Zu wenig Kapital: Abwicklung
Die Kölner Pensionskasse und die Pensionskasse der Caritas, beide in Personalunion geführt, werden abgewickelt. Das hat die BaFin angeordnet, sie begründet dies mit der Nichterfüllung der Mindestkapitalanforderungen. Beide Pensionskassen beschlossen zwar Sanierungskonzepte zum Ausgleich der bilanziellen Fehlbeträge, um die fortlaufenden Leistungen der Versicherten und Rentenzahlungen sicherzustellen. Für das Recht, neues Versicherungsgeschäft abzuschließen oder bestehende Vereinbarungen zu erweitern oder zu verlängern, reichten diese Bemühungen jedoch nicht. Daher wechselten beide Pensionskassen per Jahresultimo 2020 in den Status der Liquidation. Die beiden Pensionskassen werden die bestehenden Altersvorsorgeverträge ihrer Mitglieder weiterhin planmäßig abwickeln und damit über einen sehr langen Zeitraum weiter tätig sein.
Die beiden Pensionskassen sind die Ersten, die die Aufsicht in die Liquidation schickt. Ungemach droht auch der Deutschen Steuerberater-Pensionskasse aus Bonn, die sich in einem Verwaltungsverfahren derzeit gegen die Abwicklung durch die BaFin wehrt.
Info: www.koelner-pensionskasse.de