Institutional Money, Ausgabe 3/2026
PRODUKTE & STRATEGIEN Nachhaltigkeitstransformation 216 3/2026 | institutional-money.com Erweiterung des Nachhaltigkeitsbegriffs Was als „nachhaltig“ gilt, unterliegt einer Transformation. Im Juli 2022 gab es einen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie, mit demAtomkraft und Gas unter strengen Bedingungen als „taxonomiekonform“ gelten. Diese Maßnahme gilt als politisch höchst umstritten. 2023 folgte eine neue Interpretation der SFDR durch EU-Kommission & ESMA, die dann auch Rüstung für Artikel 8 Fonds zulässt. Daraufhin passen viele Asset Manager ihre ESG-Strategien an. Auch diese Maßnahme ist umstritten. gilt mit den Ausweitungen der Nachhal- tigkeitsbegriffe und den Änderungen, die die SFDR 2.0 bringt, umso mehr“, meint Ratana Tra. Wer die Kapazitäten im eige- nen Haus nicht habe, könne sich für die Due Diligence externe Expertise besorgen. Heute lautet die Argumentation oft, dass man sich mehr an der praktischen Umsetzung als an ideell geprägten Zie- len orientieren sollte. Ein Beispiel ist die Tatsache, dass der immer weitere Ausbau von Wind und Photovoltaik allein den Energiebedarf nicht decken kann. Dies gilt insbesondere angesichts des hohen Strombedarfs von KI. Um eine konstan- te Stromversorgung zu gewährleisten, sind intelligente Netze, Stromspeicher, aber eben auch flexible konventionelle Energieträger notwendig. Aktuell kann nämlich auf konventionelle Energiequel- len (noch) nicht verzichtet werden, umetwa bei Dunkelflaute die Energieversorgung sicherzustellen. Resilienz und praktische Zuverlässigkeit haben sich vor ethisch auf- geladene Versprechen geschoben. Ausstieg möglich? Nach der anfänglichen Euphorie flachte auch das Interesse der Investoren an nach- haltigen Produkten ab. So schreibt der BVI: „Der Markt für Fonds mit Nachhaltigkeits- merkmalen hat sich im zweiten Halbjahr 2025 weitgehend seitwärts bewegt.“ Immer- hin verwalten BVI-Fonds gemäß Artikel 8 beziehungsweise 9 der SFDR per Ende Dezember insgesamt rund 1.250Milliarden Euro. „Nach umfangreichen nachträglichen Meldungen zuUmklassifizierungen imers- ten Halbjahr 2025 stieg das Volumen der Spezialfonds mit Nachhaltigkeitsmerkma- len nur noch um weitere 2,8 Prozent auf 480 Milliarden Euro“, teilt der BVI mit, wobei sich ein großer Teil des Zuwachses durch die positive Entwicklung an den Kapitalmärkten und nicht durch Zuflüsse erklärt. Gebremste Euphorie also. Es ist auch zu beobachten, dass einige Inves- toren aus ESG wieder aussteigen möchten. Ein Beweggrund dafür dürfte der Perfor- mancedruck sein. 2022/23 schnitten viele ESG-Strategien schlechter ab, weil Energie und Rüstungswerte ausgeschlossen waren. Der niederländische Pensionsfonds PFZW reduzierte 2023 seine Ausschlüsse mit der Begründung: „Wir müssen die Balance zwischen Nachhaltigkeit und Rendite neu finden.“ Ein weiterer Grund sind Risiken, die man lange nicht auf dem Schirm hatte: Green- washing-Risiken. ESMA und nationale Aufseher prüfen Nachhaltigkeitsaussagen heute aggressiver als in den Anfängen der Nachhaltigkeitsbewegung. Insofern kann ein ESG-Label heute ein Reputations- und Haftungsrisiko darstellen. Peter Harrison, Group CEO von Schroders, formulierte es 2023 in einem Interview so: „Die Kontrolle nachhaltiger Produkte ist mittlerweile so streng, dass jeder Fehler bei der Offenle- gung erhebliche Folgen haben kann.“ Nicht zuletzt schafft die SFDR-Reform regulatorische Unsicherheiten, weil zentrale Elemente des neuen Systems noch nicht endgültig definiert sind. Das betrifft sowohl Produktkategorien als auch Reporting- Pflichten und Übergangsfristen. Es geht um die neuen Kategorien „Sustainable“, „Transition“ und „Impact“. Hier sind die Definitionen noch nicht fertig, die Schwel- lenwerte noch unklar und die Interaktion mit der Taxonomie nicht eindeutig. Für Asset Manager bedeutet das: Sie wissen nicht, wie sie bestehende Artikel-6/8/9- Fonds künftig klassifizieren müssen. Auch wenn der Nachhaltigkeitsbegriff offenbar ein Moving Target ist, wünscht sich Tra: „Fonds, die sich ein Nachhal- tigkeitskonzept gegeben haben, sollten ihre gesteckten Ziele dauerhaft erfüllen. März 2021 SFDR-Level- 1 tritt in Kraft – und damit eine erste Klassifizierung von „nachhaltigen“ Fonds. Januar 2022 Taxonomie-Berichtspflichten für Unternehmen. Erste taxonomiefähige KPIs. 2023 Öffnung für Rüstungsunternehmen in Artikel-8-Fonds. 2023/2024 beginnen zahlreiche Artikel-8-Fonds, wieder Rüstungswerte zu kaufen, v. a. im Kontext der europäischen Verteidigungsstrategie nach 2022. Juli 2022 Atomkraft und Gas werden als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft. Juli 2021 EU-Taxonomie: Start der ökologischen Kriterien.
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