Institutional Money, Ausgabe 3 | 2023

E s war ein relativ heftiger Paukenschlag: Am 4. Au- gust 2023 ließ die größte Ratingagentur der Welt, S&P Global, vermelden, dass man in Hinkunft „keine ESG-Bewertungen mehr zusammen mit seinen Bonitätsbewertungen veröffentlichen wird“. Der Schritt ist umso bemerkenswerter, als S&P diese Methodik erst 2021 eingeführt hat. Zur Schadensminimierung beeilte man sich zu versichern, dass das „Update unsere ESG-Prinzipien, Kri- terien oder unsere Forschung und Kommentare zu ESG-be- zogenen Themen nicht beeinflussen wird.Das schließt auch den Einfluss ein, den ESG-Faktoren auf die Kreditwürdig- keit haben können.“ Das Problem: Nicht jeder ist davon überzeugt, dass Ratingagenturen tatsächlich ESG-Kriterien in ihre Kredit- ratings einfließen lassen. So konstatiert etwa das Institute for Energy Economics and Financial Analysis (IEEFA), dass „die ESG-Praktiken eines Unternehmens keinen direkten Ein- fluss auf seine Kreditbewertungsmaßnahmen haben, die auf den kurzfristigen Aspekt ausgerichtet sind“.Das gehe zumin- dest aus einer IEEA-Studie, in die mehr als 700 Unter- nehmen involviert waren, hervor. Die Studienergebnisse zei- gen laut der Analystin Hazel Ilango, dass Ratingagenturen „Unternehmen trotz ihrer Bemühungen, detaillierte ESG- Bewertungen zu erstellen (…), immer noch auf die traditio- nelle Weise bewerten“. „Ein Unternehmen kann eine schwache ESG-Kredit- bewertung ausweisen, es kann kohlenstoffintensiv sein oder es kann an einem klaren Übergangsweg zur Kohlenstoff- minderung fehlen, und dennoch kann ihm aufgrund seiner hohen Fähigkeit, seine Schulden in den nächsten drei bis fünf Jahren zurückzuzahlen, eine hohe Investment-Grade- Bewertung zugewiesen werden“, schreibt Ilango in ihrem kritischen Bericht. Kommission schreitet ein Dass es beim Thema ESG- und Kreditrating Handlungs- bedarf gibt, wird jedoch nicht nur von Thinktanks behaup- tet. Im Juni dieses Jahres hat die EU-Kommission ein neues Regelwerk vorgeschlagen, das die Kraft hat, „die Rating- industrie auf den Kopf zu stellen“, wie die Nachrichtenagen- tur Reuters in ihrer entsprechenden Meldung formulierte. Gemäß dem Entwurf müssen Anbieter von Dienstleistun- gen wie Beratung, Kreditrating oder der Entwicklung von Benchmarks eben diese Geschäftsfelder schließen, um po- tenzielle Interessenkonflikte bei der Vergabe von ESG-Ra- tings zu vermeiden. Anbieter müssen von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, European Securities Markets Association) autorisiert und überwacht werden, und Ver- stöße gegen die neuen Regeln könnten mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes belegt werden. Die Regeln könnten Agenturen dazu zwin- gen, ihre Geschäfte zu trennen, obwohl noch nicht klar scheint, welche Änderungen Unternehmen konkret vor- nehmen müssten, um als frei von Interessenkonflikten aner- kannt zu werden. „ESG-Rating-Agenturen, die Unternehmen hinsichtlich ihrer Governance-Faktoren bewerten, sind bislang völlig unreguliert, daher ist es sehr schwierig, Bewertungen von verschiedenen Agenturen miteinander zu vergleichen. Wir haben keine Klarheit darüber, wie diese Bewertungen zustande kommen, und es scheint Interessenkonflikte zu geben“, erklärte in diesem Zusammenhang Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, gegenüber Reportern. Zugrunde lag dem inzwischen Die Methodik zur Vergabe von ESG-Scores oder -Ratings gerät immer stärker in den Mittelpunkt des Interesses. Das hat zuerst das Asset Management zu spüren bekommen. Jetzt sind die Ratingagenturen dran. S&P hat bereits reagiert. Ratingagenturen unter Druck 248 N o . 3/2023 | institutional-money.com STEUER & RECHT | ESG-Ratings » ESG-Rating-Agenturen, die Unternehmen hinsichtlich ihrer Governance-Faktoren bewerten, sind völlig unreguliert, daher ist es sehr schwierig, Bewertungen von verschiedenen Agenturen miteinander zu vergleichen. « Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=