Institutional Money, Ausgabe 3/2026

Umsetzung in D im … Umsetzung in A im … Auswirkungen auf Großanleger / institutionelle Investoren Fundstellen im Institutional Money Magazin Das deutsche Umsetzungsgesetz befand sich nach Verzögerungen erneut im Gesetzgebungsverfahren – Bessere und tiefere ESG-Daten von Portfoliounternehmen, strengere Berichtspflichten, falls Endanleger selbst unter die Berichtspflichten fallen 2/2023, Seite 264 ff. (Adieu, Datenman- gel), 3/2024, Seite 264 ff. (Transparente- re Nachhaltigkeit), 1/2026, Seite 262 (Wo Pflicht auch Kür bedeutet) Umsetzung durch Änderungen des deutschen CSRD-Umsetzungsrechts, insbesondere des HGB und der zuge- hörigen Bilanz- und Prüfungsvor- schriften. Wegen der verspäteten ursprünglichen CSRD-Umsetzung überschneiden sich Grundumsetzung und Omnibus-Anpassung Umsetzung beziehungsweise Anpas- sung des NaBeG/UGB und weiterer gesellschaftsrechtlicher Vorschrif- ten an die geänderten EU-Schwellen und Zeitpläne Weniger Unternehmen liefern verpflichtende ESRS-Daten. Das senkt Belastungen bei betroffenen Anlegerunterneh- men, kann aber die Datenverfügbarkeit für SFDR, Taxonomie, PAI-Berichte und eigene Netto-null-Ziele deutlich verschlech- tern. Großanleger müssen stärker mit Schätzungen, Daten­ anbietern und freiwilligen Berichtsstandards arbeiten 1/2026, Seite 262 ff. (Wo Pflicht auch Kür bedeutet) Unmittelbar geltende EU-Verordnung; ergänzende nationale Zuständigkeits-, Aufsichts- und Sanktionsregelungen, insbesondere im Kapitalmarktauf- sichtsrecht Unmittelbar geltende EU-Verord- nung; ergänzende Zuständigkeiten und Sanktionen im österreichischen Finanzmarktaufsichtsrecht Höhere Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit grüner Anleihen; standardisierte Allokations- und Wirkungsberichte; bessere Taxonomieanbindung. Gleichzeitig kann das Angebot wegen der anspruchsvollen Kriterien zunächst begrenzt sein. Investoren müssen zwischen EuGB, sonstigen Green Bonds und Sustainability-Linked Bonds unterscheiden – Unmittelbar geltende EU-Verordnung; nationale Durchführung über ein CBAM-Durchführungsgesetz bezie- hungsweise Zuständigkeits- und Sank- tionsregelungen; zuständige nationale Behörde im deutschen Emissionshan- delsumfeld Unmittelbar geltende EU-Verord- nung; nationale Zuständigkeits-, Vollzugs- und Sanktionsvorschriften, insbesondere unter Einbindung der österreichischen Emissionshandels- und Zollbehörden Einfluss auf Kosten, Margen und Wettbewerbsfähigkeit import- abhängiger Portfoliounternehmen; zusätzliche Transitions-, Lieferketten- und Bewertungsrisiken. Kann zugleich europäi- sche Produzenten mit niedrigerer CO 2 -Intensität begünstigen. Relevanz vor allem für Aktien-, Kredit-, Infrastruktur- und Private-Equity-Portfolios – Unmittelbar anwendbar; nationale Durchführung insbesondere über WpHG und BaFin-Zuständigkeiten Unmittelbar anwendbar; nationale Durchführung über Kapitalmarktauf- sichtsrecht und FMA-Zuständigkeiten Institutionelle Investoren erhalten standardisierte klimabezo- gene Benchmarks für passive Strategien und Zielvorgaben. Zu beachten sind Tracking Error, Ausschlüsse, Sektor- und Kon- zentrationseffekte sowie die Eignung der Methodik für das jeweilige Mandat. Die Reform seit 2026 reduziert den Regulie- rungsumfang für weniger bedeutende Benchmarks 4/2021, Seite 266 ff. (Neue Messlatten) Bis August 2026 noch keine Umset- zung. Die Umsetzung wurde infolge der Stop-the-Clock-Richtlinie verscho- ben; ein deutsches Umsetzungsgesetz lag noch nicht vor. Das bestehende LkSG soll künftig an die CSDDD ange- passt werden Bis August 2026 noch keine Umset- zung. Österreich verfügte bislang über kein allgemeines Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetz; die Umset- zung der CSDDD steht noch aus Für institutionelle Investoren steigt die Transparenz über Nachhaltigkeits- und Lieferkettenrisiken von Portfoliounter- nehmen. Die Richtlinie verbessert die Grundlage für ESG-Due- Diligence, Engagement, Stewardship und langfristiges Risiko- management. Gleichzeitig erhöht sie den Compliance-Aufwand bei Unternehmen und beeinflusst Unternehmensbewertungen, insbesondere in globalen Lieferketten - Vor allem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 und Gebäude-Elektro- mobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) 2021 / Gebäudemodernisierungs­ gesetz (GModG) von 2026 Vor allem über Bauordnungen der Länder und OIB-Richtlinie 6 – Ener- gieeinsparung und Wärmeschutz Höherer Sanierungs- und CapEx-Bedarf bei Immobilien; Einfluss auf Energie- und Betriebskosten, Vermietbarkeit und Immobilienwerte; steigendes Stranded-Asset-Risiko ener- getisch schlechter Gebäude, erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz von Immobilienanlagen, steigende Bedeutung von Zertifizierungen insbesondere bei Vermietung und/oder Transaktionen 1/2022, Seite 264 ff. (Bedrohtes Betongold), 4/2025, Seite 246 ff. (Verschärfte Vorgaben) Unmittelbar anwendbar; flankiert ins- besondere durch das Finanzmarkt­ digitalisierungsgesetz (FinmadiG) und Änderungen von KWG, VAG, KAGB, ZAG sowie weiteren Aufsichts­ gesetzen Unmittelbar anwendbar; flankiert durch österreichische Vollzugs- und Anpassungsgesetze, insbesondere im BWG, VAG, ZaDiG, InvFG und AIFMG Erheblicher Aufwand für IKT-Governance, Auslagerungsver- träge, Informationsregister, Resilienztests und Vorfallmanage- ment. Großanleger müssen insbesondere Verwahrstellen, Asset Manager, Versicherer und kritische IT-Anbieter stärker überwachen 3/2024, Seite 252 ff. (Mehr digitale Resilienz) Unmittelbar anwendbar; Durchfüh- rung insbesondere über WpHG, KWG und EMIR-Ausführungsgesetz Unmittelbar anwendbar; Durchfüh- rung insbesondere über österreichi- sches Finanzmarktaufsichtsrecht und FMA-Zuständigkeiten Clearing-, Margin- und Meldepflichten erhöhen Kosten und Liquiditätsbedarf. Pensions- und Fondseinrichtungen benö- tigen Sicherheitenmanagement, LEI (Legal Entity Identifier), Datenkontrollen und belastbare Gegenparteiprozesse – Zweites Finanzmarktnovellierungs­ gesetz; insbesondere Änderungen von WpHG, KWG und BörsG Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) sowie Änderungen von BörseG, BWG und weiteren Gesetzen Höhere Transparenz über Kosten, Research, Handelsplätze und Ausführung. Institutionelle Anleger profitieren von Gover- nance- und Best-Execution-Vorgaben, tragen aber erhöhte Daten-, Reporting- und Transaktionskosten 4/2017, Seite 264 ff. (MiFID II: Wer zahlt. Wer profitiert?), 1/2019, Seite 192 f. (Über- triebene Transparenz?/ Nachhandels­ transparenz), 4/2022, Seite 260 ff. (Schrittweise Risikosenkung) Unmittelbar anwendbar; Durchfüh- rung und Sanktionen insbesondere über WpHG Unmittelbar anwendbar; Durch­ führung insbesondere über BörseG und FMA-Aufsichtsrecht Höhere Marktintegrität und Informationsqualität; zugleich strenge Compliance-Anforderungen für professionelle Anleger, Emittenten, Fondsmanager und Mitarbeiter bei Insiderinforma- tionen, Marktsondierungen und Eigengeschäften – Unmittelbar anwendbar; nationale Zuständigkeiten insbesondere über Depotgesetz, KWG und WpHG Unmittelbar anwendbar; nationale Durchführung über Depot-, Börse- und FMA-Aufsichtsrecht Weniger Settlement-Risiken, aber höhere Anforderungen an Bestandsführung, Abstimmung und rechtzeitige Wertpapier­ lieferung. Penalties bei Settlement Fails belasten operative Prozesse und Fondsperformance – 3/2026 | institutional-money.com 265 Regulatorik-Guide STEUER & RECHT

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=