Andocken leicht gemacht
Mittlerweile gibt es zwei weitere Sozialpartnermodelle – Nummer fünf und sechs. Das eine gilt für die Bodenverkehrsdienste, das andere für die privaten Omnibusbetriebe Baden-Württemberg. Beide nutzen den Pensionsplan „Metzler rBZ 1“.

Der Zug der Sozialpartnermodelle (SPM) kommt langsam, aber sicher weiter ins Rollen – sechs Jahre nach der Ermöglichung durch das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz möchte man das auch erwarten. Im Januar 2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft, dessen Kernpunkt die Einführung einer „reinen Beitragszusage“ (rBZ) war. Neu an dieser Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) war zum einen, dass solche Modelle ohne Garantien auskommen (müssen), und zum anderen, dass die Gestaltung dieser Versorgungssysteme in den Verantwortungsbereich der Tarifvertragsparteien gelegt wurde – daher der Name „Sozialpartnermodell“.
Ziel: Verbreiterung der bAV
Die Regierung, die damals aus CDU/CSU und SPD bestand (Kabinett Merkel III), erhoffte sich von dieser Form der bAV ein höheres Versorgungsniveau (aufgrund der Kapitalmarktnähe) und eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (wegen des Vertrauensvorschusses, den die Tarifparteien genießen und weil die Arbeitgeber keine Garantien mehr geben müssen). Die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), hielt nämlich große Stücke auf Betriebsrenten. „Die Betriebsrente ist die älteste, wichtigste und kostengünstigste Zusatzversorgung im Alter“, erklärte sie 2017 bei der Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Bundestag. Weil sie federführend bei der Ausgestaltung von Sozialpartnermodellen war, wird diese Form der Rente von einigen auch „Nahles-Rente“ genannt.
Lange Entwicklungszeit
Zunächst dauerte es geraume Zeit, bis die Öffentlichkeit im Herbst 2022 vom ersten Sozialpartnermodell erfuhr. Die lange Entwicklungszeit ist dadurch bedingt, dass zunächst die Sozialpartner eine tarifvertragliche Vereinbarung schließen müssen, um ein entsprechendes Modell zu kreieren. Außerdem müssen die Tarifvertragsparteien ein Steuerungsgremium aus der Taufe heben, das beratende, empfehlende und überwachende Funktion hat. Darüber hinaus gilt es einen Versorgungsträger zu finden, der sich um die Day-to-day-Bewirtschaftung der Kapitalanlage und die Bestandsverwaltung kümmert.
Gemein ist allen SPM, dass es sich aus Sicht der Arbeitgeber um ein Pay-and-forget-System handelt, weil es keine garantierten Mindestleistungen geben darf. Außerdem darf nur eine lebenslange Rentenleistung angeboten werden, die – es gibt ja keine Garantien mehr – in der Höhe schwanken kann. Das Ganze muss von den Tarifvertragsparteien abgestimmt und organisiert werden. Die größten Unterscheidungsmerkmale zwischen den verschiedenen SPM sind
- die Höhe der Beiträge
- die Kapitalanlage
- die Konzeption des kollektiven Sicherheitspuffers
Mittlerweile sechs Sozialpartnermodelle
Inzwischen gibt es sechs Sozialpartnermodelle: Begonnen hat 2022 Uniper, die den Metzler Sozialpartner Pensionsfonds (MSPF) als Versorgungsträger mit ins Boot geholt hat. Einen Monat später folgte der ChemiePensionsfonds, der gemeinsam von der Chemiebranche und der R+V Versicherung ins Leben gerufen wurde. Die Chemiebranche arbeitet mittlerweile mit zwei Versorgungsträgern zusammen, denn neben dem Sozialpartnermodell mit der R+V Versicherung hat die Branche zusätzlich die ZielrenteCHEMIE entwickelt – gemeinsam mit der Höchster Pensionskasse und dem Asset Manager Fidelity International.
Im Januar 2024 legte die Finanzwirtschaft über den BVV, das Branchenversorgungswerk der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute mit Sitz in Berlin, nach und stellte ein eigenes Sozialpartnermodell vor. Zuletzt kamen nun die Bodenverkehrsdienste und die privaten Omnibusbetriebe in Baden-Württemberg hinzu, die beide an den bereits bestehenden Pensionsplan „Metzler rBZ 1“ des MSPF andocken (siehe Tabelle „Bis dato gibt es sechs Sozialpartnermodelle“).
Anzahl wird begrenzt bleiben
Das eine oder andere Sozialpartnermodell mag zwar noch in der Entwicklung sein, aber vieles spricht dafür, dass die Zahl der SPM nicht unendlich groß wird, sondern dass sie auf wenige Modelle beschränkt bleiben, die dann jeweils das notwendige Gewicht erreichen. „Große und schnell wachsende Systeme versprechen die höchste Effizienz, etwa im Hinblick auf Skaleneffekte“, erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch Dr. Rolf Schmachtenberg, der lange Jahre als Staatssekretär im BMAS gearbeitet hat, sprach sich des Öfteren für wenige große Modelle aus, weil große Volumina dafür sorgen, dass es für alle involvierten Parteien interessant ist. Insofern ist nachvollziehbar, dass die beiden jüngsten SPM an einen bestehenden Pensionsplan andocken.
Leichte Andockmöglichkeit
„Das ist eine Besonderheit am Pensionsplan Metzler rBZ 1. Er erhielt bereits im September 2022 die Unbedenklichkeit der BaFin und war von Anfang an offen für andere Tarifvertragsparteien. Als wir 2022 mit Uniper gestartet sind, wollten wir ein Modell kreieren, das nicht nur auf Uniper zugeschnitten ist, sondern an das auch andere möglichst einfach andocken können. Daher sind wir nicht limitiert, was Gewerkschaften und Unternehmensgruppen/Arbeitgeberverbände betrifft, sondern können jeden weiteren Partner, der zu uns passt, hinzunehmen“, erklärt Christian Pauly. Er ist Generalbevollmächtigter der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG in Frankfurt, die als Versorgungsträger für die beiden jüngsten SPM auftritt, und ergänzt: „Die leichte Möglichkeit zum Andocken macht uns spannend für viele Sozialpartner. Schließlich hat nicht jeder die Zeit, die Ressourcen und das Know-how, ein eigenes Sozialpartnermodell zu entwerfen und aufzubauen.“ Nun haben sich also die Bodenverkehrsdienste und die privaten Omnibusbetriebe in Baden-Württemberg angeschlossen.
Breites Kollektiv glättet
Pauly hebt hervor, dass durch die Bündelung mehrerer Branchen in einem Pensionsplan auch das Kollektiv breiter wird, was den Charme hätte, dass Branchen- und regionale Risiken bei der Langlebigkeit ausgeglichen werden könnten. „Bei einem Sozialpartnermodell, das nur für eine einzige Branche offen ist, kann das Kollektiv einen Branchen-Bias aufweisen, wenn sich die Sterblichkeiten sehr ähneln.“
Weil in einem Pensionsplan alle gleich zu behandeln sind, müssen die andockenden Tarifverträge weitgehend inhaltsgleich mit den zuvor vereinbarten Tarifverträgen sein, um unter einem einzigen Pensionsvermögen gebündelt werden zu können. „Die beiden jetzt neu hinzugekommenen Branchen haben auf der einen Seite einen Lohn- und Gehaltstarifvertrag geschlossen und auf der anderen Seite einen eigenständigen bAV-Tarifvertrag. Dieses Set-up hat sich bewährt“, verweist Pauly darauf, dass es wichtig ist, diese beiden Tarifverträge separat abzuschließen. Sowohl der Pensionsfonds als auch das Sicherungsvermögen sind für alle darin gebündelten Tarifverträge identisch, sodass hier Skaleneffekte erzielt werden können.
Was die monatlichen Arbeitgeberbeiträge betrifft, hat jedes Sozialpartnermodell seine eigene Beitragslogik. Im Durchschnitt liegt der Arbeitgeberbeitrag bei etwa drei Prozent des monatlichen Bruttogehalts des jeweiligen Mitarbeiters. „Dazu macht der Arbeitnehmer – je nach Regelung im jeweiligen Tarifvertrag – eventuell noch eine freiwillige oder eine verpflichtende (Mindest-)Entgeltumwandlung“, beschreibt Pauly, was an Beiträgen vereinnahmt wird. Ohnehin müssen Arbeitgeber seit 1. Januar 2022 auf Anfrage der Beschäftigten eine Entgeltumwandlung ermöglichen.
Globale Multi-Asset-Strategie
Was die Kapitalanlage betrifft, handelt es sich beim Pensionsplan Metzler rBZ 1 um eine Multi-Asset-Strategie mit den Meta-Assetklassen Aktien, Gold, Renten und Immobilien. Sie setzt auf einem Spezialfonds auf, den es bereits vor Einführung des ersten SPM gab. Im Tagesgeschäft ist der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG (MSPF) für die Kapitalanlage verantwortlich. Für die einzelnen Assetklassen hat der Sozialpartnerbeirat jeweils Bandbreiten beschlossen. „Darüber hinaus hat der Sozialpartnerbeirat eine eigene Nachhaltigkeitsrichtlinie festgelegt, die für uns bindend ist“, ergänzt Pauly.
Attraktive Zielrenditen
Mit dieser Allokation wird eine Zielrendite zwischen 3,5 und 7,5 Prozent per annum angestrebt. „Im Mittel werden es um die fünf Prozent sein, was eine attraktive Verzinsung ist“, meint Pauly. Insofern mache sich der Verzicht auf Garantien im Portemonnaie der Rentner direkt bemerkbar. „Mit jedem weiteren Tarifabschluss, den es in dieser Form gibt, wird die Versicherungsindustrie nervöser“, beobachtet Pauly, denn die Versicherer würden merken, dass ihre Verträge gekündigt werden, „zumindest nach vorn hin“, so Pauly. In der Vergangenheit hätten die Versicherer gutes Geschäft in der bAV gemacht, ganze Fachteams für Gruppenverträge aufgebaut, aber die Performance habe sich für langfristige Vorsorgeverträge eben oft als nicht sehr attraktiv erwiesen.
Sicherungspuffer
Die Härten, die der Kapitalmarkt aufweisen kann, werden bei SPM grundsätzlich mit einem Sicherungsbeitragspuffer abgefedert. Beim Metzler Sozialpartner Pensionsfonds werden die Beiträge für den Sicherungspuffer allein durch die Arbeitgeber aufgebracht und betragen vier Prozent vom Hauptbeitrag. Angelegt wird er im selben Vehikel wie die Hauptbeiträge. Somit landet alles im selben Kapitalanlagetopf: die eingesammelten Beiträge für die Aktiven, das Kapital für die Rentner und die Sicherungsbeiträge. „Das haben wir gemeinsam mit dem Sozialpartnerbeirat entschieden. Es reduziert die Komplexität, sodass die Kosten niedrig gehalten werden können“, sagt Pauly.
Der Sicherungspuffer kann in der Rentenphase nur zum Ausgleich von Rentenkürzungen genutzt werden: „Wenn die Renten aufgrund eines schlechten Kapitalmarktumfelds und eines Unterschreitens des Kapitaldeckungsgrads von 100 Prozent gekürzt werden müssten, können dadurch die Leistungskürzungen vollständig oder teilweise abgemildert werden“, so Pauly. „Höhe und Dauer der Minderung der Leistungskürzung (MLK), das heißt die Verwendung des Sicherungspuffers, werden dabei vom Sozialpartnerbeirat beschlossen“, führt Pauly weiter aus. Wenn dieser entscheidet, dass die Rentenkürzung komplett kompensiert werden soll, bleibt die Auszahlungssumme an die Rentner in der Höhe unverändert.
Wird bei der regelmäßigen Überprüfung festgestellt, dass die Kapitalanlage wieder ausreicht, um die Rentenzahlungen zu leisten, endet die Stützung durch den Sicherungspuffer, sodass dieser wieder weiter anwachsen kann. „Nach jeder Rezession gibt es zum Glück wieder einen Aufschwung“, so Pauly.
Mithilfe einer ALM-Studie wird ermittelt, welches Volumen der Sicherungspuffer langfristig haben sollte, um für die vom Sozialpartnerbeirat angestrebten Kompensationszwecke ausreichend groß zu sein. Der Sozialpartnerbeirat definiert eine Obergrenze für den Sicherungspuffer. Ist sie erreicht, zahlen die Arbeitgeber keinen Sicherungsbeitrag mehr, sondern einen Zusatzbeitrag (gespeist aus den „entfallenen“ Sicherungsbeiträgen), der allerdings als Kopfpauschale auf die Konten der Arbeitnehmer verteilt wird. „Für die Arbeitnehmer wirkt das wie ein Beitragsturbo in sehr guten Marktphasen“, meint Pauly.
Auch für die Rentner gibt es einen Turbo: „Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wir täglich den Kapitaldeckungsgrad der Rentner in der Rentenbezugsphase überwachen müssen. Er kann zwischen 100 und 125 Prozent schwanken“, erklärt Pauly. Überschreitet der Kapitaldeckungsgrad die Grenze von 125 Prozent, erhalten die Rentner eine Rentenerhöhung; unter 100 Prozent werden die Renten abgesenkt – oder der Puffer kommt zum Einsatz. „Beim Übergang von der aktiven in die Rentenphase gehen wir von einem Kapitaldeckungsgrad von 112,5 Prozent aus“, erklärt Pauly die Systematik.
Sozialpartnerbeirat und Puffer
Der Sozialpartnerbeirat wurde bereits beim ersten SPM, das Metzler gemeinsam mit Uniper aus der Taufe gehoben hat, eingerichtet. Er ist paritätisch besetzt, was die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite angeht, und kann in der Besetzung variieren, je nachdem welche Branchen an den Pensionsplan andocken. „Der Sozialpartnerbeirat freut sich über jedes neue Mitglied auf der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite“, so Pauly.
Der Beirat trifft sich regelmäßig und kommt außerdem immer dann zusammen, wenn der Kapitaldeckungsgrad den Korridor nach oben oder unten verlässt. Dann entscheidet er, ob die Rentenzahlungen angepasst werden, und wenn ja, um wie viel und für wie lange.
„Weder die Bodenverkehrsdienste noch die Busfahrer in Baden-Württemberg hatten bisher eine eigene branchenweite bAV. Für die Entgeltumwandlung bieten einige Arbeitgeber allenfalls einen Direktversicherungsvertrag mit einer Versicherung an. Insofern tragen wir zur politisch gewünschten Verbreiterung der bAV bei“, stellt Pauly fest.
Die Bodenabfertigungsdienstleister sind am 1. Februar 2025 gestartet. Pauly schätzt, dass hier etwa 13.000 Mitarbeiter mitmachen – und zusätzlich die Neueinstellungen ab 2025. Als Tarifparteien stehen auf der Arbeitnehmerseite die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und auf der Arbeitgeber-seite die Arbeitgeberverbände ABL (Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr e.V.) und VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 31. März 2025 den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des bAV-Tarifvertrags der Bodenverkehrsdienste (TV bAV BVD) veröffentlicht. „Dies ist ein sehr positives Signal des BMAS, da es einerseits die Verbreitung der rBZ fördert und andererseits die Arbeitgeber der Bodenverkehrsdienste einbindet, die bisher nicht Mitglied in einem der beiden Arbeitgeberverbände sind“, kommentiert Pauly die Veröffentlichung. Er verweist darauf, dass die Bundesregierung jederzeit die Möglichkeit hat, Tarifverträge als allgemein verbindlich zu erklären. Die Baubranche sei ein sehr gutes Beispiel dafür, wie gut dies in der bAV funktioniert, weil hier die Arbeitgeberseite auf zahlreiche kleinere und mittelgroße Baubetriebe versprenkelt ist.
Vorzeigemodell für den Mittelstand
Die Busfahrer in Baden-Württemberg starten offiziell mit dem Tarifvertrag zum 1. Januar 2026. „Hier erwarten wir, dass etwa 9.000 Mitarbeiter mitmachen, verteilt auf rund 350 Arbeitgeber“, so Pauly. Bei den Busfahrern stehen auf der Arbeitnehmerseite ebenfalls die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und auf der Arbeitgeberseite der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. (WBO). „Der Anschluss der Busfahrer aus Baden-Württemberg zeigt, wie gut die rBZ in den deutschen Mittelstand passt. Daher hoffen wir, dass weitere Omnibusunternehmerverbände aus anderen Bundesländern hinzukommen“, so Pauly. Zusammen mit dem SPM von Uniper sind es dann insgesamt etwa 25.000 bis 26.000 Versorgungsberechtigte, für die in den Pensionsplan Metzler rBZ 1 eingezahlt wird. Das Vermögen werde zwar peu à peu hineinfließen, aber der Pensionsplan habe bereits jetzt das Potenzial, dass das Volumen in wenigen Jahren im dreistelligen Millionenbereich liegt, verweist Pauly auf erzielbare Skaleneffekte.
Zuwachs erwünscht
„Nach vorn hin sind wir optimistisch, denn wir sind noch mit verschiedenen Sozialpartnern in Gesprächen, die das auch wollen. Darunter sind einige Branchen, die bisher in der bAV unterversorgt sind“, sagt Pauly und verweist darauf, dass in der Vergangenheit Altersversorgungszusagen oft daran gescheitert sind, dass sich sehr viele Arbeitgeber im deutschen Mittelstand das Risiko einer bAV nicht leisten konnten. „Dazu gibt es genügend Negativbeispiele – beispielsweise in der Gesundheitsbranche, wo Unternehmenssanierungen oftmals an den bestehenden bAV-Verpflichtungen scheitern“, ist Pauly kritisch.
Auch angesichts der Transformation der Automobilindustrie mit ihren teilweise großen Pensionsverpflichtungen sei in der näheren Zukunft noch Ungemach zu erwarten. „Heute überlegen sich die Arbeitgeber, ob sie sich das Bilanzrisiko der bAV noch leisten können“, beobachtet Pauly. Das heiße aber nicht, dass sie ihren Arbeitnehmern nichts geben möchten. „Hier sind dann Sozialpartnermodelle in Form der reinen Beitragszusage, bei denen der Arbeitgeber keine langfristige Garantieverpflichtung eingeht, der richtige Weg“, ist Pauly überzeugt. „Wertpapiergebundene Direktzusagen können sich nur die ganz großen Unternehmen leisten, aber nicht der deutsche Mittelzustand, der aber insgesamt sehr viele Mitarbeiter beschäftigt. Für den ist die reine Beitragszusage genau das Richtige.“
Pauly ist überzeugt, dass die reine Beitragszusage politisch die einzige Zukunftsoption ist, um die Durchdringungsrate der bAV nachhaltig zu erhöhen – das zeigten auch die Beispiele der Bodenverkehrsdienste und der Busfahrer. „Auf betrieblicher Ebene ist das kaum zu stemmen. Das Set-up eines bAV-Modells hinzustellen, kostet schnell mehrere Millionen Euro. Man muss also eine Aggregationsebene höher gehen, auf die tarifvertragliche Ebene, dann geht es. Und der Mittelstand braucht ja Fachkräfte. Denen muss er etwas bieten!“ Für wahrscheinlich hält er, dass die Politik noch etwas tun wird, um Geringverdiener in der bAV zu fördern. Dass aber die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung wegfällt, glaubt Pauly eher nicht, zumindest nicht auf mittlere Sicht. „Dazu ist die finanzielle Situation der Krankenkassen zu prekär.“
Transparenz für Beitragsflüsse
„Wir bieten volle Transparenz. Für die Bestandsverwaltung arbeiten wir unter anderem mit der Energie-Pensions-Management zusammen“, berichtet Pauly. Das Portal nennt sich „pension360“, und dort können die Arbeitnehmer beispielsweise einsehen, ob und wann der Arbeitgeber seine Beiträge gezahlt hat. Das Portal deckt alles ab, was im Rahmen einer Begleitung über den gesamten Lebenszyklus notwendig ist. Die Entwicklung des Versorgungskapitals, die Performance und verschiedene Rentensimulationen werden den Versorgungsberechtigten zudem im Rahmen ihrer jährlichen Anwartschaftsmitteilung kommuniziert und im individuellen Portal-Postfach eingestellt. „Noch mehr ergibt wenig Sinn, da der Versorgungsberechtigte sonst den Überblick verliert“, meint Pauly. Der Sozialpartnerbeirat bekommt darüber hinaus zusätzliche Reportings für die Durchführung und Steuerung. Er könne zum Beispiel täglich die Bewertung und die Allokation einsehen, wenn er dies will. „Ansonsten erhält der Sozialpartnerbeirat unser monatliches Kapitalanlage-Reporting. Wir berichten dabei immer die Netto-Netto-Renditen“, erklärt Pauly. Darin sind nicht nur die Kapitalanlagekosten berücksichtigt, sondern auch alle anderen tatsächlichen Kosten – zum Beispiel für die Bestandsverwaltung oder den Versorgungsträger.
Es bleibt abzuwarten, ob die bisher überschaubare Zahl an Sozialpartnermodellen tatsächlich die erhoffte Breitenwirkung erzielen kann oder ob es sich um Nischenlösungen für bestimmte Branchen handelt. Die Abhängigkeit von der Bereitschaft der Tarifpartner zur Gestaltung und die Komplexität der Modelle könnten weiterhin Hürden für eine flächendeckende Einführung darstellen. Zudem bleibt zu beobachten, inwieweit die Versprechen attraktiver Renditen ohne Garantien tatsächlich realisiert werden können und ob und wie gut Sicherungspuffer in turbulenten Marktphasen funktionieren. Die Zeit wird zeigen, ob die reine Beitragszusage die wünschenswerte Steigerung der bAV-Durchdringung bewirkt.
Anke Dembowski