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1/2025 | Produkte & Strategien

Versorgungswerke bleiben gern separat

Carsten Rothbart löst den langjährigen Geschäftsführer Dr. Ulrich Krüger bei der ABV ab. Der erfahrene Verbandsmann will sich dafür einsetzen, die Regulierung zeitgemäß und zielgerichtet zu halten. In den vergangenen zehn Jahren hat sich hier vieles bewegt.

Die ABV vertritt die 91 berufsständischen Versorgungswerke der verkammerten Freien Berufe in Deutschland. Deren Kapitalanlagen lagen per 31. Dezember 2023 bei insgesamt zirka 295 Milliarden Euro. Zusammen mit Stefan Strunk und Hauptgeschäftsführer Peter Hartmann bildet Carsten Rothbart nun die neue Geschäftsleitung der ABV.
Die ABV vertritt die 91 berufsständischen Versorgungswerke der verkammerten Freien Berufe in Deutschland. Deren Kapitalanlagen lagen per 31. Dezember 2023 bei insgesamt zirka 295 Milliarden Euro. Zusammen mit Stefan Strunk und Hauptgeschäftsführer Peter Hartmann bildet Carsten Rothbart nun die neue Geschäftsleitung der ABV.© TIM?FLAVOR

An der Spitze der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) hat sich zum Jahresanfang etwas geändert: Dr. Ulrich ­Krüger, der seit 2013 in der Geschäftsführung des ABV für Kapitalanlage-Fragen zuständig war, ging in den Ruhestand, und Carsten Rothbart tritt seine Nachfolge an. Zusammen mit Stefan Strunk und Hauptgeschäftsführer Peter Hartmann bildet Rothbart nun die neue Geschäftsleitung der ABV. Der Verband vertritt die 91 berufsständischen Versorgungswerke der verkammerten Freien Berufe in Deutschland, deren Kapitalanlagenbestand per 31. Dezember 2023 insgesamt bei zirka 295 Milliarden Euro lag.

ABV-Leitfaden als wichtiges Projekt

Als eines der bedeutenden Dinge, die über seinen Tisch gelaufen sind und Einfluss auf die Kapitalanlage der Versorgungswerke hatten, nennt Rechtsanwalt Krüger den ABV-Leitfaden. „Dabei handelt es sich um eine Art Bibel für die Versorgungswerke, deren Wurzeln in den 2000er-Jahren ­liegen“, so Krüger. Erst später wurde der Leitfaden zu einem Gesamtwerk zusammengefasst und dann laufend aktualisiert. „Das letzte Update erhielt er im Jahr 2020, als ESG-­Risiken mit aufgenommen wurden. Der ABV-Leitfaden ist eines der wirklich wichtigen Projekte, die deutliche Auswirkungen auf die Versorgungswerke hatten, weil dadurch das Thema Risikomanagement gestärkt wurde“, ist Krüger überzeugt. Auch wenn der ABV-Leitfaden keinen legislativen Charakter hat, wird er in der Aufsichtspraxis von den meisten Landesaufsichtsbehörden ausdrücklich anerkannt.

Quoten neu sortiert

Als zweites Großprojekt, das in seine Amtsperiode fällt, nennt Krüger den ABV-Stresstest. „Zuvor gab es einen Pensionskassenstresstest, aber der passte für Versorgungswerke nicht, insbesondere was die Passivseite betrifft. Daher haben wir den Test auf Versorgungswerke angepasst und den ABV-Stresstest entwickelt.“ Dabei hätte man zwar die Szenarien auf der Kapitalanlagenseite übernommen, beispielsweise Aktienkursszenarien, Bonitätsrisiken oder Immobilienszenarien. „Aber auf der Passivseite unterscheiden sich Versorgungs­werke eben grundsätzlich von den Pensionskassen“, erklärt Krüger, „daher war hier eine Anpassung notwendig.“

Weitere wichtige Themen in seiner Zeit bei der ABV ­waren die Konkretisierung der Öffnungsklausel und die ­Abschaffung der speziellen Quote für Beteiligungen. In der lang anhaltenden Niedrigzinsphase begann hier der Schuh bei einigen Quoten der Anlageverordnung zu drücken. „Die Versicherer hatten eigentlich nie ein ernsthaftes Quotenproblem, aber einige Versorgungswerke brauchten ein bisschen mehr Spielraum, um Flexibilität bei der Kapitalanlage zu gewinnen. Gemeinsam mit der Aufsicht haben wir Kriterien entwickelt, anhand derer die Aufsichtsbehörde eine Erhöhung der Öffnungsklausel genehmigen kann. Als Erstes ­haben wir das mit der Aufsicht in NRW umgesetzt“, erinnert sich Krüger. Er ist ein „Kölsche Jung“, hat an der Uni Köln studiert, ist also gebürtiger Nordrhein-Westfale. Mit der Aufsicht in NRW habe er aber nicht deswegen gesprochen, „sondern die sind einfach gut aufgestellt“. „Sie haben ein großes Team mit hoher Expertise und dadurch mehr Spielraum als die Aufsichten in vielen anderen Bundesländern. Daher sind sie für uns ein guter Gesprächs- und Sparringspartner“, ist Krüger voll des Lobes für die Landesaufsicht. Nicht von ungefähr habe NRW auch den Vorsitz in der Landesaufsichtsbehördenkonferenz. „Viele andere Aufsichtsbehörden der Länder schauen schon mal hin, was in NRW passiert. Manche übernehmen deren Regeln, andere sehen es anders, aber NRW gilt als Leuchtturm“, weiß Krüger. Nach wie vor kann er sich vorstellen, dass es einmal ein ­eigenes Aufsichtsregime für Versorgungswerke geben könnte. Gekämpft hat er lange dafür, aber bislang ist es nicht ­dazu gekommen.

Zinswende reduziert den Druck auf die Quoten

Jetzt nach der Zinswende sei der Druck auf die Quoten zwar etwas geringer, aber ganz entspannt sei die Kapitalanlagenseite noch nicht. „Zehnjährige Bunds liegen heute bei ungefähr 2,4 Prozent, und Pfandbriefe liegen ein bisschen drüber, aber das reicht nicht wirklich aus, um die mitunter hohen Zielrenditen zu erreichen. Sicher hat man heute auch mal die Chance, im Zinsbereich etwas zu machen, und die meisten Versorgungswerke haben das auch schon getan. Aber all die anderen Assetklassen bringen auf lange Sicht mehr Rendite und bleiben daher von hoher Bedeutung für die Versorgungswerke“, beobachtet Krüger.

Auch an der Beteiligungsquote wurde während seiner Amtszeit etwas geändert. Viele Versorgungswerke hatten während der Niedrigzinsphase die 15-prozentige Beteiligungsquote, die damals maximal zulässig war, ausgereizt. Es stellte sich die Frage, ob man wirklich eine spezielle Quote für Beteiligungen brauchtnoder ob man einfach mit der 35-prozentigen Oberquote für Risikokapitalanlagen klarkäme, ohne darin Beteiligungen noch einmal speziell einzuschränken. „Im Frühjahr 2020 wurde dann die Beteiligungsquote in Nordrhein-Westfalen für Versorgungswerke abgeschafft“, so Krüger, „und im März 2021 folgte der Erlass, mit dem ­eine separate Infrastrukturquote eingeführt wurde.“

Als drittes großes Projekt führt er die Broschüre zum ­Thema ALM-Studie an, die der Verband für alle Versorgungswerke erstellt hat. „Daran orientieren sich noch heute die Versorgungswerke. Auch davor wurden natürlich ALM-Studien erstellt, aber mittlerweile gehört das zum täglichen Rüstzeug. In den letzten Jahren ist da schon einiges passiert“, findet Krüger.

Professionalisierung im Risikomanagement

Zurückblickend auf die letzten gut elf Jahre, in denen er in der Geschäftsleitung der ABV war, findet Krüger: „Zum ­Guten hat sich entwickelt, dass sich das Risikomanagement der Versorgungswerke deutlich verbessert hat. Da hat eine enorme Professionalisierung stattgefunden.“ Auf der anderen Seite sei auch die Komplexität am Kapitalmarkt in den letzten Jahren enorm gestiegen; nicht nur durch das Niedrigzinsumfeld, sondern auch durch neue Themen wie ESG, mit dem viele neue Faktoren Eingang in die Kapitalanlage gefunden haben. „Früher hat man vom magischen Dreieck gesprochen, also Sicherheit, Rentabilität, Liquidität. Diese drei Ziele unter einen Hut zu bekommen, war schon schwierig genug. Jetzt kommt die Frage hinzu, wie man das Ganze ESG-mäßig umsetzen kann, und das mit dem entsprechenden Reporting“, verweist Krüger darauf, dass die Nachhaltigkeitsthematik die Sache nicht einfacher macht.

Man merkt ihm an, dass ihm der Abschied aus der Branche schwerfällt: „Ich habe mich 34 Jahre mit VAG-Investoren im weitesten Sinne befasst. Mal auf der Seite des GDV, dann auf der Seite der Asset Manager, bei Barclays, und schließlich bei der ABV.“ Ganz raus aus der Branche will er auch nicht. „Ich möchte nicht von 100 auf null runtergehen im Job, sondern bleibe noch eine Weile im Dunstkreis ­Kapitalanlagen und Altersvorsorge“, lässt er durchblicken. „Ich werde vermutlich etwas im Versicherungsbereich machen, zum Beispiel als Treuhänder tätig sein.“ Natürlich wolle er auch mehr Freizeit mit seiner Frau genießen, aber auf dem nächsten Institutional Money Kongress oder anderen Branchenevents werde man ihn noch sehen, sagt er ernst und scherzend zugleich.

Carsten Rothbart will verbinden

Den Staffelstab bei der ABV hat er Anfang Januar an ­Carsten Rothbart übergeben, der wie Krüger Jurist ist. Der 53-Jährige kennt sich mit Verbandsarbeit gut aus, denn vor seinem Einsatz bei der ABV hat er knapp zehn Jahre lang die Abteilung Steuer- und Finanzpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks geleitet. Davor war er beim Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA, dem Deutschen Steuerberaterverband und bei PWC tätig. Trotz seiner langjährigen Erfahrung ist Rothbart froh, dass die Übergabe gut vorbereitet geschah: „Wir hatten das Glück, uns noch drei Monate zu überschneiden, sodass wir den Übergang wirklich geordnet hinbekommen haben. Dann trete ich in die großen Fußstapfen von Herrn Dr. Krüger“, sagt er. Die beiden Männer spielen sich professionell und freundschaftlich die Bälle zu. Rothbart erklärt, wie er seine neue Funktion sieht: „Als Verbandsmensch sehe ich mich in einer Art Scharnierfunktion zwischen den Interessen der Mitglieder, der Politik und der Verwaltung.“

Altersvorsorge und Infrastrukturprojekte

Er wolle beim Verband keineswegs alles umkrempeln, aber bei der letzten Regierung sei einiges liegengeblieben, was jetzt weiterentwickelt werden müsse. „Es sollte Änderungen durch das Betriebsrentenbestätigungsgesetz II (BRSG II) und das Zukunftsfinanzierungsgesetz II (ZuFinG II) geben. Glücklicherweise ist es uns gelungen, dass die Anlagever­ordnung aus dem BRSG II herausgelöst wurde und noch durch den bisherigen Bundesminister der Finanzen Anfang Februar verkündet wurde. Diese muss nun aber noch in das jeweilige Landesrecht übertragen werden. Auch einige steuerliche Rahmenbedingungen gehören noch angepasst“, zeigt Rothbart auf, dass ihm demnächst vermutlich nicht langweilig wird. Erstmal müsse aber der Koalitionsvertrag abge­wartet werden, den die neue Regierung erstellen wird. „Wir sitzen in Berlin und werden hier versuchen, die Inter­essen der Versorgungswerke mit einzuspielen, um den Zeitversatz, den wir durch den Bruch der Ampelkoalition ­erlitten ­haben, nicht allzu groß werden zu lassen. Dann müssen wir die ersten Gesetzgebungen abwarten. Aber Sie wissen ja, dass jede neue Regierung ein Interesse daran hat, in den ­ersten 100 Tagen prominente Vorzeigeprojekte ­umzusetzen“, ist er optimistisch, dass hier einiges voran­gehen wird.

BRSG II und ZuFinG II beträfen ja nicht nur die Versorgungswerke, sondern hätten eine deutlich breitere Außenwirkung. „Hier geht es um die Stärkung der Altersvorsorge im Grundsatz, die Stärkung von privatem Kapital für Infrastrukturprojekte zur Energiewende. Dabei handelt es sich um größere Projekte, bei denen die Versorgungswerke durchaus einen Teilbereich mitbespielen können“, ist sich Rothbart der rund 295 Milliarden Euro Kapitalanlagen ­bewusst, die sein Verband repräsentiert.

Traditionell sind Versorgungswerke stärker in Real Assets investiert als andere Investoren. Während Aktien und Beteiligungen im Schnitt über alle 91 berufsständischen Versorgungswerke rund 34 Prozent ausmachen, liegt der Immobilienanteil bei zirka 19 Prozent. Von 2001 bis 2014 war Rothbart Leiter Steuern und Finanzen beim Zentralen Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA), er sieht sich deswegen aber nicht als ausgesprochenen Immobilienmann. „Natürlich sind ­Immobilien immer noch eine interessante Anlage, denn sie bieten relativ konstante Cashflows und haben im Regelfall keine so gewaltigen Kurssprünge wie manch andere Assetklasse.“ Aber man müsse sich die Objekte im Einzelfall sehr genau hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit ansehen. „Herr Dr. Krüger hat ja schon darauf hingewiesen, dass der Nachhaltigkeitsgedanke immer stärker präsent wird. Wenn wir Immobilien bis 2045 oder 2050 – was immer das Datum dann sein wird – in die Klimaneutralität bringen müssen, bringt das erhebliche finanzielle und handwerkliche Anstrengungen mit sich“, warnt Rothbart.

Ob die schwächer werdende Lust auf Sustainability in den USA auch nach Europa überspringen werde? „Ich glaube nicht, dass Nachhaltigkeit in Europa aus dem Fokus geraten wird“, meint Rothbart, „aber die neue Regierung versteht vielleicht eher, dass sich Nachhaltigkeit nur dann nachhaltig erreichen lässt, wenn man dabei das Ökonomische nicht aus dem Blick verliert.“ Er ist für eine bessere Balance in der Debatte. „Es geht nicht mit der Brechstange, und jede Investition muss sich am Ende des Tages am Markt rentieren. Sie kennen die Diskussion über den Bundeshaushalt, daher lässt sich auch nicht alles subventionieren.“ Letztlich sei aber der Nachhaltigkeitsgedanke bei den Versorgungswerken immer noch stark verankert, glaubt Rothbart.

Rentnerberg kommt unterschiedlich schnell

Im Auge behalten müssen die Versorgungswerke auch die Altersentwicklung ihrer Mitglieder, denn die demografische Entwicklung macht vor den freien Berufen nicht halt. „Freiberufler arbeiten tendenziell länger als der Durchschnitt, und die Zusammensetzung der Versicherten ist von Versorgungswerk zu Versorgungswerk sehr unterschiedlich“, so Rothbart. Viele Werke wurden in den 1960er-Jahren gegründet, wobei das älteste 100 Jahre alt ist, und die Werke in den neuen Bundesländern wurden erst nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gegründet. „Aber diejenigen, die jetzt größere Alterskohorten haben, die sich in den Ruhestand verabschieden, müssen natürlich ein besonderes Augenmerk auf ihre Liquiditätssteuerung legen“, mahnt Rothbart. Das werde sich dann auch auf die Diversifizierung der Assetklassen auswirken. „Liability-Driven Investing war schon immer in den Genen der Versorgungswerke, wird aber künftig noch stärker in den Fokus der Steuerung geraten“, so Rothbart. Er ist aber überzeugt, dass die Versorgungswerke damit umzugehen verstehen. „Das Thema der alternden Gesellschaft ist ja nicht neu, daher hat man lange Zeit gehabt, sich darauf vorzubereiten. Sowohl das Ehrenamt als auch das Hauptamt in den Versorgungswerken haben sich frühzeitig damit auseinandergesetzt.“

Wir kommen auf die Entwicklung der Lebenserwartung zu sprechen: „Wir haben über viele Jahrzehnte einen fast ­linearen Anstieg der Lebenserwartung gesehen. Aber zuletzt kam es auch hier zu einer Änderung des Verlaufs. Nach der Corona-Pandemie, die zu einer höheren Sterblichkeit ­geführt hat, ist die Lebenserwartung nicht wieder wie im früheren Trend angestiegen. Hier muss man sehen, wie sich das entwickelt; da gibt es eine gewisse Unsicherheit“, meint Rothbart. Das sei aber eine Sache, die bei allen Altersvor­sorgeinstitutionen und -produkten eine Rolle spielt.

Spaßeshalber spekulieren wir darüber, warum die verkammerten Berufe eine längere Lebenserwartung haben als der Durchschnitt. „Ich war zuletzt knapp zehn Jahre beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. Da hatte ich mit Menschen zu tun, deren Berufe körperlich sehr anstrengend sind, was vermutlich auch Einfluss auf deren Lebenserwartung hat. Dass Freiberufler eine höhere Lebenserwartung ­haben, mag an deren weniger unfallträchtigen Arbeitsplätzen liegen. Vielleicht auch an der höheren Bildung, in der sich dann oft auch eine etwas gesündere Lebensführung ­widerspiegelt. Vermutlich kommen da sehr viele Dinge zusammen“, ist sich Rothbart nicht ganz sicher, woran es liegt.

Trotz der Langlebigkeit von Freiberuflern gebe es von diver­sen politischen Richtungen immer mal Überlegungen, ein einheitliches Rentensystem in Form einer Bürgerversicherung zu schaffen. „Genauso wie Herr Dr. Krüger hoffe ich, dass das System der Versorgungseinrichtungen für die verkammerten Berufe an sich so bleibt. Eine Zusammenführung der Systeme in einer allgemeinen Bürgerversicherung würde zwar kurzfristig zu entsprechenden Liquiditätszuflüssen führen, aber wir haben ja auch Anwartschaften, die zu erfüllen sind. Die würden dann entsprechende Aufwendungen nach sich ziehen, sodass am Ende nichts gewonnen ­wäre“, meint Rothbart. Er verweist auf Untersuchungen, die belegen, dass es auf längere Sicht ein Minusgeschäft wäre, wenn alle Gruppen in das Umlagesystem der allgemeinen Rentenversicherung einbezogen würden.

Gefragt, was er sich künftig von der Regulatorik wünscht, antwortet Rothbart: „Als Erstes würde ich gern weg von der aktuellen Anlageverordnung mit ihren strikten Kriterien und Schubkästchen und hin zu einem risikobasierten ­Modell. Die Erfüllung einer Quote allein sagt ja noch nicht 100-prozentig etwas darüber aus, wie das Risiko einer Anlage aussieht.“

Zeitgemäß bleiben

Auch für das BRSG II und das ZuFinG II hätte er noch ­einige Änderungswünsche. „Nehmen Sie das Zukunfts­finanzierungsgesetz: Viele Versorgungswerke halten hohe Mittel in Immobilien-Spezialfonds. Angesichts der Energiewende sollten solche Fonds unbegrenzt PV-Anlagen auf die Dächer und Ladesäulen in den Tiefgaragen einbauen dürfen. Das war bisher jedenfalls nicht ganz klar und sollte klargestellt werden“, meint Rothbart. Schließlich sollte es ohne steuerliche Nachteile möglich sein, Bestandsimmobilien zeitgemäß auf Vordermann zu bringen.

Die Entwicklung von gesellschaftlichen Strömungen, des Kapitalmarktes und von Produkten bleibe schließlich nicht stehen. Die große Aufgabe eines Verbands wie der ABV sei es zu beobachten, wo sich etwas verändert und wie man ­diese Veränderungen am besten in der Regulatorik und im Steuerrecht berücksichtigt. „Als Versorgungswerke müssen wir nicht nur das Versicherungsaufsichtsrecht, sondern auch das allgemeine Kapitalanlagerecht im Blick behalten – und das dann auch noch im Zusammenspiel mit dem Steuerrecht. Ich sehe es als meine Aufgabe bei der ABV an, hier im Zusammenspiel mit Politik und Verwaltung für opti­male Rahmenbedingungen zu sorgen“, sagt Rothbart. Dabei merkt man ihm an, dass er auf eine gehörige Portion Verbandsexpertise zurückgreifen kann.

Anke Dembowski

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