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1/2023 | Steuer & Recht

Alle müssen Daten liefern!

Die Digitale Rentenübersicht ist auf der Zielgeraden. Die erste Betriebsphase hat bereits begonnen, und die Vorsorgeanbieter laufen sich warm, um die benötigten Daten für das neue Onlineportal zu liefern.

Eigenvorsorge erleichtert: Die Bürger sollen ihre träger- und säulenübergreifenden Vorsorgeinformationen aus dem elektronischen Portal exportieren können, beispielsweise um sich damit unabhängig über ergänzende Altersvorsorgemöglichkeiten beraten zu lassen.
Eigenvorsorge erleichtert: Die Bürger sollen ihre träger- und säulenübergreifenden Vorsorgeinformationen aus dem elektronischen Portal exportieren können, beispielsweise um sich damit unabhängig über ergänzende Altersvorsorgemöglichkeiten beraten zu lassen.

© Klaus Eppele | stock.adobe.com

Ob die Hoffnung berechtigt ist, wonach Menschen besser für ihren Ruhestand vorsorgen, wenn sie einen genaueren Überblick über die Höhe ihrer Rentenansprüche haben, wird sich weisen. Trotzdem versucht die Politik schon heute, das zukünftige soziale Sicherungssystem zu entlasten, indem Einzelne transparenter über die zu erwartenden Leistungen informiert werden.

Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Bundesregierung am 17. Februar 2021 das Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digitalen Rentenübersicht (Rentenübersichtsgesetz). Paragraf 1 umreißt Zweck und Anforderung des neuen digitalen Serviceangebots: „Die Digitale Rentenübersicht dient der Verbesserung des Kenntnisstandes der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorge und enthält Informationen insbesondere über deren Höhe. Die Informationen sollen verlässlich, verständlich und ­möglichst vergleichbar sein.“ In Arbeit ist das Konzept einer verbesserten Vorsorgeinformation schon länger. So hat die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) dazu bereits 2004 ein Perspektivenpapier vorgelegt, und 2013 wurde die Idee in das CDU/CSU-Wahlprogramm aufgenommen.

Die Grundidee ist gut

Das Grundkonzept stößt auf breite Zustimmung – wer wollte schon eine höhere Transparenz für die Bürger schlecht finden? „Der Gedankengang hinter der Idee ist gut, denn die digitale Rentenübersicht gibt Bürgern einen Überblick: Was habe ich alles an Altersvorsorge? Das gilt für die verschiedenen Vorsorgebausteine der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge, zum Beispiel auch nach mehreren Jobwechseln. Mit der Übersicht, die sich auch ­exportieren lässt, kann der Einzelne zu seinem Berater gehen und sich informieren, wie er seine Altersvorsorge ergänzen kann. Das verhindert, dass die Bürger zu spät aufwachen und dann sehen: Ui, es wird eng!“, sagt Martin Stenger, der bei Franklin Templeton den Vertrieb für das Versicherungsgeschäft in Deutschland leitet und auch stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss Altersvorsorge im deutschen Fondsverband BVI ist.

Erfahrungen im Ausland

Er verweist darauf, dass es in anderen Ländern bereits ­zusammenfassende Rentenübersichten gibt: „Andere Länder haben schon früher eine Rentenübersicht für ihre ­Bürger eingeführt, beispielsweise Schweden und die Niederlande“, so Stenger. Allerdings kursieren auch immer wieder Berichte darüber, dass dort längst nicht alle Bürger die Informationen nutzen, beispielsweise den sogenannten „Orange Letter“ in Schweden öffnen, geschweige denn die Informationen lesen und umsetzen. „Natürlich, ohne Eigenverantwortung hilft die beste Übersicht nichts. Das wird auch in Deutschland so sein“, meint Stenger, „die Bürgerinnen und Bürger müssen die Konsequenzen und den Nutzen schon selbst daraus ziehen.“

Stufenweise Verwirklichung

In Deutschland werden die Informationen von der neu errichteten „Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) gebündelt, die bei der Deutschen Renten­versicherung Bund angesiedelt ist. Sie soll das elektronische ­Portal entwickeln und vorantreiben.

„Vorsorgeeinrichtungen können alle fachlichen und technischen Informationen auf folgender Webseite entnehmen: https://zfdr-vorsorgeeinrichtungen.drv-bund.de/“, teilt die ZfDR mit und ruft auf: „Die Digitalen Rentenübersicht lebt von der Anzahl der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen, die die Vorsorgeansprüche an die ZfDR übermitteln. Eine hohe Abdeckung ist ­daher besonders wichtig.“ Bei ihren Aktivitäten steht die ZfDR unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und erhält die entstehenden Verwaltungskosten vom Bund erstattet.

Die erste Pilotphase des neuen Onlineportals ist am 16. Dezember 2022 gestartet und soll 12 Monate dauern. Während dieser Phase wird das Portal mit freiwillig angebundenen Vorsorgeeinrichtungen und freiwillig teilnehmenden Nutzern erprobt und evaluiert. „Im Zuge der öffentlichen Freischaltung, die für Mitte 2023 geplant ist, werden bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in der Lage sein, ihre Anwartschaften im Onlineportal einzusehen. Der GDV wirbt gegenüber seinen Mitgliedern für eine frühzeitige ­Anbindung an das Portal“, teilt Jörg Asmussen, Haupt­geschäftsführer des GDV, auf Anfrage mit und fährt fort: „Ab April soll die Erprobung der Datenkommunikation mit Werten von fiktiven Personen und Standmitteilungen möglich sein. Parallel dazu arbeiten die Versicherungsunternehmen daran, die technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen Datentransfer mit der ZfDR beziehungsweise den IT-Dienstleistern zu gewährleisten. Der GDV ist zuversichtlich, dass der Datenmeldeprozess ohne nennenswerte Verzögerungen oder Störungen funktionieren wird.“

Ende 2023 soll der Regelbetrieb starten. „Ab Ende 2023 ist das Portal für die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten nicht mehr freiwillig, sondern sie müssen ihre Daten einliefern“, stellt Stenger klar. Aktuell ist in 2023 die Anbindung freiwillig. Im Gesetz ist bereits eine Pflicht zur Anbindung angelegt, der Stichtag steht allerdings noch aus. Die Verpflichtung betrifft dann alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die schon jetzt zum Versand regelmäßiger Altersvorsorge-Informationen verpflichtet sind.

Erst wenige liefern Daten

„Die Behörde geht von etwa 1.800 Vorsorgeeinrichtungen aus, die ihre Daten einliefern müssen“, sagt Karsten Herrich, der bei der Gothaer den Bereich Leben Systeme leitet. Daneben arbeitet er in einer Arbeitsgruppe des GDV mit, in der es um die Digitale Rentenübersicht geht. Noch sieht es nicht nach einem Wettlauf aus, dass jeder Anbieter der Erste sein möchte, der seine Daten liefert. „Aktuell ist eine zweistellige Zahl von Vorsorgeeinrichtungen angebunden. Zudem gehen fortlaufend Anbindungsersuchen bei uns ein. Wir sind bereits auf einem guten Weg“, teilt die ZfDR auf Anfrage von Institutional Money mit. Dabei wird es den Produktanbietern relativ leicht gemacht – zumindest im ersten ­Anlauf. Sie brauchen lediglich die Bestandsinformationen zu liefern, die sie ihren Kunden oder Rentenanwärtern ­ohnehin zur Verfügung stellen, selbst wenn es nur einmal jährlich ist.

Wacker vorangeschritten ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, die bereits die Ansprüche ihrer Rentenanwärter in das Portal einstellt. Ansonsten ist bis dato niemand von den Trägern der obligatorischen ersten Säule vertreten – ­weder die Beamtenversorgung noch die berufsständischen Versorgungswerke oder die Alterssicherung der Landwirte.

Auch die Träger der zweiten Säule äußern sich verhalten. Man habe derzeit viele andere Baustellen wie diverse Stresstests, die eigene Risikobeurteilung (ERB), die nationale Kosten-Bestandsaufnahme sowie das Abschmelzen der stillen Reserven als Konsequenz des Zinsanstiegs. Die damit verbundenen Aufgaben sorgen dafür, dass auch die Vertreter der zweiten Säule keine Langeweile haben und sich nicht drängeln, Vorreiter bei der Digitalen Rentenübersicht zu sein. „Wir finden die Digitale Rentenübersicht grundsätzlich gut. Einige Träger warten aber noch ab, bis mehr Erfahrungen mit dem technischen Anbindungsprozess vorliegen. ­Andere wollen wohl nicht unnötig früh laufende Kosten für den Serverbetrieb erzeugen“, erklärt Klaus Stiefermann, ­Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche ­Altersversorgung (aba). Er ergänzt: „Es sind aber bereits mehrere Einrichtungen der betrieblichen Vorsorge ange­bunden, und einige große Einrichtungen stehen kurz vor der Anbindung.“

Auch von den Anbietern der Produkte in Säule drei, der privaten Vorsorge, liefern erst wenige Unternehmen Daten. Aus der Versicherungsbranche waren etwa ein halbes Dutzend Vertreter seit Beginn der Pilotphase dabei. „Wir sind zwar nicht im Dezember eingestiegen, haben aber vor, noch im Lauf des Jahres in die Pilotphase einzusteigen“, sagt Karsten Herrich von der Gothaer. Er erklärt, dass die Anbindung in zwei Etappen verläuft: „Zunächst müssen wir identifizieren, welche Gesellschaften der Gothaer Gruppe zur Datenlieferung verpflichtet werden.“ In seinem Haus seien das vier Gesellschaften, darunter die Gothaer Pensionskasse und die Gothaer Leben. „Im zweiten Schritt ist zu klären, welche Arten von Daten zu liefern sind und ob wir in der Lage sind, diesen Umfang im gewünschten Format zu liefern. Wir haben festgestellt: Wir können liefern!“ Zum Sammeln des Datenvorrats im Haus setzt die Gothaer eine Standardsoftware der MSG ein, die auch andere Gesellschaften nutzen.

Inhaltlich müssen Lebensversicherer lediglich die Informationen liefern, die sie ihren Kunden bisher in Form der jährlichen Mitteilung zur Verfügung stellen. Herrich erklärt den Weg: „Der Bürger stellt seine Anfrage bei der ZfDR, die dann unter anderem beim GDV nachfragt, ob Datensätze für diese Steuer-ID vorliegen.“ Dazu pingt der GDV alle bei ihm angeschlossenen Vorsorgeträger an. „Das hat den Vorteil, dass der Bürger selbst eine Vorauswahl von Unternehmen treffen kann, aber nicht muss, beispielsweise wenn er gar nicht weiß, bei welchem Unternehmen er Vorsorgeverträge hat“, sagt Herrich. Insofern übernimmt die GDV-Dienstleistungsgesellschaft GmbH eine wichtige Clearing-Funktion, die auch Nichtmitgliedern sowie branchenfremden Unternehmen offensteht. „Wir melden dem GDV, zu welchen Steuer-IDs wir Daten vorliegen haben. Nur wenn es einen Treffer gibt, fragt der GDV bei uns die Daten ab, und wir liefern den Datensatz in Form eines PDF-Dokuments an den GDV“, erklärt Herrich den Datenfluss.

Andere Vorsorgeeinrichtungen binden sich direkt an die ZfDR an, ohne die Dienstleistung eines Intermediärs wie der GDV-Dienstleistungsgesellschaft zu nutzen. In beiden Fällen befindet sich bei der ZfDR keine Datenbank, die dauerhaft gefüttert werden muss, sondern die Anbieter brauchen die Daten nur zu liefern, wenn der Bürger die Übersicht anfragt. Fünf Werktage haben die Anbieter dann Zeit, die Daten bereitzustellen. Bisher gibt es keine Begrenzung, wie oft der Bürger eine solche Übersicht anfordern kann.

„Von den Anbietern der privaten Vorsorge sind insbesondere diejenigen am Start, die ein bestehendes Riester-Produkt haben. Alle arbeiten derzeit an den Schnittstellen“, ­erklärt Stenger, was bei den Produktanbietern los ist. „Die Fondsbranche ist hoch motiviert, ihre Daten einzuliefern, weil sie einen Etappensieg für das von ihr vorgeschlagene Konzept eines ‚Fondsspardepots‘ erzielt hat.“

Fondsanbieter sind dabei

Der Etappensieg besteht darin, dass es dem deutschen Fondsverband BVI gelungen ist, dass Fondsprodukte in die Digitale Rentenübersicht aufgenommen wurden. Die Branche wertet das als eine Anerkennung seitens des Gesetz­gebers, dass Fondsprodukte zur Altersvorsorge zählen. Die Marktakteure, die auch lebenslange Renten anbieten können, sehen das anders und argumentieren, dass einzig und allein Produkte, die eine lebenslange Rente ermöglichen, zur Altersvorsorge im engeren Sinne zählen (mehr zum Fondsspardepot siehe Kasten „Tuning-Ideen für Riester“).

Die Fondsbranche ist zufrieden, dass die fondsbasierte Vorsorge sowohl mit als auch ohne Versicherung als Vorsorge wahrgenommen wird. „Es ist gut, dass Anbieter künftig auch nicht geförderte Fondssparpläne, die mindestens bis zum Ende des 60. Lebensjahres laufen, an die Digitale Rentenübersicht melden dürfen“, erklärt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI, und weiter: „Damit hat der Gesetzgeber Fonds zum ersten Mal als Altersvorsorgeprodukt berücksichtigt. Die Bürger erhalten durch die Erweiterung der Produktpalette einen noch umfassenderen Überblick über ihre individuelle Alterssicherung.“

Was zählt zur Altersvorsorge?

Stenger sieht jedoch noch Erweiterungsmöglichkeiten: ­„Immobilien, normale Wertpapierdepots oder Konten sind bisher nicht in der Digitalen Rentenübersicht enthalten, ­obwohl natürlich auch sie für viele Menschen einen Vor­sorgebaustein darstellen.“ Er verweist darauf, dass sich da­rüber die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ unterhält, die von der Bundesregierung eingerichtet wurde und in der der BVI Mitglied ist. „In dieser Fokusgruppe sollen verschiedene Reformoptionen für die private Altersvorsorge diskutiert und entwickelt werden“, erklärt Stenger und weiter: „Vermutlich werden wir künftig nicht mehr die Produkte erleben, wo ein einzelner Blockbuster drin ist, sondern Altersvor­sorge wird portfoliogetrieben sein. Sie wird ein Kerninvestment und verschiedene Satelliten beinhalten, die aus Fonds unterschiedlicher Fondsgesellschaften bestehen können.“

Er verweist darauf, dass man in anderen Ländern nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Entsparphase deutlich aktienlastiger ist als in Deutschland. „Zielmaximierung bei der dritten Säule der Altersvorsorge sollte eine auskömmlich hohe monatliche Zahlung sein. Bei einer aktienlastigen Investition – auch während der Entsparphase – ist einfach mehr drin für den Kunden! Wir bieten hier unseren Produktpartnern digitale Unterstützung an. Sie können das entsprechende Berechnungstool ‚Goals Optimization En­gine‘ in ihre Angebotssoftware einbauen, sodass die Kunden verschiedene Anlagemöglichkeiten simulieren können, um zu sehen, wie sie am besten ihr Ziel erreichen können.“

Klar ist: Je umfassender die Übersicht der verschiedenen Bausteine ist, die einem Individuum für die Altersvorsorge zur Verfügung stehen, desto besser – vorausgesetzt, die Sache bleibt für die Bürger übersichtlich.

Zugang über Steuer-ID

Datenschutzrechtlich stellt ein Onlineportal mit den aggregierten Vorsorgedaten von Individuen natürlich eine Herausforderung dar; insbesondere in Deutschland, wo man beim Thema Datenschutz höchst sensibel ist. Für den Abruf ihrer Daten müssen die Nutzer auf der Internetseite der Zentralen Stelle der Digitalen Rentenübersicht angemeldet sein. „Die Politik hat es geschafft, dass man sich über seine ­Steuer-Identifikationsnummer identifizieren kann“, freut sich Stenger über die gefundene Lösung.

Noch vor der Übermittlung der Steuer-ID gilt es, sich zu authentifizieren. „Hier ist das Problem, dass das derzeit nur über den Personalausweis mit Onlinefunktion (eID) und ­eine Smartphone-App oder alternativ mit einem Kartenlesegerät geht. Beides zusammen ist aber noch nicht so verbreitet“, sagt Karsten Herrich. „Meiner Meinung nach sollte es auch noch andere Authentifizierungsmöglichkeiten ohne große technische Hürden geben. Von einem möglichst leichten Zugang für alle Bürger wird abhängen, wie die ­Digitale Rentenübersicht angenommen wird.“ Außerdem ist eine intensive Kommunikation der Regierung zum Jahreswechsel wichtig, um das neue Portal in den Fokus der ­Öffentlichkeit zu rücken.

Komplexität nicht abgebildet

Die Digitale Rentenübersicht gibt jedem Bürger einen Überblick, welche Verträge er hat und welche Ansprüche daraus bereits erreicht sind. „Bei Versicherungsprodukten sieht der Bürger das, was auch jetzt schon laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der jährlichen Mitteilung der Versicherer stehen muss. Handelt es sich um einen Barwert oder um ­eine monatliche Rente? Hat der Vertrag bereits Überschussanteile erlangt, und inwieweit sind diese garantiert?“, erklärt Herrich, wie die Information aufzuschlüsseln ist. „Bei fondsgebundenen Produkten wird in den jährlichen Mitteilungen beispielsweise mit null, zwei, vier und fünf Prozent hochgerechnet.“ In der GDV-Arbeitsgruppe unterhalte man sich noch darüber, wie man die unterschiedlichen Versicherungsarten am besten hochrechnen kann, denn bei älteren Versicherungsprodukten sei das nicht genau definiert. „Wir als Haus verpflichten uns heute schon zu einem bestimmten Umrechnungsfaktor, stellen unseren Kunden also dar, welche garantierte Rente sie pro 10.000 Euro Fondsver­mögen, das sie bis zum Renteneintritt aufgebaut haben, ­erhalten werden“, sagt Herrich, wie es bei der Gothaer gelöst wird.

Auch wenn der Anfang gemacht ist, besteht weiteres Entwicklungspotenzial. „Übersichtlich ist die Digitale Rentenübersicht schon, aber im jetzigen Stadium handelt es sich erst um eine sehr grobe Auflistung, die beispielsweise keine Vor- und Nachsteuerbetrachtung oder den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen beinhaltet“, zeigt Strenger auf, was noch möglich ist.

Gute Ausgangslage für Berater

„Immerhin können die Bürger ihre Daten exportieren und damit zu einem Berater gehen, der mit ihnen klären kann, was aus den verschiedenen Vorsorgebausteinen nach ­Steuern und Sozialabgaben netto rauskommt“, zeigt Stenger einen Ausweg auf. Insofern bietet die Digitale Rentenübersicht eine gute Ausgangslage für Berater. Auch sonst wird das Portal Einfluss auf den Finanzvertrieb haben. „Viele ­Vertriebseinheiten werden ihre Partner künftig danach auswählen, ob sie ihre Daten in die Digitale Rentenübersicht einliefern oder nicht.“

Anke?Dembowski

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