Institutional Money, Ausgabe 4 | 2025
Due Diligence zu empfehlen, die auch die Vorgaben der EPBD in den Blick nimmt.“ Artikel 9 der Richtlinie sieht außerdem auch Renovie- rungsmaßnahmen für Wohngebäude vor. Hier hatte man sich vor Verabschiedung der Richtlinie darauf geeinigt, keine direkten Mindestvorgaben zu machen, sondern dies den Mitgliedsstaaten zu überlassen. „Hintergrund in den Verhandlungen war zum Beispiel, dass die Skalen für Energieausweise zwischen den Mitgliedsstaaten nicht ver- gleichbar sind, aber auch Sorgen hinsichtlich der sozialen Folgen für die Mieter“, so Joachim Lohse vom ZIA. Den- QRFK ljQGHW VLFK LQ 6DFKHQ:RKQLPPRELOLHQ HLQH ZLFKWLJH Vorgabe für die Mitgliedsstaaten: Diese sollen sicherstel- len, dass der durchschnittlich gesenkte Primärenergiever- brauch ummindestens 55 Prozent durch die Renovierung der 43 Prozent der Wohngebäude mit der schlechtesten *HVDPWHQHUJLHHȯ]LHQ] HUUHLFKW ZLUG Ľ'LH =LHOYRUJDEH DQ dieMitgliedsstaaten ist auch hier, die ‚emissionsintensivsten‘ Gebäude zuerst zu renovieren, was auch als Worst-First- Ansatz bezeichnet wird“, fasst Lohse zusammen. Immobilienquote bei 26 Prozent Institutionelle Investoren in Deutschland sind reich an Immobilien. Pensionseinrichtungen, Versicherungen, aber auch Kreditinstitute undUnternehmen halten einen hohen Immobilienanteil von rund 26 Prozent in ihrem Gesamt- portfolio. Dies vermeldete die Kapitalverwaltungsgesell- schaft Universal Investment laut einer Mitteilung aus dem September 2025. Darin schrieb sie zu einer Umfrage unter institutionellen Investoren, dass diese beabsichtigen, ihre Immobilienquote konstant zu halten. Auch ein positiverer Marktausblick und ein deutlicher Trend zu Europa seien erkennbar. Aufsichtsrechtlich am oberen Ende bewegt sich auch die Immobilienquote des Versorgungswerks der Rechtsan- wälte in Berlin. Das rund 2,5 Milliarden Euro (31. 12. 2024) schwere Versorgungswerk hat derzeit eine Immobilien- quote von 25 Prozent, erklärt Daniel Wolbert, Leiter der Kapitalanlage des Versorgungswerks. „Da wir vomGesamt- anlagevolumen her noch stark wachsen und diese Quote aufrechterhaltenwollen, werdenwir auch in den kommen- den Jahren – wenn auch in überschaubarem Umfang – Immobilieninvestments tätigen, die in Anbetracht ihrer überwiegenden Belegenheit in Europa und hier insbeson- die seit Ende Mai 2024 in Kraft ist, schon das vierte Regelwerk dieser Art. In Deutschland löste das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im November 2020 die Energieeinsparverordnung Quelle: Europäische Kommission I 2026 I 2025 I 2024 I 2023 I 2022 I 2021 I 2020 I 2019 I 2018 I 2017 I 2016 I 2015 I 1/2016: EnEV 2016 11/ 2020: Gebäudeenergiegesetz I (löst EnEV ab) 1/2024: Gebäudeenergiegesetz II („Heizungsgesetz“) wird vom Bundestag beschlossen 5/2018: Änderungsrichtlinie 2018/844, EPBD III 3/2023: Position des EU-Parlaments 3/2024: Annahme Plenum des EU-Parlaments 5/2024: EPBD IV tritt in Kraft 12/2023: Vorläufige Einigung 10/2020: EU-Strategie für eine Renovierungswelle 4/2024: Formelle Annahme des Rates 12/2021: Erster Vorschlag der Kommission zur EPBD-Novelle 12/2025: Nationale Gebäuderenovierungspläne, erster Entwurf 10/2022: Allgemeine Ausrichtung des Rates 5/2026: Frist für nationale Umsetzung bis 29. Mai 26 12/2026: Finale Version nationaler Gebäuderenovierungspläne Ende 2025 bis 2026: Geplante Novellen des GEG (Heizungsregelungen; Umsetzungen EPBD) » Energieeffizienz sichert nicht nur ökologische, sondern zunehmend auch ökonomische Vorteile – die energetische Sanierung ist ein Business Case. « Michael Heigl, Director ESG & Sustainability, Wüest Partner N o . 4/2025 | institutional-money.com 249 Immobilien-Regulatorik | STEUER & RECHT FOTO: © WÜEST PARTNER
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