Institutional Money, Ausgabe 2 | 2023

E gal ob es darum geht, eine Pandemie zu bekämpfen, Migrationsströme zu lenken oder nachhaltiger zu investieren – zu den wesentlichsten Voraussetzungen für einen möglichen Erfolg zählen zuverlässige Daten, und genau die fehlen oft. Zumindest beim Thema ESG-Invest- ment sollte sich die Lage 2024 nun aber verbessern. Der EU-Gesetzgeber will mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Umfang und Art der Nach- haltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend verändern und damit Investoren das Leben erleichtern. Die Richtlinie wurde am 16.12.2022 veröffentlicht und ist seit 5.Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vor- schriften nun innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen. 49.000 Unternehmen betroffen Bereits jetzt müssen bestimmte Unternehmen von öffentli- chem Interesse in der EU über ihre Nachhaltigkeit berich- ten. Das bestimmt die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Betroffen davon sind EU-weit rund 11.600 Unternehmen. Daran anknüpfend hat das EU- Parlament im November 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen an die Berichtsanforderungen kommen gestaffelt; los geht es für Berichtsjahre ab 1.Januar 2024. Von der Berichtspflicht betroffen sind Schätzungen zufolge rund 49.000 Unternehmen innerhalb der EU. „Mit der CSRD werden sowohl die Berichtspflicht als auch der Anwendungsbereich stark ausgeweitet“, erklärt Maren Schmitz. Als Partnerin bei KPMG leitet sie den Bereich Financial Services Management Consulting in Frankfurt und kümmert sich um das Consulting für Ban- king, Asset Management und Real Estate in Deutschland. Sie fährt fort: „Ziel der CSRD ist es, die Nachhaltigkeits- berichterstattung insgesamt zu erweitern und verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen.“Dadurch sol- len Stakeholder besser bewerten können, welchen Beitrag ein Unternehmen zur Nachhaltigkeit leistet. Auch Unternehmen aus Drittstaaten Von der neuen Berichtspflicht der CSRD sind alle an einem EU-regulierten Markt notierten Unternehmen erfasst, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Zudem müssen alle nicht kapitalmarktorientierten Betriebe entsprechend berich- ten, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: • Bilanzsumme > 20 Mio. Euro • Nettoumsatzerlöse > 40 Mio. Euro • Zahl der Beschäftigten > 250 Auch Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, sol- len verpflichtet werden: Wenn ein Unternehmen aus einem Drittstaat in zwei aufeinanderfolgenden Jahren in der Euro- päischen Union einen Gesamtkonzernumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielt hat, unterliegt es ebenfalls der Berichtspflicht der CSRD. Ausgenommen vom Anwen- dungsbereich sind im Prinzip nur Kleinstunternehmen. Die erweiterten Reportingpflichten aus der CSRD wer- den für Geschäftsjahre beginnend ab 1.Januar 2024 gelten; zunächst nur für diejenigen Unternehmen, die bereits jetzt der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen. Anschließend wird der Kreis der betroffenen Unternehmen sukzessive erweitert. Die volle Geltung entfaltet die CSRD für Geschäftsjahre, die am 1.Januar 2026 beginnen; dann müssen auch kapitalmarktorientierte KMU ihre Daten lie- Die EU verpflichtet alle größeren Unternehmen der Union und auch bestimmte Firmen aus Drittstaaten mithilfe der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ab 2024 mehr und detailliertere Nachhaltigkeitsdaten zu liefern. Ein Überblick. Adieu, Datenmangel! 264 N o . 2/2023 | institutional-money.com STEUER & RECHT | Nachhaltigkeitsberichterstattung FOTO: © KPMG Die Nachhaltigkeits- berichterstattung soll sukzessive den- selben Stellenwert erhalten wie die klassische finanzielle Berichterstattung. » Ziel der CSRD ist, die Nachhaltigkeitsbe- richterstattung zu erweitern und verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen. « Maren Schmitz, Partnerin bei KPMG, leitet den Bereich Financial Services Management Consulting in Frankfurt

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