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1/2023 | Steuer & Recht

BVI entwickelt Konzept eines „Fondsspardepots“

Das „Fondsspardepot“ zur Altersvorsorge soll auch in der Rentenphase äußerst flexibel sein und zusätzlich steuerliche Anreize erhalten.

Der BVI hat das Konzept des sogenannten „Fondsspardepots“ entwickelt. Kernelement ist ein besonderes Depot für Fonds­sparpläne, das ausschließlich zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen wird und daher eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des 60. ­Lebensjahres aufweist. Zur besseren Übersicht kann pro Person genau ein solches ­Depot eingerichtet werden. Die Anlage erfolgt in OGAWs, Misch- und Immobilienfonds; Erträge werden automatisch thesauriert, um mehr Kapital anwachsen zu lassen.

Der BVI schlägt eine Mindest- und eine Höchsteinzahlung pro Jahr vor. Die Mindesteinzahlung könnte beispielsweise bei 120 Euro per annum liegen, und die maximale Einzahlung könne aus Sicht des BVI an die Beitragsbemessungsgrundlage und den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden. Aktuell läge sie dann bei 15.736 Euro im Jahr. Damit ließe sich tatsächlich ein Vermögenspolster aufbauen, das mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein ist.

Während der Laufzeit des Depots sind ­sowohl Umschichtungen innerhalb des Depots als auch Depotübertragungen auf ein anderes Institut möglich. Alles in einem Topf konsolidieren: Auch ein Übertrag von alten Riester-Verträgen in das Depot soll nach Ansicht des BVI keine schädliche Riester-Verwendung ­darstellen.

Während die Einzahlungen aus versteuertem Einkommen erfolgen, soll es innerhalb des Depots zu keiner Besteuerung kommen – auch nicht bei Umschichtungen innerhalb des Depots. Eine weitere Förderung des „Fondsspardepots“ könnte über einen gesonderten Freibetrag für die erzielten Gewinne erfolgen, der mit der Anspardauer kontinuierlich wächst: Bei Verfügungen ab dem 60. Lebensjahr könnte es einen zusätzlichen prozentualen Freibetrag auf die ausgezahlten Investmenterträge geben. Dieser soll sich um zwei Prozent pro Jahr erhöhen, solange der Mindestbetrag eingezahlt wurde (d. h. nach 25 Jahren 50 Prozent steuerfrei). Bei Verfügungen vor Vollendung des 60. Lebensjahres soll es zu keiner zusätzlichen steuerlichen Förderung kommen.

Mit Beginn der Rentenphase soll die Kundschaft frei zwischen einem Auszahlplan und einer Einmalauszahlung wählen können – also größtmögliche Flexibilität. Wer möchte, könnte beispielsweise die Einmalauszahlung wählen und davon eine Leibrente kaufen.

Wer schon länger in der Fondsbranche unterwegs ist, hat angesichts des BVI-Vorschlags für die neu entwickelte Idee ein Déjà-vu: So etwas Ähnliches gab es mit den Altersvorsorge-Sondervermögen, die im April 1998 in Deutschland eingeführt und im Juli 2013 mit dem Inkrafttreten des KAGB wieder kassiert wurden, obwohl die Grundidee gut war. Auch die Sparpläne für die AS-Sondervermögen liefen bis zum 60. Lebensjahr, aber damals hat es der BVI es nicht geschafft, dafür eine steuer­liche Förderung auszuhandeln. Denkbar ist, dass das durch die Lobbyarbeit der Ver­sicherungsbranche verhindert wurde.

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