Institutional Money, Ausgabe 4 | 2025

nalen Regierungen bis Mai 2026 Zeit“, präzisiert Lohse vomZIA. Im größten deutschen Immobilienverband ZIA vertreten sind sowohl Immobilienbestandshalter und -ent- wickler, Architekten, Fondsgesellschaften aus dem Immo- bilienbereich, Energieversorger und Messdienstleister als auch institutionelle Investoren wie Banken und Versiche- rungen. „Der ZIA setzt sich für eine wirtschaftlich tragfä- hige Umsetzung der EPBD-Vorgaben ein“, so Lohse. Dafür EUDXFKH HV HLQHQ DXVJHZRJHQHQ 0L[ DXV (QHUJLHHȯ]LHQ] erneuerbarer Wärme und moderner Gebäudetechnik. „Allein die Heizung vollständig auf Erneuerbare umzu- stellen, wird die Wärmewende nicht tragen“, sagt er. Auch überzogene Dämmstandards seien keine Lösung: „Höchste (ȯ]LHQ]VWXIHQ VLQG WHFKQLVFK DXIZHQGLJ XQGPLW HQRUPHQ Kosten verbunden, während der zusätzliche Nutzen gering bleibt. Wie so oft gilt: Der gesunde Mix macht’s“, so Lohse. Keine Rechtspflicht durch Richtlinie Für institutionelle Investoren sind die Vorgaben der EPBD bereits heute relevant, denn viele Fristen sind in der Richt- linie genannt, die sich auf die Jahre 2027, 2028 und 2030 beziehen. Die Richtlinie selbst entfalte jedoch keine unmit- telbare Wirkung: „Die Gebäuderichtlinie ist keine EU-Ver- ordnung und entfaltet daher keine unmittelbare Rechtswir- kung gegenüber Bürger:innen undUnternehmen“, erläutert $QQHNH )ODWRZ Ľ)ĞU GLH %HWURȬHQHQ DOVR GLH ,QYHVWRUHQ Planer etc. ist die EU-Richtlinie selbst also nicht verbindlich. Die Krux dabei ist: Sobald die Richtlinie in nationales Recht gegossen ist, gelten auch die in ihr genannten umzusetzen- den Fristen.“ So sieht die Richtlinie zum Beispiel vor, dass bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Autostell- plätzen zum 1. Januar 2027 über mindestens einen Lade- punkt je zehn Autostellplätze oder eine Leitungsinfrastruk- tur für mindestens 50 Prozent der Autostellplätze verfügen, um später Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zu ermögli- chen. Wird die Richtlinie bis Ende Mai 2026 umgesetzt, bleibt Immobilieninvestoren dann nur noch ein gutes hal- bes Jahr Zeit, umdiese Vorgabe umzusetzen. Die Anwältin rät deshalb: „Investoren bleibt imGrunde nur eines: Sie soll- ten die Zeit für eine gründliche Bestandsaufnahme nutzen XQG HUPLWWHOQ ZHOFKH 3ijLFKWHQ XQG )ULVWHQ LKUHQ %HVWDQG XQG LKUH 7DUJHWV EHWUHȬHQ XQG ZHOFKH LKUHU *HEÌXGH YRU- aussichtlich unter den 16-Prozent-Schwellenwert fallenwer- den. Beim Immobilienerwerb ist zudem eine energetische Die Energieeffizienz im Gebäudesektor nimmt Fahrt auf Die Regulierung in der Europäischen Union und in Deutschland seit 2002 im Zeitverlauf Von allgemeinen Bauvorschriften bis hin zur Gesamtenergieeffizienz nach der EPBD-Novelle ist es ein langer Weg. Dabei ist die Richtlinie (EU) 2024/1275, (EnEV) ab. Eine Novelle des GEG ist für 2026 geplant. 2014 I 2013 I 2012 I 2011 I 2010 I 2009 I 2008 I 2007 I 2006 I 2005 I 2004 I 2003 I 2002 I 12/2002: Beginn der Regulierung auf EU-Ebene: erste Energy Performance of Buildings Directive, EPBD (2002/91/EC) 2/2002: Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt in Kraft 10/2007: EnEV 2007 12/2004: EnEV 2004 7/2013: Novelle der EnEV 2009 10/2009: EnEV 2009 5/2014: EnEV 2014 5/2010: Verabschiedung der EPBD (2010/31/EU) » Wir streben möglichst hohe Nachhaltig- keitsstandards und -zertifizierungen an, was die Energieeffizienz der Gebäude angeht, in die investiert wird. « Daniel Wolbert, Leiter Kapitalanlage Versorgungswerk RA, Berlin 248 N o . 4/2025 | institutional-money.com STEUER & RECHT | Immobilien-Regulatorik FOTO: © VERSORGUNGSWERK RA, BERLIN

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