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Steuer & Recht

1/2023 | Steuer & Recht
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GDV entwickelt Konzept einer „Bürgerrente“

Bürgerrente mit 80 Prozent Garantie und 10 Jahren Rentengarantiezeit

Auch die Versicherer bringen sich mit ­einem neuen Konzept in die Diskussion über eine Reform der privaten Altersvorsorge ein. Ihr Vorschlag heißt „Bürgerrente“. Statt des bislang vorgeschriebenen 100-prozentigen Kapitalerhalts zu Rentenbeginn, der die Renditeaussichten stark einschränkt, soll sie nur noch eine Kapitalgarantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge aufweisen.


Ähnlich wie beim „Fondsspardepot“ sollen die Menschen auch bei der „Bürgerrente“ mehr Flexibilität in der Rentenphase erhalten, aber nur ein bisschen mehr: Die Versicherungsbranche möchte vom Kernelement der verpflichtenden Verrentung des angesparten Vermögens nicht völlig abrücken. Zusätzlich zu der schon heute möglichen Teilauszahlung zu Rentenbeginn von 30 Prozent des Vermögens soll es eine Rentengarantiezeit geben, beispielsweise von zehn Jahren. Stirbt der Versicherte früher, ginge das verbleibende Garantiekapital an die Hinterbliebenen.

Außerdem soll die Förderung einfacher und verständlicher werden. Insbesondere soll es nicht mehr zur nachträglichen Rückforderung von Zulagen kommen, weil die Förder­bedingungen nicht oder nur noch zum Teil ­erfüllt sind. Das war in der Vergangenheit oft ärgerlich. Die Idee für das neue Konzept der Versicherungsbranche ist daher, dass der Staat zu jedem eingezahlten Euro 50 Cent obendrauf legt. Zahlt eine Kundin beispielsweise 1.000 Euro pro Jahr in den Vertrag ein, gibt es 500 Euro als Förderung dazu. 

Auf diese Weise würde die Zulage proportional zum Eigenanteil steigen – bis zu einer Fördergrenze, die der GDV sich bei vier ­Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2023: 87.600 Euro) vorstellen kann. Aktuell läge der maximale förderfähige Eigenanteil somit bei 3.504 Euro pro Jahr, dazu kämen die Zulagen in Höhe von 1.752 Euro (also insgesamt 5.256 Euro per annum).

Die Beiträge sollen nach dem Konzept der Bürgerrente steuerfrei bleiben, dafür würden die Leistungen im Wege der nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase voll ­besteuert.
Außerdem sähe der GDV den Kreis der Förderberechtigten gern erweitert, und zwar um die Gruppe der Selbstständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. „Das reduziert die Komplexität und belässt auch jene Menschen im Fördersystem, die mal abhängig ­beschäftigt, mal selbstständig sind“, schreibt der GDV auf seiner Website.

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