Das Sozialpartnermodell der Energiewirtschaft
Investiert wird in eine globale Multi-Asset-Strategie. Es handelt sich dabei um einen bestehenden Spezialfonds.
Das andere bereits existierende Sozialpartnermodell wurde von den Sozialpartnern der Energiewirtschaft konzipiert. Involviert sind dabei das Energieunternehmen Uniper, der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e. V. (AVEW), die Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen e. V. (AGV Bayern) und die beiden Gewerkschaften ver.di und IGBCE. Versorgungsträger ist die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG (MSPF).
Ähnlich wie beim Konzept der Chemiebranche ist auch bei diesem Plan der finanzielle Aufwand mit dem bereits bestehenden Beitragsplan in der betrieblichen Altersvorsorge vergleichbar. „Durch den Entfall der Garantien und die daraus folgende Möglichkeit für Leistungskürzungen sind wir freier in den Anlagemöglichkeiten. Am Kapitalanlageerfolg partizipieren die Versorgungsempfänger vollständig“, erklärt Christian Pauly, Prokurist des Metzler Sozialpartner Pensionsfonds, und weiter. „Dadurch und durch den Einsatz eines Sicherungsbeitragspuffers lassen sich potenziell höhere und langfristig verlässliche Rentenzahlungen für die Versorgungsberechtigten erwirtschaften.“
Tarifvertrag
Grundlage ist der neu geschaffene Tarifvertrag zur reinen Beitragszusage. „Darin ist festgelegt, dass Mitarbeitende, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, für zukünftige Anwartschaften einmalig zwischen ihrer bestehenden bAV und der reinen Beitragszusage (rBZ) wählen können“, erklärt Pauly. Auch neue Mitarbeitende haben dieses Wahlrecht, allerdings nur für den ersten Monat ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Wählen sie nicht, nehmen die neuen Mitarbeitenden automatisch am Sozialpartnermodell teil. Zunächst steht die Neuordnung zukünftiger Beiträge (Future Service) im Vordergrund, aber prinzipiell ließe sich das Modell auch für bestehende Zusagen (Past Service) einsetzen, meint Pauly. Laut Tarifvertrag setzt sich der Arbeitgeberbeitrag zusammen aus einem Grundbeitrag (2,0 Prozent des Bruttojahresentgelts), einem Matchingbeitrag (ein Drittel des Grundbeitrags bei Arbeitnehmereigenbeiträgen) sowie einem Kosten- und Sicherungsbeitrag von insgesamt 7,0 Prozent der geleisteten Beiträge. Die Mitarbeiter können via Entgeltumwandlung Teile ihres Gehalts in ihren Pensionsplan einzahlen. Falls dadurch Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, gibt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts hinzu. Darüber hinaus können auf betrieblicher Ebene durch ergänzende Betriebsvereinbarungen weitere Arbeitgeberbeiträge und/oder Anspruchsberechtigte (z. B. außertarifliche Mitarbeiter oder Leitende) integriert werden.
Sicherungspuffer
Der durch den Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers finanzierte Sicherungspuffer kann in der Rentenphase nur zum Ausgleich von Marktschwankungen genutzt werden: „Wenn die Renten aufgrund eines schlechten Kapitalmarktumfelds eigentlich gekürzt werden müssten, können dadurch die Leistungskürzungen abgemildert werden“, so Pauly. „Höhe und Dauer der Minderung der Leistungskürzung werden immer vom Sozialpartnerbeirat beschlossen und greifen nicht erst ab einem bestimmten Schwellenwert, sondern unmittelbar“, führt Pauly weiter aus. Wird in der regelmäßigen Überprüfung festgestellt, dass die Kapitalanlage wieder ausreicht, um die Rentenzahlungen zu leisten, endet die Stützung durch den Sicherungspuffer und er kann wieder anwachsen.
Kapitalanlage
Angelegt werden die Gelder in eine Multi-Asset-Strategie eines bereits bestehenden Spezialfonds, der von der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG (MSPF) gemanagt wird. Der MSPF hat im September 2022 die BaFin-Unbedenklichkeitsbestätigung für den dazugehörigen Pensionsplan Metzler rBZ 1 erhalten, als erster Versorgungsträger in Deutschland. Ebenso wie die Chemiebranche schon lange Zeit mit der R+V zusammenarbeitet, kooperiert der Uniper-Konzern bereits seit sechs Jahren mit Metzler Pension Management.
Die Multi-Asset-Strategie besteht aus einem global diversifizierten und nachhaltigen Portfolio. Die langfristig ausgerichtete strategische Asset Allocation (SAA) wird gemeinsam von Metzler und dem Sozialpartnerbeirat festgelegt. „Berücksichtigt werden dabei die Assetklassen Aktien, Gold, Renten und Immobilien, wofür jeweils Bandbreiten vom Sozialpartnerbeirat festgelegt wurden“, so Pauly.
Im laufenden Betrieb erstellen dann Metzler und die Experten für Asset Liability Management (ALM) von Uniper gemeinsam die jährlichen ALM-Studien. Die anfängliche Zielrendite liegt bei 3,5 Prozent für das Jahr 2023. Außerdem führt Metzler die für den Sozialpartnerbeirat notwendigen Simulationen durch. Aus der ALM-Studie leitet Metzler dann die optimale Gewichtung der strategischen Asset Allocation ab und definiert unterhalb der Meta-Assetklassen die notwendigen Sub-Assetklassen sowie die dazugehörigen Anlagestrategien.
Sozialpartnerbeirat
Während das Day-to-Day-Geschäft von Metzler erledigt wird, überwacht der neu eingerichtete Sozialpartnerbeirat die Kapitalanlage. Er hat auch ein Augenmerk darauf, dass neben dem Ziel einer guten Chance-Risiko-Struktur bei der Kapitalanlage auch ökologische, ethische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.
Außerdem legt der Sozialpartnerbeirat eine Obergrenze für den Sicherungsbeitragspuffer fest. Wenn diese erreicht ist, werden die nachfolgenden Beiträge nicht mehr dem Puffer, sondern den aktiven Versorgungsberechtigten gutgeschrieben, was deren Beiträge erhöht.