückt. Als Teil der Crédit-Agricole-Gruppe begleiten wir diesen Trend natürlich. Amundi bietet Anlagelösungen, die im Vorsorgebereich in Säule 3a nutzbar sind: aktive und passive Fonds sowie Multi-Asset-Portfolios. Außerdem bieten wir Technologielösungen für Banken und Versicherungspartner: Robo-Advice oder digitale Plattformen, auf denen Sparkunden ihr Portfolio selbst zusammenstellen können.“
 
Berufliche Vorsorge folgt
Ruhe ist allerdings auch nach der AHV-Reform noch nicht eingekehrt, denn als Nächstes steht die Anpassung der zweiten Säule an. „Für Gutverdiener ist die zweite Säule wesentlich wichtiger als die AHV. Die Rente aus der Beruflichen Vorsorge (BVG) kann um ein Vielfaches höher sein, wenn man gut verdient hat“, erklärt Denner. Obwohl das Versorgungsniveau der Beruflichen Vorsorge im internationalen Vergleich relativ hoch ist, gilt sie in der Schweiz als reformbedürftig. „Bei der zweiten Säule handelt es sich um eine kapi­talgedeckte berufliche Altersvorsorge, die über die Betriebe abgewickelt wird. Im obli­gatorischen Bereich, also bei einem sozialversicherungspflichtigen Lohn zwischen 25.095 und 86.040 CHF, werden Beiträge von zehn bis zwölf Prozent eingezahlt, jeweils hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Später kann man wählen, ob man seine Leistung lieber als Kapitalbetrag oder als Rente beziehen will“, erklärt Denner das System. Bei Gehaltsbestandteilen, die über 86.040 CHF hinausgehen, kommt die überobligatorische Versorgung in Frage, bei der die Arbeitgeber mit den Pensionskassen größere Gestaltungsfreiräume als im obligatorischen Bereich haben. 
 
Die zweite Säule sollte bereits mit dem Altersreformpaket 2017 erneuert werden, was aber an den Volksabstimmungen scheiterte. So entschloss man sich, die beiden Säulen separat zu überarbeiten. „Die Reform der zweiten Säule, die sogenannte ,BVG 21‘, sieht eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes vor, mit dem das im Lauf der Jahre angesammelte Kapital in eine Rente umgewandelt wird“, erklärt Trixl, „laut gesetzlicher Vorgabe liegt der Umwandlungssatz derzeit bei 6,8 Prozent, im Gespräch ist eine Absenkung auf 6,0 Prozent.“ Ein sinkender Umwandlungssatz bedeutet niedrigere Rentenzahlungen für Neu-Rentner. 
 
Generationendiskussion
Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes im obligatorischen Bereich der zweiten Säule von 6,8 auf 6,0 Prozent führt zu einer Rentenkürzung von 12 Prozent und würde zu einer anderen Lastenverteilung zwischen den Generationen führen. „Die Jungen sind nicht so glücklich, dass die heutigen und die angehenden Rentner relativ gut bedient werden, und fürchten, dass für sie dadurch weniger in den Rententöpfen übrig bleibt“, erklärt Denner die aktuelle Stimmungslage.
 
Trixl hält die Absenkung des Umwandlungssatzes für gerechtfertigt: „Die Märkte haben nicht so viel hergegeben, dass die Renten für einen so hohen Umwandlungssatz erreicht werden konnten. Die jetzigen Rentner haben einen überhöhten Genuss des Kapitals, das heißt, die jungen Einzahler wurden von ihrer Rendite abgeschöpft. Das schürt einen Generationenkonflikt, und der soll durch die Herabsetzung des Satzes entspannt werden.“ Der Änderungsvorschlag für BVG 21 liegt jetzt noch beim Ständerat, der Kantonsvertretung, im Nationalrat ist er bereits durch. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung rechnet Trixl 2023 oder 2024. Wie in anderen Ländern werde der Druck auf die Rentensysteme auch in der Schweiz zu einer Konsolidierung bei den Einrichtungen führen. „Derzeit haben wir in der Schweiz noch 1.500 Pensionskassen; das ist viel“, meint Trixl. Er glaubt, dass die erhöhten administrativen Anforderungen, zum Beispiel im Bereich ESG, Reporting etc., zu einer Konsolidierung bei den Pensionskassen führen werden. „In den Niederlanden konnten wir das bereits beobachten, und daraufhin wurden die Kassen effizienter in der Administration“, wirft Trixl einen Blick in den Norden. Auch in der Schweiz gehe der Trend in Richtung Sammelstiftungen.
 
Und die anderen ­Länder?
Weder die Niederlande noch die Schweiz stehen mit der Alterung der Gesellschaft ­allein da. Hinzu kommt, dass laut einer Aufstellung der OECD vom Juni 2022 ausgerechnet die beiden Reformländer mit der Kapitalabdeckung ihrer Pensionszusagen in Relation zum GDP sehr weit oben rangieren. In den Niederlanden machen die Pensionsfonds 209,5 Prozent des GDP aus, in der Schweiz sind es 143,1 Prozent. Hingegen betragen die Assets der Pensionsfonds in Österreich lediglich 6,7 Prozent des GDP und in Deutschland 7,8 Prozent. Die Altersvorsorgesysteme sind auch gar nicht mit­einander vergleichbar, mag man sich beruhigen. Allerdings sind Rentensysteme mit geringer Kapitaldeckung immer eine Anleihe auf künftige Arbeitseinkünfte der jüngeren Generationen. Insofern ist zu erwarten dass es nur eine Frage der Zeit ist, wann in den anderen westlichen Ländern der Druck so stark wird, dass die Regierungen die Rentensysteme erneuern müssen. 
 
„Insbesondere in den südlichen Ländern Europas ist das Versorgungsniveau der Rente deutlich niedriger als in der Schweiz, wo wir bei etwa 60 Prozent liegen. Dort muss der Staat seine Rentner fördern, aber auch die private Vorsorge stärken“, meint Trixl. Er ist überzeugt, dass die Niederlande und die Schweiz mit ihren Rentenreformen nur den Anfang gemacht haben und dass weitere Länder Europas folgen werden.
 
Anke Dembowski

Anhang:

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