Institutional Money, Ausgabe 4 | 2025

Wertpapier vorliegt, auf die demWertpapier zugrunde lie- genden Vermögenswerte zu achten. So soll sichergestellt werden, dass ein OGAWnicht den Risiken von grundsätz- lich nicht erwerbbaren Vermögensgegenständen ausgesetzt werden kann, indem diese einfach in einem Wertpapier- mantel erworbenwerden. „Damit würde nicht mehr allein auf das zu erwerbendeWertpapier abgestellt, sondernman würde bis hinunter auf die Einzelassetebene schauen, wo die Risiken ja auch tatsächlich liegen“, sagt Geuder. Diese von der ESMA vorgeschlagene Restriktion ist bedeutsam für Anlagen in Private Equity, Private Debt, Infrastruktur etc., die oft über Beteiligungen an geschlosse- QHQ )RQGV EH]LHKXQJVZHLVH ĞEHU 'HOWD =HUWLljNDWH LQ HLQH OGAW-Struktur gebracht werden. Das ist zwar ein biss- chen wie der Versuch, runde Klötzchen in eine dreieckige ŸȬQXQJ ]X VFKLHEHQ DEHU PLWKLOIH VSH]LDOLVLHUWHU $QZÌOWH gelang dies, und bislang war es weder für den OGAW- Brand noch für die Anleger schädlich. Aber warum nutzen Asset Manager so gern die OGAW- Struktur? „Das liegt daran, dass eine OGAW-Struktur sowohl für Asset Manager als auch für deren Kunden Vor- teile bietet“, sagt Geuder und nennt die Vorteile: 1. Sie ist passportierungsfähig. 2. Sie genießt eine hohe Reputation, auch im nichteuropäischen Ausland. 3. Sie kann sowohl an institutionelle als auch an private und semiprofessionelle Anleger vertrieben werden. Ausnahmen von Durchschau und Schmutzquote Derzeit besteht eine Regelung, dass einOGAWnicht mehr als zehn Prozent seiner Vermögenswerte in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente investieren darf, die nicht den weiteren Anforderungen der OGAW-Richtlinie entspre- chen. Die ESMA stellt klar, dass sie diese Quote nicht als all- gemeine Schmutzquote verstanden habenmöchte und ein solches Verständnis sich auch nicht im Wortlaut der Vor- VFKULIWHQ ZLHGHUljQGHW 'LH *UHQ]H ZXUGH HLQJHIĞKUW XP Investitionen in Wertpapiere zuzulassen, denen es an ein- ]HOQHQ 4XDOLljNDWLRQVPHUNPDOHQ ZLH GHU %ĆUVHQQRWLHUXQJ fehlen. „Die ESMA erkennt aber an, dass aus Gesichtspunk- WHQ GHU 5LVLNRGLYHUVLlj]LHUXQJ HLQH OLPLWLHUWH =XODVVXQJ von Alternatives als Anlagegegenstand bei einem OGAW sinnvoll sein kann“, führt Geuder aus. Aus diesem Grund schlägt sie vor, den bisherigen Wortlaut der Zehn-Pro- zent-Quote zu erweitern und unter anderem auch Anteile an AIFs zu umfassen. AIFs innerhalb dieser Quote wären dann auch von der Anwendung des Look-Through-Ansat- zes ausgenommen. Noch bewegen sich diemöglichen regulatorischenÄnde- UXQJHQ ZHLW HQWIHUQW DP +RUL]RQW GHQQ ZĞUGH GLH (8 Kommission die ESMA-Empfehlungen übernehmen, Die ESMA will die Spielregeln für Fonds in Europa verändern. Die vorgeschlagenen Änderungen würden bewirken, dass alternative Anlagen nicht mehr im OGAW-Format angeboten werden können. N o . 4/2025 | institutional-money.com 265 Regulierung | STEUER & RECHT FOTO: © MARYNA | GENERIERT MIT KI | STOCK.ADOBE.COM Die OGAW- Eligible-Assets- Richtlinie (EAR) steht auf dem Prüfstand.

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