Institutional Money, Ausgabe 3 | 2023

G roß ist der Hunger nach Kryptowerten unter institutionellen Investoren nicht, das mag aber auch an den bisher noch nicht ausgereiften regu- latorischen Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene liegen.Die Entwicklung schreitet hier aber voran. Den ersten groben Entwurf zu einer Regulierung von Kryptowerten präsentierte die EU-Kommission mit dem Digital Finance Package im 24. September 2020. In diesem Rahmen werden nach und nach verschiedene EU-Projekte, die Kryptowerte betreffen, auf den Weg gebracht: MiCAR (Markets in Cryp- to Assets Regulation), DORA (Digital Operational Resi- lience Act) sowie das DLT Pilot Regime, eine Pilotregelung zur Erprobung der Distributed-Ledger-Technologie. Weitere Leitplanken durch MiCAR Mit der Verabschiedung der MiCA-Verordnung am 31.Mai 2023 hat der EU-Gesetzgeber nun weitere konkrete Leit- planken definiert. Die Abkürzung MiCAR steht dabei für Markets in Crypto Assets Regulation. Einige Teile der Ver- ordnung werden bereits im Juli 2024 wirksam, der Großteil jedoch erst Anfang 2025. Schon jetzt arbeiten die Aufsichts- behörden an Regulierungs- und Durchführungsakten, um die Verordnung dann auch sachgerecht anzuwenden. „Ziel dieser Verordnung ist es, Innovationen zu ermögli- chen und die Attraktivität der Kryptobranche zu fördern und gleichzeitig Anleger zu schützen und Finanzstabilität zu wahren. Außerdem soll mit der MiCA-Verordnung die EU-Volkswirtschaft konkurrenzfähig gehalten werden“, erklärt Florian Geuder, Rechtsanwalt bei der Kanzlei King & Spalding LLP in Frankfurt. Schließlich erhoffen sich eini- ge Investoren durch den Handel mit Kryptowerten Vorteile wie eine erhöhte Fungibilität ansonsten wenig fungibler Werte, Zeitersparnis sowie niedrige Transaktionskosten. Eine Tokonomie mit Definitionen Weil das Krypto-Thema noch nicht jedem geläufig ist, defi- niert die MiCAR verschiedene Begriffe. Wichtig ist die Definition des breit zu verstehenden Begriffs „Kryptowert“, um den es in der Verordnung hauptsächlich geht. Definiert wird er so: „Eine digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Led- ger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektro- nisch übertragen und gespeichert werden kann.“ Essenziell sind demnach die entmaterialisierte Form des Assets sowie die Möglichkeit zur elektronischen Übertragung und Spei- cherung. Eine Festlegung auf die Blockchain-Technologie findet durch die MiCA-Verordnung nicht statt, sondern sie ist für andere Technologien ebenfalls offen. Neben Kryptowerten werden in der Verordnung weitere Begriffe erklärt: „Distributed-Ledger-Technologie“, „Konsens- mechanismus“, aber auch „E-Geld-Token“, „Utility Token“ und „amtliche Währung“. Fast liest sich das wie eine Taxo- nomie für die Kryptowelt, eine Art „Tokonomie“. Aber so weiß jeder, was was ist, und verwendet einheitliche Begriffe. Der Regelungsrahmen der MiCAR bezieht sich konkret auf drei Unterkategorien von Kryptowerten: • E-Geld-Token. Das sind Kryptowerte, deren Wert sich auf eine amtliche Währung bezieht, um ihren Wert stabil zu halten. Sie werden schwerpunktmäßig als Zahlungs- und Tauschmittel verwendet. • Vermögenswertereferenzierte Token. Dies sind Kryptower- te, die keine E-Geld-Token sind, die sich aber zur Wert- stabilisierung ebenfalls auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination hieraus beziehen, beispielsweise einen Korb verschiedener amtlicher Wäh- rungen. Ihr Wert ist durch Vermögenswerte gedeckt. • Catch-All-Kategorie einschließlich Utility Token: Diese Unterkategorie umfasst andere Token, die keiner der bei- Die MiCA-Verordnung schafft einen harmonisierten europäischen Regulierungs- rahmen für bestimmte Kryptowerte . Einige Teile der Verordnung werden bereits im Juli 2024 wirksam, der Großteil jedoch erst Anfang 2025. Bye bye, Wild West! 260 N o . 3/2023 | institutional-money.com STEUER & RECHT | MiCA-Krypto-Regulierung FOTO: © KING & SPALDING Bisher war die Regu- lierung von Mitglieds- staat zu Mitglieds- staat unterschiedlich. Jetzt gibt es konkrete rechtliche Leitplanken für Kryptowerte, die EU-weit gelten. » Weil Kryptowerte qua Definition dezentral organisiert sind, setzt die MiCAR auch bei den Dienstleistern rund um Kryptowerte an. « RA Florian Geuder, Rechtsanwalt bei der Kanzlei King & Spalding LLP, Frankfurt

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